Diskriminierung von Frauen durch Approbationsbehörden?
Es gibt erste Hinweise darauf, daß die Empfehlung der KBV an die Kassenärztlichen Vereinigungen der Länder über Zeitfenster (250 Therapiesitzungen in 6 bis 12 Monaten) für eine bedarfsunabhängige Zulassung oder Ermächtigung vor allem Frauen benachteiligt, die z.B. wegen der Betreuung von Kindern oder von Angehörigen diese Anforderung nicht erfüllen können. Gegen eine solche Diskriminierung von Frauen mit Kindern oder mit pflegebedürftigen Angehörigen kann jede Betroffene sich mit einem Widerspruchsverfahren wehren. Die Frauen-AG in der DGVT und der Vorstand der DGVT halten es jedoch für wichtig, daß es nicht nur vereinzelte Gegenwehr gegen Diskriminierung gibt, sondern auch einen organisatorischen Rahmen für gemeinsamen Protest. Voraussetzung dafür sind ausführliche Falldarstellungen von Betroffenen, die die geschlechtsspezifischen Diskriminierungen aufzeigen.
Der Vorstand hat sich bereit erklärt, die Organisationsstrukturen des Verbandes für die Vernetzung der Betroffenen zur Verfügung zu stellen. Die Frauen-AG stellt ihr Diskussionsforum zur Verfügung, um über diskriminierende Praktiken zu informieren. Wir fordern Sie auf, von diesen Angeboten Gebrauch zu machen.
Der Vorstand der DGVT, für die Frauen-AG Monika Bormann, Ute Sonntag, Irmgard Vogt (Frauen-AG)