DMP's, DRG's und integrierte Versorgungsmodelle - neue Akronyme sollen die Gesundheitsversorgung umkrempeln
Das Jahresgutachten des Sachverständigenrates für die konzentrierte Aktion im Gesundheitswesen von 2001 mit dem Titel „Unter-, Über- und Fehlversorgung im Gesundheitswesen“ brachte es auf den Punkt (Sachverständigenrat, 2002). Das deutsche Gesundheitswesen, nach dem US-amerikanischen eines der teuersten der Welt, leistet sich in vielen Bereichen eine kaum zu rechtfertigende und kostspielige Überversorgung. Speziell betrifft dies die Krankenhauskapazität und die somatische Diagnostik. Beides sind Bereiche, die u. a. auch durch die Charakteristika der Einzelleistungsvergütungen im ambulanten Bereich und die Tagespflegesätze im stationären Bereich beeinflusst werden. Unterversorgung stellten die Gutachter dagegen insbesondere bei vielen chronischen Krankheiten fest, die, obwohl sie eigentlich das Schwergewicht des Krankheitsspektrums ausmachen, in der Versorgung (wie auch in der Forschung) vernachlässigt werden. Daneben werden auch Defizite im Bereich der psychosozialen Versorgung kritisiert.
Drei Konzepte sind es, die spätestens seit dem erwähnten, durchaus lesenswerten Jahresgutachten des Sachverständigenrates diskutiert wurden und inzwischen vom Gesetzgeber als Lösungsmöglichkeit vorgesehen und als Entwicklungsperspektiven festgeschrieben wurden:
· Integrierte Versorgungskonzepte
· Disease-Management-Programme (DMP’s) für den ambulanten Bereich und
· Krankenhausfinanzierung nach Diagnosis Related Groups (DRG’s)
Alle drei Konzepte sind bis heute sehr umstritten, und ihre Umsetzung ist, obwohl gesetzlich festgeschrieben, in mancher Hinsicht noch offen. Im folgenden Beitrag sollen die Konzepte jeweils kurz vorgestellt und diskutiert werden, und es sollen mögliche Auswirkungen auf den Bereich der medizinischen Rehabilitation herausgearbeitet werden.
Integrierte Versorgungsmodelle
Seit der letzten großen Gesundheitsreform von 1999 können sich neben den Strukturen der Kassenärztlichen Vereinigungen weitere Leistungserbringer zusammenfinden und mit den Krankenkassen Verträge schließen (§ 140a-h SGB V). Diese sogenannten Modelle integrierter Versorgung sind als größere Gruppe von Ärzten verschiedener Fachrichtungen geplant, die sich - ggf. gemeinsam mit Krankenhäusern - verpflichten, den bei ihnen eingeschriebenen Patienten eine umfassende medizinische Versorgung zu gewährleisten und dafür von den Krankenkassen einen zu verhandelnden Gesamtbetrag erhalten. Die Krankenkassen können die Teilnahme von Patienten an den integrierten Versorgungsmodellen durch ein Beitrags-Bonus-System unterstützen. Schreibt sich ein Patient in das Modell ein, hat er keine freie Arztwahl außerhalb des Modells mehr, er muss sich an die Regelungen innerhalb des integrierten Modells anpassen und auch akzeptieren, dass seine Daten für alle am Modell beteiligten Ärzte zugänglich sind. Die am Modell beteiligten Ärzte haben wiederum untereinander eine Verteilung der Gelder auf die beteiligten Leistungserbringer zu gewährleisten und sind ansonsten aber frei in der Entscheidung, wie sie die Leistungen und die Vergütungen aufteilen.
Das Konzept wurde sehr früh kritisiert, zunächst natürlich, weil damit das KV-Monopol gelockert werden sollte und weil auch nicht absehbar war, wie die Zusammenarbeit tatsächlich zur Zufriedenheit aller Beteiligten laufen könnte.
Die wenigen bisher existierenden Modell zeigen dementsprechend auch noch nicht deutlich, wenn sie nicht rasch wirtschaftliche Probleme haben, dass die integrierte Versorgung eine wirkliche Verbesserung der Versorgung bringt.
Diagnosis Related Groups - DRG
Ab dem Jahr 2004 werden Krankenhausleistungen für die meisten Indikationen (Ausnahme psychiatrische und psychotherapeutische Diagnosen) nach einem Fall-Pauschalen-System finanziert. Die Gesundheitspolitik entschied sich für das australische DRG-System zur Fallpauschalen-Klassifikation. Für jede größere Diagnose gibt es einen festen Betrag, der bei bestimmten Zusatzdiagnosen auch modifiziert oder erhöht werden kann (vgl. ausführlicher Haaf & Röckelein, 2001).
So faszinierend, wie dieses Modell auf den ersten Blick scheint, weil kurze Behandlungszeiten für das Krankenhaus einen finanziellen Erfolg erbringen und dies auch fürs Gesundheitssystem wünschenswert ist, so schnell merkt man auch seine Grenzen. Zwei wichtige seien aufgezählt:
· Während bis dato die Pflegesätze der Krankenhäuser mit den regionalen Krankenkassenvertretern verhandelt wurden und dabei durchaus auch konzeptionelle Angebote und strukturelle Unterschiede der Kliniken berücksichtigt wurden, so gibt es jetzt für Patienten gleicher Diagnosen in den unterschiedlichsten Krankenhäusern immer das gleiche Geld – egal ob es sich um ein Krankenhaus der Maximalversorgung (z. B. Uni-Klinik) oder ein Krankenhaus der Grundversorgung (z. B. Kreiskrankenhaus) handelt - und auch unabhängig davon, wie lange ein Patient tatsächlich behandelt wird. Pflegesatzverhandlungen entfallen somit, und es werden auch nicht die notwendigen Kosten für bessere Leistungsqualität übernommen. Die Pauschalbeträge, die je nach Komplikation, Schweregrad oder Zusatzdiagnose modifiziert werden können, orientieren sich an realen Durchschnittswerten der Kosten, wie sie im Jahr 2003 in Modellkliniken erhoben werden. Dieses System verstärkt nicht unbedingt gute Leistung, sondern schnelle, zur Not auch „blutige“ oder „englische“ Entlassungen. Allgemein wird auch ein Trend zum sogenannten „Upgrading“ erwartet, d.h. dem Bemühen um die finanziell günstigste Hauptdiagnose, die noch eben zu rechtfertigen ist. Das System bedarf somit der Ergänzung um eine ergebnisorientierte Qualitätssicherung, die bis heute aber noch nicht erkennbar ist.
· Psychosoziale Leistungsangebote im Krankenhausbereich haben sich erst in den letzten Jahren in einigen Häusern entwickelt, und zwar immer auch aufgrund von spezifischen Finanzierungsregelungen, die teilweise über längere Sicht oder besondere Organisationsmerkmale erreicht wurden. All dies steht zur Disposition, weil psychische Beeinträchtigung oder psychologischer Behandlungsbedarf nicht als zu finanzierende Komplikation auf den DRG-Listen erscheint.
Seit über zwei Jahren finden regelmäßige Gespräche zwischen psychosozialen Fachgesellschaften statt, deren Mitglieder in Krankenhäusern in entsprechenden Bereichen und Abteilungen tätig sind: in der Diabetikerschulung, der onkologischen Betreuung, der Kinderheilkunde - dieses breite Spektrum an Verbändevertretern versucht, gemeinsame Position zu den DRG’s zu erarbeiten und Initiativen zu starten, die auf eine Modifikation der Verschlüsselungsregelungen hinauslaufen. Es wurden Gespräche mit Krankenkassenvertretern geführt, Briefe ans Ministerium geschrieben, und es fanden Beratungen mit zuständigen Mitarbeitern des Deutschen Institutes für Medizinische Dokumentationen und Information (DIMDI) in Köln statt, d. h. mit jener Einrichtung, die für die abschließende Formulierung der Verschlüsselungskriterien im Rahmen der DRG’s zuständig ist.
Bei Anhörungen des Gesundheitsministeriums zu den DRG’s wurden auch gemeinsame Stellungnahmen mit den Psychotherapeutenverbänden bzw. deren Gruppierungen (Allianz, Arbeitsgemeinschaft Psychotherapie/AGP, Arbeitsgemeinschaft Richtlinienpsychotherapie/AGR, ständige Konferenz ärztlicher Psychotherapieverbände/StäKo) erreicht. Die bislang erzielten Ergebnisse sind zwar - offengestanden - eher mager, gleichwohl scheint es notwendig, auf die Verarmung der Krankenhausversorgung hinzuweisen und jede Chance zu suchen, die Ausgrenzung psychosozialer Elemente im Krankenhaus zu begrenzen.
Für die Rehabilitation ist schließlich folgende Konsequenz der DRG-Einführung zu erwarten: Die mit dem Konzept angestrebte, frühzeitigere Entlassung von Krankenhauspatienten wird nach Einschätzung aller Beteiligten möglich sein. In vielen Bereichen und umso mehr in besonders wirtschaftlich geführten Krankenhäusern wird dann versucht, den Entlassungszeitpunkt so früh wie möglich festzulegen, möglicherweise so früh, dass die Wundheilung und die Stabilisierung der Patienten nach Operationen noch nicht sicher abgeschlossen ist. Bei einer anschließenden Verlegung in die Rehabilitationseinrichtung, z. B. im Rahmen von Anschlussheilbehandlungen oder Anschlussrehabilitationen (AHB bzw. AR), bedeutet dies, dass die Patienten in den ersten Tagen oder gar Wochen noch nicht wirklich rehabilitationsfähig sind. Die Rehabilitationskliniken, die um ein gutes Verhältnis zu den Akutkrankenhäusern bemüht sein müssen, werden die Aufnahme dieser Patienten nicht verweigern können und werden deshalb - bei gleichbleibender Personalstärke - mehr Pflegeleistungen erbringen müssen, verspätet mit der eigentlichen Rehabilitation beginnen können und deshalb auch nur schlechtere Ergebnisse erreichen können, da die Aufenthaltszeit in der Rehabilitationsklinik ja ebenfalls gedeckelt ist.
Im Ergebnis dieser ganzen Aktionen werden viele Pflegeleistungen oder Anschlussmaßnahmen von dem einen Bereich (Akutkrankenhaus) auf andere Bereiche (Reha-Klinik oder ambulantes System) verlagert werden. Rückfälle, unvollständige Rehabilitierungen oder Chronifizierung sind zu erwarten, und es bleibt offen, ob bzw. in welchem Ausmaß gesamtgesellschaftlich wirklich Kosten gespart werden. Ganz zu schweigen davon, dass durch diese primär fiskalisch motivierten Veränderungen in vielen Fällen die Heilungs- bzw. Rehabilitationsverläufe unterbrochen oder verzögert werden und das Gesamtergebnis der Versorgung keinesfalls besser sein wird als vorher.
Disease Management Programme (DMP’s) oder Strukturierte Behandlungsprogramme für chronisch Kranke
Die Idee, gezielt chronisch Kranke durch spezifische Fachleute behandeln zu lassen, ist auch im deutschen Gesundheitswesen nicht neu. Bereits seit mehreren Jahren gibt es in immer mehr KV-Bezirken sog. Diabetes-Schwerpunktpraxen, zuletzt beinahe flächendeckend. Entsprechend qualifizierte Fachärzte behandeln schwerpunktmäßig Diabetiker, sie müssen ihnen ein umfassendes Behandlungspaket ermöglichen, welches Schulung, Fußpflege, Ernährungsberatung und regelmäßige Stoffwechselkontrolle umfasst. Für diese umfassende Leistungsvorhaltung erhalten die zugelassenen Diabetes-Schwerpunktpraxen eine hohe Kopfpauschale pro Patient. Die Hausärzte sind gleichzeitig (eigentlich) verpflichtet, Diabetiker, die bestimmte Stoffwechselwerte überschreiten, zur Schwerpunktpraxis zu überweisen. Letztere wiederum hat im Rahmen der Qualitätssicherung regelmäßige anonymisierte Dokumentationen über die Patienten, die auch die Möglichkeit der Verlaufskontrolle und der Ergebnisprüfung umfassen, an ein zentrales Auswertungszentrum weiterzuleiten.
Die bereits erwähnten Empfehlungen des Sachverständigenrates für die konzertierte Aktion im Gesundheitswesen greifen diese Idee auf und schlagen für mehrere Diagnosegruppen bzw. die dort vermehrt auftretenden chronischen Krankheiten ein entsprechendes strukturiertes Behandlungskonzept vor, welches gezielte Zuweisungskriterien hat und ebenfalls hinsichtlich der Honorierung verhältnismäßig günstig liegt.
Im Jahr 2001 wurde gesetzlich festgelegt (§ 137f, g SGB V), dass entsprechende Konzepte zeitnah umzusetzen sind, und zwar zunächst für vier Diagnosegruppen: Diabetes mellitus, koronare Herzerkrankungen, Asthma bronchiale und Brustkrebs.
Die Krankenkassen haben nun die Möglichkeit, derartige Programme auszuarbeiten und zur Genehmigung beim Bundesversicherungsamt einzureichen, um sie dann für die Versorgung anbieten zu können. Letzteres bedeutet, dass Versicherte dieser Krankenkassen, sofern sie die notwendigen Zugangskriterien erfüllen, sich bei der Krankenkasse für das jeweilige Programm „einschreiben“ können. Sie müssen sich dann den Vorgaben des Programms unterwerfen. Dazu gehört, dass ihre Daten gegenüber den Krankenkassen offengelegt werden, aber auch, dass die Ärzte regelmäßig extern kontrolliert werden. Die Krankenkasse kann ihnen im Gegenzug einen Bonus bei den Mitgliedsbeiträgen gewähren.
Voraussetzung für entsprechende Behandlungsprogramme bzw. für die Prüfung und ggf. Genehmigung entsprechender Programme durch das Bundesversicherungsamt ist wiederum die Arbeit eines speziell zu diesem Zweck geschaffenen Gremiums, des sogenannten Koordinierungsausschusses aus Vertretern der Krankenkassen, der Bundesärztekammer, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Deutschen Krankenhausgesellschaft, geleitet durch einen unabhängigen Sachverständigen. Dieser Koordinierungsausschuss sollte bis zum 1. April 2002 Anforderungs- bzw. Zulassungskriterien für die häufig etwas lapidar bezeichneten Chroniker-Programme entwerfen. Für die Programme sollten, so die gesetzliche Vorgabe, eine Reihe von Basisanforderungen gelten:
Sie sollten nach Lauterbach (2001):
- leitliniengestützt sein, sich also an evidenzbasierten Leitlinien orientierten
- eine Dokumentationspflicht für den Arzt vorsehen („Datentransparenz“)
- Patientenschulungen beinhalten
- sog. Reminder, d. h. Erinnerungsfunktionen für den Patienten, umfassen
- differenzierte Arzt- und Patienteninformationen vorsehen
- und eine differenzierte Organisationsstruktur für die Verfahrensabläufe beschreiben.
Bereits die Arbeit des Koordinierungsausschusses war sehr kompliziert. Denn es zeigte sich, wie beinahe zu erwarten war, dass Wissen nicht wertneutral ist und dass die evidenzbasierte Medizin bzw. die darauf begründeten Leitlinien-Empfehlungen je nach Interessengruppe durchaus unterschiedlich zu sehen sind und dass in den verschiedenen medizinischen Fächern erst sehr wenig evidenzbasierte Behandlungsempfehlungen gegeben werden können. In solchen Situationen muss man sich dann auf die Empfehlungen von Experten beschränken, und Experten wiederum sind bekanntlich je nach eigenen Empfehlungen oder Beratervertrag etc. durchaus unterschiedlicher Meinung. Es gab sehr vielen Beratungen, Expertengesprächen und Anhörungen. Nach einigen zeitlichen Verzögerung hat der Koordinierungskreis schließlich für zwei der geplanten vier Indikationen entsprechende Anforderungen im April 2001 (Diabetes mellitus Typ 2 und Brustkrebs) formuliert und den Auftrag für die übrigen beiden zunächst zurückgegeben. Dies lässt sich inhaltlich durchaus damit rechtfertigen, dass die Veränderungen für die ambulante Gesundheitsversorgung durch die strukturierten Behandlungsprogramme derart nachhaltig sein werden, dass eine Einführung zunächst im überschaubaren Rahmen gemacht werden sollte und dafür zwei Indikationen ausreichend sind.
Sehr bald wurde zudem deutlich, welche großen logistischen und konzeptionellen Herausforderungen mit den DMP’s verbunden waren, beispielsweise muss die durchführende Krankenkasse über ein flächendeckendes Netz von entsprechend qualifizierten ermächtigten Ärzten verfügen und alle im Programm vorgesehenen Behandlungsbausteine tatsächlich auch realisieren können. Somit war klar, dass nur die großen Krankenkassen, speziell die AOK, entsprechende Angebote allein würden entwickeln können. Alternativ wäre die Durchführung dieser Programme gemeinsam von verschiedenen Krankenkassen oder sogar im Verbund mit der regionalen Kassenärztlichen Vereinigung denkbar, was nach den gesetzlichen Vorgaben durchaus möglich ist.
Gerade die letzte Variante läuft allerdings den Intentionen der strukturierten Behandlungsprogramme in Teilen zuwider, sollte doch damit auch die Monopolstellung der Kassenärztlichen Vereinigung ein wenig ausgehebelt werden.
Einen ganz besonderen gesetzgeberischen Clou stellt schließlich die Verknüpfung der DMP’s mit dem Risikostrukturausgleich (RSA) dar. Der Risikostrukturausgleich sorgt dafür, dass Kassen, die aufgrund besonderer demographischer oder sozioökonomischer Verhältnisse ihrer Mitglieder benachteiligt sind, eine Entschädigung aus einer Art Ausgleichsfond erhalten. Zur Zeit profitiert davon die AOK, die überproportional viele Alte und Kranke oder Mitversicherte unter ihren Versicherten hat. Versicherte, die sich in die DMP’s eingetragen haben, können von ihren Krankenkassen zukünftig bei der Berechnung des RSA in Anrechnung gebracht werden. Kassen mit vielen DMP-Versicherten erhalten dadurch weitere Vorteile beim Risikostrukturausgleich.
Dieser Umstand hat alle Kassen nachhaltig motiviert, die Entwicklung der DMP’s voranzubringen. Dabei ist es ihnen egal, so meinen viele Kritiker, welche Qualität die verabschiedeten Programme haben, Hauptsache, sie sind populär und viele Versicherte sind bereit sich einzuschreiben. Denn das bringt für die Kasse bares Geld.
Während also die Vorbereitung für die DMP-Programme nicht bei vier, aber immerhin bei zwei Diagnosegruppen, Brustkrebs und Diabetes mellitus, die notwendigen Anforderungskriterien hervorgebracht haben, so konnte bis zum gegenwärtigen Stand erst ein Programm, und zwar im Bereich der KV Nordrhein, erstellt und für einen Antrag auf Anerkennung beim Bundesversicherungsamt vorbereitet werden.
Resumee
Generell ist die Veränderung der hergebrachten Strukturen in der Gesundheitsversorgung sicher notwendig bis überfällig. Strukturierung, Standardisierung und Transparenz kann auch dazu führen, dass Qualität verbessert wird. Dies betrifft die DRG’s und die DMP’s. Die Verpflichtung, im Rahmen der DMP’s allen Versicherten qualifizierte Schulung anzubieten, ist ein weiterer Vorteil dieser Entwicklung ebenso wie die Transparenz über die Versorgungsqualität und die Verpflichtung der Behandler auf empirisch begründete Behandlungskonzepte („Evidenzbasierung“).
Die integrierten Versorgungsmodelle setzen schließlich am häufig beklagten Defizit, der Vereinzelung und mangelnden Vernetzung in der ambulanten Versorgung, an und nötigen die beteiligten Behandler durch die gemeinsame Kostenverantwortung schließlich zur engen Zusammenarbeit. So weit kann man die Entwicklungen sicher begrüßen.
Problematisch an diesen Entwicklungen, beispielsweise den DMP’s, ist es, dass es bei manchen beteiligten Gesundheitspolitikern und Kassen oft sehr unverhohlen allein ums Einsparen von Geld zu gehen scheint und dass die Qualitätsverbesserung gar nicht im Focus steht. Speziell stellt sich die Frage für die nunmehr sehr häufig in den DMP-Arztpraxen anzubietenden Patientenschulungen, für die die Ärzte meist keine entsprechende Ausbildung haben.
Gerade für Diabetiker ist diese Entwicklung auch tatsächlich absehbar problematisch, denn die sog. Strukturverträge für die Einrichtung entsprechender Diabetes-Schwerpunktpraxen sind in allen KV-Bezirken zum Jahresende 2002 gekündigt worden, und wenn – wie zu erwarten ist – bis dahin keine DMP-Programme für diesen Bereich existieren, wird das Versorgungsniveau für Diabetiker wieder auf den Stand von vor einigen Jahren zurückgeworfen.
Heiner Vogel, Würzburg
Literatur:
- BVVP-Magazin (2002). DMP-Sonderheft Disease Management Programme. Jg. 1, Heft 3+4.
- gid (2001). Disease Management im Risikostrukturausgleich. Gesundheitspolitischer Informationsdienst gid 6, Nr. 36.
- Haaf, H.G. & Röckelein, E. (2001). Einführung der DRG: Eine grundlegende Reform der Vergütung von Krankenhausleistungen mit weitreichenden Folgen. Verhaltenstherapie und psychosoziale Praxis, 33 (2), Supplement 2 „Rosa Beilage“, S8-S13.
- Forum für Gesundheitspolitik (2001). Disease Management Programme konkret (Schwerpunktheft) , Heft 10.
- Lauterbach, K.W. (2001). Disease-Management in Deutschland – Voraussetzungen, Rahmenbedingungen, Faktoren zur Entwicklung, Implementierung und Evaluation. Köln.
- Sachverständigenrat für die konzertierte Aktion im Gesundheitswesen (2002). Bedarfsgerechtigkeit und Wirtschaftlichkeit Bd. III: Über-, Unter- und Fehlversorgung (Jahresgutachten2000/2001). Baden-Baden, Nomos (vgl. auch: www.svr-gesundheit.de).