Skip to main content
 
Rosa Beilage 1/2016

Ein Jahr Beschwerde-Forum igel-ärger.de[1]

16. Februar 2016
 

Berlin, 18.9.2015

Auf einer Pressekonferenz im BMJV stellten Gerd Billen, Staatssekretär im Justiz- und Verbraucherschutzministerium, und Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, die Ergebnisse der Auswertung einen Jahres des Beschwerdeportals vor.

IGEL gehöre, so Gerd Billen, zum 2. Gesundheitsmarkt, der heute ein Volumen von 1,5 Mrd. € erreicht habe. Die Verbraucherzentrale NRW sei mit diesem Projekt beauftragt worden, um herauszufinden, ob das Patientenrechtegesetz eingehalten werde. Die Ergebnisse hätten dazu geführt, dass sie überlegten, dieses nachzubessern oder die Marktaufsicht verstärkt einzuschalten. Sie erwägten den Vorschlag eines Produkteinformationsblattes, wollten eine Kulturänderung.

In Absprache mit Karl-Josef Laumann wollten sie dieses Thema auch an den GBA

herantragen. Wenn IGEL nicht sinnvoll seien, warum würden sie dann angeboten? Das Patientenrechtegesetz sei gut und Patienten beschwerten sich, es liege erkennbarer Veränderungsbedarf vor.

Wolfgang Schuldzinski berichtete von ca. 1.500 dokumentierten Beschwerden.

Patienten sähen sich einem sie verängstigenden Verkaufsdruck in der Arztpraxis ausgesetzt. Die Verbraucherzentrale gehe von einer ständig steigenden Zahl von IGEL aus. 33% der GKV-Patienten würden IGEL angeboten, in 3 von 4 Fällen werde das Angebot angenommen und die entsprechende Leistung erbracht. IGEL unterlägen keinen Qualitätskontrollen, jeder könne sich irgendwelche IGEL ausdenken.

Augenärzte (34%), Frauenärzte (17%), Zahnärzte (12%), Hautärzte (10%) und Orthopäden (10%) würden am häufigsten IGEL anbieten, besonders sogenannte Vorsorgeuntersuchungen. IGEL, von Ärzten aufgedrängt, wie Glaukomfrüherkennung, Hautkrebsfrüherkennung und Ultraschall auf Gebärmutter- und Eierstockkrebs seien nicht sinnvoll, könnten eher schädliche Folgen nach sich ziehen, wie unnötige OPs. Professionelle Zahnreinigung, häufig von Zahnärzten angeboten, sei eigentlich eine Kassenleistung.

63% derjenigen, die sich beschwert hätten, fühlten sich vom Arzt unter Druck gesetzt, hätten keine Informationen über den Umfang der Kassenleistungen und die Notwendigkeit einer IGEL erhalten – mit Angst werde Druck erzeugt. IGEL dürften nur mit Information, Vertrag und Abrechnung nach GOÄ erbracht werden.

Völlig inakzeptabel sei es, wenn eine Weiterbehandlung ohne Zustimmung zu einer IGEL verweigert würde. Besonders gedrängt werde z.B. von Kieferorthopäden. Dies sei höchst verwerflich, weil es sich meist um Kinder handele, die mit diesen IGEL auch noch Beschwerden hinnehmen müssten. Schlimm sei auch, wenn haftungsbefreiende Erklärungen unterschrieben werden sollten, Erklärungen, dass keine IGEL gewollt seien, dies sei zudem rechtlich Unsinn.

Das Aufklärungsverhalten sei defizitär, Ärzte und deren Mitarbeiter schürten Ängste, rechtliche Grundladen würden nicht eingehalten, es werde gegen das Patientenrechtegesetz verstoßen, der Leistungsumfang sei unklar. Das Vertrauensverhältnis Arzt/Patient erodiere durch diese Verhaltensweisen.

Die Verbraucherzentrale fordere, das Verbot von Verzichtserklärungen durchzusetzen. Sie gingen zunächst mit Abmahnungen gegen diese vor. Gerichtliche Schritte einzuleiten, sei aufgrund der Beweislage oft schwierig. Die gesetzlich bestehende Pflicht zur Information müsse klar geregelt werden. Es handele sich um Leistungen, für die keine Evidenz vorliege oder unklar sei. Die Ärztekammern seien aufgerufen, das Berufsrecht durchzusetzen.

Krankenkassen und KBV sollten im GBA klären, ob z.B. Glaukomfrüherkennung, Hautkrebsscreening mit Lampen, usw. Evidenz hätten, damit das Schwert geschärft werde.

IGEL sind tatsächlich eine vertrackte Angelegenheit und rochen schon von Anfang an nach Ärger. Weder die Kammern, noch die KVen sind von ihnen begeistert, haben aber oft aus verständlichen Gründen nicht den Mut, mit aller Härte gegen IGEL vorzugehen und die Einhaltung des Patientenrechtegesetzes durchzusetzen. Für viele Niedergelassene sind IGEL eine willkommene Zusatzeinnahmequelle, die immer stärker genutzt wird. Im nächsten Jahr könnte deshalb das Patientenrechtegesetz nachgeschärft werden und das können eigentlich weder die Kammern noch die KVen wollen. Sie werden deshalb wohl oder übel via Berufsrecht durchgreifen müssen, aber vielleicht ist es ihnen auch lieber, dass der Gesetzgeber dieses unangenehme Geschäft betreibt.

Die Frage nach IGeL-Leistungen stellt sich teilweise auch in Psychotherapeutischen Praxen. Anbei eine Liste von IGeL-Leistungen, die in psychotherapeutischen Praxen auf Wunsch des Patienten/Klienten angeboten werden können:

• Paartherapie
• Familientherapie
• Beratung bei schulischen Problemen
• Stressbewältigungstraining
• Sozialkompetenztraining
• Biofeedback
• Beratung bei Mobbing


[1]Quelle: HIGHLIGHTS Onlinemagazin; Ausgabe 24/15 – 19. Oktober 2015; Nachdruck mit freundlicher Genehmigung der Redaktion.