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Psychotherapie BV  • Rosa Beilage 3/2015

Einführungsveranstaltung zum Psychotherapeuten-verfahren der DGUV

12. August 2015
 

Am 16. Juli 2015 fand die zweite Einführungsveranstaltung zum sogenannten Psychotherapeutenverfahren der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) in der Berufsgenossenschaftlichen Unfallklinik in Tübingen statt.

Als erster Referent berichtete Ralf Göltenbodt (Unfallkasse Baden-Württemberg) über die Aufgaben und Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Danach berichtete Claudia Drechsel-Schlund (Bezirksverwaltung Würzburg der Berufsgenossenschaft für Gesundheit und Wohlfahrtspflege/BGW) über die Zusammenarbeit zwischen Reha-Management und den Unfallversicherungsträgern (UV-Träger).

Im Anschluss folgten Erfahrungsberichte von im Psychotherapeutenverfahren tätigen Psychologischen PsychotherapeutInnen (PP). Michaela Schürmann berichtete als niedergelassene PP. Als Vorteile benannte sie die zeitliche Flexibilität der PatientInnen, den zügigen Informationsaustausch mit den UV-Trägern, die Möglichkeit eines raschen Therapiebeginns, das Wiedereingliederungsverfahren, dass eine Kassenzulassung der teilnehmenden Behandler nicht notwendig sei sowie das Ausfallhonorar bei Nichterscheinen von PatientInnen. Sie führte auch einige Schwierigkeiten auf, nämlich dass psychische Traumata manchmal zu spät bzw. gar nicht wahrgenommen werden, dass die Kausalitätsklärung in manchen Fällen schwierig sei (z.B. wenn psychisch vorbelastete PatientInnen durch Traumata stärker beeinträchtigt werden). Außerdem würden einige PatientInnen bei fortdauernder Arbeitsunfähigkeit in Auseinandersetzungen um die Zuständigkeiten zwischen Rentenversicherung, Krankenkassen und Gesetzlicher Unfallversicherung (Unfallkasse/UK oder Berufsgenossenschaft/BG) geraten, was für den Heilungsprozess nicht zuträglich wäre. Sie bewertete das Psychotherapeutenverfahren insgesamt jedoch als lohnende Sache. Danach berichtete Reinhold Pappon als PP in der BG-Klinik Tübingen. Er stellte die verschiedenen Stationen und Bereiche vor, in denen PP in der Klinik tätig sind. In seinem sehr bewegenden Bericht schilderte er einige Fallbeispiele. Anschließend berichtete Dr. Monika Weiß über ihre Tätigkeitsbereiche und ihre Erfahrungen als PP in der BG-Klinik Ludwigsburg. Zum Schluss berichtete Dr. Jörg Angenendt (Universitätsklinik Freiburg, PP, beratender Facharzt des Landesverbands Südwest) über besondere Kausalitätsprobleme anhand von Fallvignetten.

Zum Schluss berichtete Jessica Hennig als Vertreterin des Landesverbands Südwest der DGUV kurz über die Rahmenbedingungen für die Teilnahme am Psychotherapeutenverfahren, die Handlungsanleitungen sowie über die Abrechnungen von Leistungen.

Im Gebührenverzeichnis gibt es seit 2015 folgende Neuerungen:

P7

Erörterung des Befundes bzw. des Vorgehens im Heilverfahren gegenüber der Sachbearbeitung des UV-Trägers

10,31 Euro

P23

Orientierende Testverfahren zur Diagnostik psychoreaktiver Beschwerden (Anwendung und Auswertung)
Abrechnung von bis zu sechs Tests zum Zeitpunkt:

-          Leitliniengerechte Eingangs- und Abschluss-diagnostik

Abrechnung von bis zu vier Tests zum
       Zeitpunkt:

-          Leitliniengerechte Verlaufsdiagnostik (bei Bedarf)
(z.B. BDI-II, BSCL, IES-R, …)

15,00 Euro pro Test

P24

Orientierende Testverfahren zur neurokognitiven Statuserhebung (Anwendung und Auswertung)

Zur Diagnostik vor Beginn der Therapie im Rahmen der Probatorik (im Bedarfsfall, einschließlich Beschwerdenvalidierungsverfahren) (z.B. LPS, MWT, MMST…)

15,00 Euro pro Test

Wir haben bereits in der dritten Ausgabe unserer Rosa Beilage 2012 einen Bericht über das damals neu geschaffene Psychotherapeutenverfahren der DGUV veröffentlicht. In diesem Bericht wurden die hohen Anforderungen an PP für die Zulassung im Psychotherapeutenverfahren kritisiert. Daran hat sich bislang nichts geändert. Um als PP oder KJP im Psychotherapeutenverfahren tätig zu werden, muss eine entsprechende fachliche Befähigung sowie die räumliche Ausstattung nachgewiesen werden. Zur fachlichen Befähigung zählen die Approbation als PP oder KJP sowie Fortbildungen in leitliniengerechter Diagnostik und Behandlung von typischen Störungen nach Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten (mind. 120 UE). Im Anschluss an die Approbation sind sechs supervidierte Behandlungsfälle von traumatisierten PatientInnen, in den letzten zwei Jahren vor Antragstellung sechs Behandlungsfälle mit jeweils mindestens fünf Sitzungen von traumatisierten PatientInnen sowie die Teilnahme an der Einführungsveranstaltung der DGUV nachzuweisen. Räumliche Anforderungen sind ein Therapieraum, ein Wartebereich sowie die Möglichkeit zur Aufbewahrung der Versichertenunterlagen unter Berücksichtigung des Datenschutzes. Ein weiterer kritischer Punkt am Psychotherapeutenverfahren ist die Dokumentations- und Berichtspflicht. Der UV-Träger fordert von den im Psychotherapeutenverfahren tätigen PP und KJP eine Reihe von Berichten. Der Erstbericht ist innerhalb von fünf Werktagen nach der ersten Sitzung zu erstatten. Darauf folgen ein Folgebericht mit Weiterbehandlungsantrag (Behandlungsplan) nach der letzten bewilligten Sitzung und ein Abschlussbericht nach Ende der Behandlung. Auf Anforderung des UV-Trägers sind zusätzlich ein Verlaufsbericht und ein Kurzbericht zu erstellen. Nach unserer Erfahrung stellen diese Berichte sowohl für die TherapeutInnen als auch für die PatientInnen eine hohe Belastung dar.

Allerdings gibt es durchaus auch einige positive Aspekte, wie beispielsweise die schnelle Genehmigung der Weiterbehandlung und die kurzen Wartezeiten für PatientInnen. Außerdem ist für das Psychotherapeutenverfahren keine Kassenzulassung notwendig - dies dürfte vor allem für die im Kostenerstattungsverfahren tätigen PP und KJP interessant sein. Die Bezahlung der Therapiestunden ist mit 90 Euro angemessen. Außerdem gibt es eine Ausfallgebühr für den Fall, dass PatientInnen vereinbarte Termine nicht wahrnehmen (40 Euro). Es soll außerdem laut DGUV ab dem nächsten Jahr einen deutlichen Zuschlag auf die P-Ziffern geben.

Weitere Informationen über das Psychotherapeutenverfahren sind hier zu finden:

http://www.dguv.de/landesverbaende/de/med_reha/Psychotherapeutenverfahren/index.jsp

http://www.dguv.de/medien/landesverbaende/de/med_reha/documents/psych1.pdf

www.dguv.de/medien/landesverbaende/de/med_reha/documents/psych2.pdf

www.dguv.de/de/Rehabilitation-Leistungen/Verg%C3%BCtung-der-Leistungserbringer/index.jsp

 

Jana Arndt