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Aktuell  • Niedergelassene DGVT  • Honorarentwicklung  • Rosa Beilage 3/2008

Einigung bei Ärzte-/Psychotherapeutenhonoraren zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und Krankenkassen

16. Oktober 2008

Im Vorfeld gab es mehrere Protestbriefe und Stellungnahmen gegenüber der Selbstverwaltung, die auf die Problematik des angemessenen Honorars für Psychotherapeuten aufmerksam gemacht haben.

 

Mit der Honorarsituation der Psychotherapeuten hat sich in dieser Folge auch der Bundestag beschäftigt. Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen hatte am 9. Mai d. J. eine Kleine Anfrage zu den Psychotherapeutenhonoraren an die Bundesregierung gerichtet (Drucksache 16/9170). Die Grünen wollten u. a. Antworten zur Entwicklung der Umsätze und Überschüsse in psychotherapeutischen Praxen, zur Umsetzung der Bundessozialgerichtsurteile und zur Vergütung der Psychotherapie nach der Vergütungsreform 2009. In der Antwort der Bundesregierung war u. a. zu lesen, dass sich die Gesamtausgaben für Psychotherapeuten seit 1999 mehr als verdoppelt hätten und der Umsatz des einzelnen Psychotherapeuten um 68 % zugenommen habe. Diese Darstellung ergibt ein falsches Bild der Vergütung der Psychotherapie, da sich die Vergütung je Zeiteinheit trotz BSG-Rechtsprechung nicht nennenswert verbessert hat, wie Wolfgang Palm in seinem Beitrag „Schwierige Zahlen und wohlgesetzte Worte“ (siehe unten) ausführt. Die Mehrausgaben für Psychotherapie flossen nur zum geringsten Teil in eine Erhöhung der Honorare. Ein Teil der Mehrausgaben erklärt sich aus der Zunahme der Anzahl der Psychotherapeuten um 12,4 % von 12 111 im Jahr 2000 auf 13 617 im Jahr 2006. Ein größerer Teil kommt von der kontinuierlichen Zunahme der Arbeitszeiten der Psychotherapeuten wie Dieter Best, der Bundesvorsitzende der Deutschen Psychotherapeutenvereinigung und Mitglied der Vertreterversammlung der KBV im Deutschen Ärzteblatt, PP, Heft 8 vom August 2008, erläutert. Auch in einem Artikel in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) am 19.8.2008 ging es unter dem Titel „Milliardenpoker um die Honorare für niedergelassene Mediziner – was verdient ein Doktor?“ um die Forderungen der Ärzte in der Auseinandersetzung mit den Krankenkassen. Dabei beschäftigte sich der Autor auch mit den Honorarunterschieden zwischen den verschiedenen Arztgruppen – die Unterschiede zwischen den Arztgruppen sind groß. An der Spitze der Einnahmepyramide aus Kassenhonoraren stehen laut KBV die Radiologen mit 411 000 EUR und die fachärztlich tätigen Internisten mit 401 000 EUR. Mit großem Abstand folgen die Augenärzte (232 000), die Orthopäden (218 000), die Urologen (200 000) vor den Chirurgen, Frauen-, Kinder- und HNO-Ärzten. Erst dann kommen die Hausärzte mit 146 000 EUR. Sie stellen mit 48 % die größte Arztgruppe dar. Am unteren Ende der Honorarskala stehen die Nervenärzte. Sie haben mit 134 000 EUR immerhin doppelt soviel wie die Psychotherapeuten mit 62 000 EUR. Ebenfalls in der FAZ zu lesen war, dass die Psychotherapeuten einfach Pech hatten. „Erst seit 9 Jahren werden sie aus dem gleichen Topf entlohnt, wie die Ärzte. Da waren die platinen, goldenen und sogar die silbernen Zeiten schon vorbei. Es gab keine Pfründe mehr zu verteilen. Das ist einer der Gründe, wieso Psychotherapeuten auf der Verdienstskala der Ärzte und Psychotherapeuten ganz unten stehen, noch unter den Hausärzten, die traditionell ebenfalls wenig haben“ (Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung vom 24.8.2008).

Unmittelbar vor der heißen Verhandlungsphase über die Arzthonorare ab 2009 hatte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) 4,5 Milliarden Euro zusätzlich gefordert, um die Versorgung der PatientInnen sicherzustellen. Andernfalls drohe „eine Protest- und Ausstiegswelle ungeheuerlichen Ausmaßes“ so KBV-Chef Köhler. Damit lagen vor den Verhandlungen über die Ärztehonorare die Vorstellungen von Krankenkassen, die 1,4 Milliarden Euro anboten und der KBV, um mehrere Milliarden auseinander. Deshalb trennten sich die Verhandlungsführer zunächst auch ohne Ergebnis und der eingesetzte Schlichter Jürgen Wasem tankte zunächst Kraft in den Schweizer Bergen, wie in einer Tageszeitung zu lesen war. Wasem ist gefragter Schlichter bei den Ärzten; er hatte schon im vergangenen Jahr zwischen Krankenkassen und Medizinern einen Kompromiss ausgehandelt.
Am 28. August 2008 schließlich hat der erweiterte Bewertungsausschuss gegen die Stimmen der Krankenkassen eine Anhebung der Vergütungen von knapp 2,7 Milliarden Euro beschlossen. Falls keine Lösung zustande gekommen wäre, hätte die Gesundheitsministerin über die Honorarhöhe entscheiden müssen. Der unabhängige Schlichter hat gemeinsam mit den Ärzten gegen die Stimmen der Krankenkassen für diese Anhebung der Vergütung gestimmt. Bis zuletzt war ein wichtiger Streitpunkt die Angleichung der Ärztehonorare in den neuen Ländern.

Das Ergebnis wurde von den Verhandlungspartnern unterschiedlichkommentiert. Scharfe Kritik kam von den Spitzenverbänden der Krankenkassen. Die Honorarerhöhung werden die PatientInnen tragen müssen, so die Krankenkassen, der Beitragssatz werde um mindestens 0,25 %-Punkte steigen. Es werde für die PatientInnen teurer, ohne dass es eine Verbesserung im System der Versorgung geben wird. Das seien die zwei zentralen Punkte, weshalb die Krankenkassen dagegen gestimmt haben. Kritik kam aber auch von den Kassenärzten, die Erhöhung stelle gerade mal das Nötigste sicher, so würden z. B. dringende Behandlungen nicht mehr in das nächste Quartal geschoben, weil das Budget bereits aufgebraucht sei. Erfreulich sei, dass der Abschluss die Angleichung der Honorare in Ostdeutschland auf 95 % des Westniveaus angehoben habe. Dies sei ein erster Schritt, die hausärztliche Unterversorgung im Osten zu stoppen. Ulla Schmidt begrüßte die Einigung und verband damit die Beilegung der ungerechten Behandlung im Service, wie er z. T. bei den Terminen stattgefunden habe. Denn mit Blick auf die Budgetbegrenzungen könnten die Ärzte dies in Zukunft nicht mehr begründen. Jetzt muss die Bundesregierung den Abschluss noch genehmigen und die gesetzlichen Rahmenbedingungen in den Ländern umgesetzt werden.

Wie sich der neue bundesweite Orientierungswert zur Vergütung ärztlicher Leistungen 2009 auf das Gesamthonorar der einzelnen Länder auswirken wird, ist zurzeit noch Spekulation. Dazu muss man die Verhandlungen zwischen den KVen und Kassen auf Länderebene in den nächsten Wochen abwarten. Laut facharzt.de hat aber die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bereits Simulationsberechnungen vorgenommen.
Baden-Württembergs Niedergelassene können demnach mit einer Erhöhung des Gesamthonorars von 1,5 Prozent rechnen, Thüringens Niedergelassene mit einem 21,6 Prozent höheren Gesamthonorar. Durchschnittlich 6,9 Prozent mehr Gesamthonorar wird es den Berechnungen zufolge in den alten Bundesländern geben. Die neuen Bundesländer könnten ein Plus von 17,2 Prozent erwarten. Honorare im Rahmen von Einzelverträgen, Vergütungen für regional vereinbarte, nicht im EBM enthaltene Leistungen oder die extrabudgetäre Bezahlung von Früherkennungsuntersuchungen seien nicht in die Berechnungen eingeflossen.

Die voraussichtlichen Erhöhungen der Gesamthonorare der einzelnen Länder finden Sie im Folgenden aufgelistet:

-Baden-Württemberg1,5 %- Nordrhein3,6 %
-Bayern6,8 %- Rheinland-Pfalz5,7 %
- Berlin10,7 %- Saarland 11,3 %
- Brandenburg13,8 %- Sachsen16,9 %
- Bremen7,7 %- Sachsen-Anhalt17,2 %
- Hamburg7,3 %- Schleswig-Holstein3,9 %
- Hessen9,5 %- Thüringen21,6 %
- Mecklenburg-Vorpommern17,5 %- Westfalen-Lippe8,8 %
- Niedersachsen14,2 %  

Den Beschluss des Erweiterten Bundesausschusses vom 27. und 28. August zum bundeseinheitlichen Orientierungswert hat die KBV unter www.kbv.de/8157.html veröffentlicht.

Was bedeutet dies für die Vergütung der Psychotherapeuten? Dieter Best und Jürgen Doebert, die beiden Vertreter der Psychotherapeuten im erweiterten Bewertungsausschuss, haben den gesamten Prozess mitgemacht, durchlitten und für die PsychotherapeutInnen Einfluss genommen. Dafür gebührt ihnen unser aller Dank! Das Ergebnis von knapp 2,7 Milliarden Euro mehr für die ambulante Versorgung bedeutet für die PsychotherapeutInnen bei einem Orientierungspunktwert für 2009 von 3,5059 Cent ein Honorar von 79,51 Euro/Einzel-sitzung. Je geringer bisher das Honorar war, umso größer der Zuwachs. Je höher bisher das Honorar war, umso geringer der Zuwachs. Regional bedeutet dies Steigerungsraten von z. T. mehr als 20 %.
Die nicht genehmigungspflichtigen Leistungen werden mit dem Orientierungspunktwert bezahlt; d. h. für die probatorische Sitzung gibt es ein Honorar von 61,52 Euro.

Regelleistungsvolumina
Die genehmigungspflichtigen Leistungen unterliegen nicht den Regelleistungsvolumina.
Bei den nicht-genehmigungspflichtigen Leistungen wurde eine Lösung angestrebt, die den unterschiedlichen Praxisstrukturen gerecht wird. Man geht von einer maximal ausgelasteten Praxis mit 43 Arbeitswochen im Jahr bei 36 Sitzungen pro Woche (das entspricht 27 090 Minuten im Quartal) aus. Zu den 36 Sitzungen kommt die durchschnittliche Summe der Zeiten für alle nicht-genehmigungspflichtigen Leistungen (aus der bisher erbrachten Menge der Fachgruppe). Beides zusammen ist die Kapazitätsgrenze.
Im Prinzip bedeutet dies, dass die PsychotherapeutInnen zukünftig das Verhältnis der genehmigungspflichtigen und nicht-genehmigungspflichtigen Leistungen frei bestimmen können. Da es sich um ein gemeinsames Zeit-Kontingent handelt, gibt es ja die Möglichkeit nicht-genehmigungspflichtige Leistungen bis zu den Grenzen, die in den Psychotherapie-Richtlinien oder im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) definiert sind, zu erbringen .
Waltraud Deubert