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Psychotherapie BV  • Rosa Beilage 3/2014

Elektronische Datenverarbeitung: Empfehlungen für die Praxis von KBV und BÄK

18. August 2014
 

(kb) In der aktuell überarbeiteten Fassung der Empfehlungen zur ärztlichen Schweigepflicht, Datenschutz und Datenverarbeitung in der Arztpraxis von KBV und Bundesärztekammer werden die Themen „Elektronische Dokumentation und Archivierung“ (Kapitel 11) sowie „Externe Sicherung von Patientendaten (Stichwort „Cloud“)“ ausführlich erläutert.

Mit dem seit Februar 2013 geltenden Patientenrechtegesetz wurde die elektronische Dokumentation der ärztlichen und psychotherapeutischen Behandlung gesetzlich geregelt. Nach § 630 f Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) kann ein Arzt oder Psychotherapeut  die Patientenakte auch elektronisch führen. Es muss dann aber die Manipulationsfreiheit der Akte sichergestellt werden und es ist eine Software zu verwenden, die nachträgliche Änderungen automatisch kenntlich macht.

Der vollständige Text wurde im Deutschen Ärzteblattes vom 23. Mai 2014 (Dtsch Arztebl 2014; 111(21): A-930 / B-796 / C-754) veröffentlicht und ist auch auf der Internetseite der KBV zu finden:

www.kbv.de/html/datensicherheit.php


Quelle: Rosa Beilag 3/2014, S. 37