Elektronische Datenverarbeitung: Empfehlungen für die Praxis von KBV und BÄK
(kb) In der aktuell überarbeiteten Fassung der Empfehlungen zur ärztlichen Schweigepflicht, Datenschutz und Datenverarbeitung in der Arztpraxis von KBV und Bundesärztekammer werden die Themen „Elektronische Dokumentation und Archivierung“ (Kapitel 11) sowie „Externe Sicherung von Patientendaten (Stichwort „Cloud“)“ ausführlich erläutert.
Mit dem seit Februar 2013 geltenden Patientenrechtegesetz wurde die elektronische Dokumentation der ärztlichen und psychotherapeutischen Behandlung gesetzlich geregelt. Nach § 630 f Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) kann ein Arzt oder Psychotherapeut die Patientenakte auch elektronisch führen. Es muss dann aber die Manipulationsfreiheit der Akte sichergestellt werden und es ist eine Software zu verwenden, die nachträgliche Änderungen automatisch kenntlich macht.
Der vollständige Text wurde im Deutschen Ärzteblattes vom 23. Mai 2014 (Dtsch Arztebl 2014; 111(21): A-930 / B-796 / C-754) veröffentlicht und ist auch auf der Internetseite der KBV zu finden:
www.kbv.de/html/datensicherheit.php
Quelle: Rosa Beilag 3/2014, S. 37