Entscheidung zur Freigabe von Cannabis für SchmerzpatientInnen
Am 4. Mai 2016 hat das Bundeskabinett in Berlin einem Gesetz zugestimmt, nach dem Cannabis zukünftig in Deutschland von Ärzten, auch ohne vorhergehender Genehmigung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), verschrieben werden darf. Dadurch können PatientInnen zukünftig das Rezept in der Apotheke einlösen und erhalten dann Cannabis in kontrolliert pharmazeutischer Qualität.
Vor allem bei der Behandlung von SchmerzpatientInnen kommt Cannabis immer häufiger zum Einsatz. Die Krankenkasse wird künftig die Kosten für eine Therapie mit Cannabis übernehmen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Es handelt sich um eine schwere chronische Krankheit.
- Für die Behandlung stehen keine allgemein anerkannte und dem medizinischen Standard entsprechende Alternative zur Verfügung.
- Es besteht durch die Behandlung mit Cannabis die Aussicht auf eine spürbare Besserung.
Allerdings sollen PatientInnen sich dazu verpflichten, an einem Forschungsvorhaben zum Einsatz entsprechender Arzneimittel teilzunehmen. Aus den Ergebnissen dieser Studie sollen die Voraussetzungen abgeleitet werden, unter denen die Krankenkassen zukünftig die Kosten einer Cannabis Therapie übernehmen werden.