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VPP 2/2014

Erklärung der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie zu den WDR Beiträgen über die Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie in Marsberg sowie die Klinik am Hesterberg in Schleswig in der Nachkrieg...

28. April 2014
 

Der Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie, des einzigen Fachverbandes, der zum Zeitpunkt der in Frage stehenden Taten in Deutschland bestand, hat aus Anlass des WDR Beitrags "Gewalt in Kinder und Jugendpsychiatrien: Geschlagen, missbraucht- Hölle Kinderpsychiatrie" folgende Erklärung abgegeben:

Wir begrüßen, dass durch den Beitrag des WDR-Teams eine öffentliche Diskussion um die Bedürfnisse stationär behandelter psychisch kranker Kinder und Jugendlicher gefördert wird.

Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie entschuldigt sich bei den Betroffenen für das Leid, welches ihnen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie damals angetan wurde. Wir bekennen uns zu unserer heutigen Verantwortung dafür zu sorgen, dass sich solches Leid in unseren Einrichtungen nicht wiederholen kann.

Deshalb fordern wir

  1. Eine Gleichstellung der damals Betroffenen aus Einrichtungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie mit anderen Betroffenen aus Heimen und pädagogischen Einrichtungen wie es im Beitrag gefordert wurde.
  2. Eine historische Aufarbeitung, welche nicht allein von Fachgesellschaften oder einzelnen Einrichtungen geleistet werden kann. Unseren Beitrag zur historischen Aufarbeitung werden wir erbringen.
  3. Kinderrechte stärken, Beschwerdesysteme ausbauen. Unterstützung von präventiven Maßnahmen, von Information, Transparenz und Partizipation, auch für Kinder und Jugendliche als Patientinnen und Patienten im Gesundheitswesen
  4. Die Überprüfung der Regelungen zu Zwangsmaßnahmen an Kindern und Jugendlichen. Hier sind Bundes- und Ländergesetzgeber aufgerufen Klarheit zu schaffen. Dies betrifft Länderunterbringungsgesetze bzw. Psych-KGs (die derzeit vor allem mit Blick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Erwachsenen überarbeitet werden). Die zivilrechtliche Genehmigung der Unterbringung nach § 1631 b BGB (die durch jüngste höchstrichterliche Entscheidungen in Bezug auf das Primat der elterlichen Entscheidung z.B. bei Fixierung in die Diskussion geraten ist) und die Inobhutnahme gegen den Willen von Kindern und Jugendlichen nach § 42 SGB VIII.
  5. Eine menschenwürdige Personalausstattung, gerade in der Kinder- und Jugendpsychiatrie, die die Einhaltungen der Vorgaben aus der UN-Kinderrechtskonvention und UN-Behindertenrechtskonvention erst möglich macht: Kein Wegfall der veralteten Psychiatriepersonalverordnung bevor nicht eine neue, zeitgemäße Verordnung zur Strukturqualität in Einrichtungen vom Gesetzgeber beschlossen ist, sonst droht ein Rückfall in die „Verwahrpsychiatrie“.
  6. Eine Psychiatriereform, die wichtige sektorenübergreifende Behandlungsformen wie Home Treatment, Intervallbehandlung etc. möglich macht und vorantreibt und den Anteil der Krankenhausbehandlungen reduziert. Kinder- und Jugendpsychiatrie ist heute völlig anders als damals, deshalb keine Angst vor Behandlungsinanspruchnahme heute schüren!

Der Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie wird sich auf seiner bevorstehenden Klausurtagung am 23./24.06.2014 intensiv mit dem ganzen Themenkomplex befassen. Er wird die Lehrstuhlinhaber in der deutschen Kinder- und Jugendpsychiatrie zu einem Fachvertretertreffen am 30.06.2014 in Berlin ausführlich informieren und zu diesem Zeitpunkt auch bekannt geben, welches Forscherteam das bereits zu Anfang des Jahres ausgeschriebene Projekt der historischen Aufarbeitung übernehmen wird.

Falls Betroffene ein Gespräch mit dem Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie wünschen, werden wir uns zeitnah, z.B. im Rahmen der Klausurtagung, um einen Gesprächstermin bemühen, um die Forderungen der damaligen Patienten für unsere heutige Arbeit aufzunehmen und sie in ihren Anliegen zu unterstützen.

Im Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie beschlossen am 10.04.2014

Für den Vorstand:
Prof. Dr.med. Jörg M. Fegert
Präsident DGKJP