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Aktuell  • Kammern  • Rosa Beilage 2/2010

(Erlebnis-)Bericht über den 16. Deutschen Psychotherapeutentag in Berlin am 8. Mai 2010

14. Mai 2010
 

Eindrücke eines Neulings

Es war ein „Sprung ins eiskalte Wasser“, wenn ich den gestrigen, für mich ersten DPT Revue passieren lasse. In Anbetracht dessen, dass wir am 24.04.10 unsere konstituierende Kammersitzung in Niedersachsen hatten und ich dort, zusammen mit Erik Leibing, als Delegierte unserer Listen zum DPT gesandt wurde, überschlugen sich für mich die Ereignisse, was sich zunächst in der Überflutung meines Mailpostfachs zeigte.

Ich kann nur sagen, dass ich schon mal entspannter und gelassener als am Freitag vor dem DPT mit Stapeln von ausgedruckten Anträgen in die Hauptstadt gefahren bin.

In den beiden Besprechungen mit Kammerkolleginnen und -kollegen aus Niedersachsen und anschließend mit den DGVT-Delegierten beim DPT wurde für mich sehr klar, wie stark die Meinungen bezüglich der Perspektiven für die zukünftige Entwicklung des Berufs, speziell etwa zur Frage ‚ein Beruf oder weiterhin zwei Berufe’ auseinander gingen, was sich bereits in den Mailinglisten gespiegelt hatte. Ich fand es besonders überraschend, dass kurz vor knapp ein Antrag von einem verbandsfremden Delegierten über die Menge an ECTS (Leistungspunkten/Credit Points) in einzelnen Fächern für die Zugangsvoraussetzung zum Psychotherapeuten die Runde machte. Auch wenn ich „normale DPTs“ bisher nicht kannte, so machte sich doch recht spürbar eine allgemeine deutliche Anspannung breit. „Du bist nur deinem Gewissen verpflichtet!“ und „Es gibt keinen Fraktionszwang!“ hatte ich in irgendeiner Mail gelesen.

Die Sitzung begann mit dem Bericht des Vorstandes. Dieser befasste sich mit den Schwerpunkten „Versorgungsforschung“ (Ergebnisse einer eigenen Studie mit dem Thema Psychische Erkrankung und Arbeitsunfähigkeit – BPtK- Homepage) und „Reform der Bedarfsplanung“. Der Vorstand der BPtK will in den nächsten Monaten verstärkt Gespräche mit dem Bundesgesundheitsministerium führen, um eine sektorenübergreifende, kleinräumige, regionale Bedarfsplanung durchzusetzen („Keine Köpfe, sondern Kapazitäten zählen“). Befugnisse von PsychotherapeutInnen (z.B. Leitung von MVZs) und Kompetenzen (z.B. Einweisungen, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, Heilmittelverordnung) sollen erweitert werden. Dieser Bericht wurde von den Delegierten mit vielen Wortmeldungen kommentiert. Ein netter Exkurs war die Überlegung, wieso die Profession des Psychotherapeuten zunehmend von Frauen ausgeübt wird („Mädchen haben die besseren Abinoten!“).

Mittlerweile war der Tag schon gut vorangeschritten und ohne die Last, wichtige Entscheidungen treffen zu müssen, auch sehr interessant und unterhaltsam. Aber der große Brocken lag noch vor uns und das war die Beratung und Abstimmung über die Reform der Psychotherapeutenausbildung, wie sie die Bundespsychotherapeutenkammer zukünftig als Position der Psychotherapeutenschaft an die Politik herantragen soll.

Der Vorstand fasste in aller Kürze die Problematik, bisherige Unternehmungen sowie Risiken und Chancen zusammen. Ausgangspunkt und Anlass für eine unumgängliche Gesetzesreform sei, dass der Gesetzgeber im Rahmen des Bologna-Prozesses das PsychThG ändern muss, weil in diesem noch die veralteten Hochschulabschlüsse stehen und keine einheitliche Auslegung im Bologna-Sinne möglich ist. Der Vorstand plädierte für die einhellige Forderung der Psychotherapeutenschaft für den Masterabschluss als Zugangskriterium für KJP und PP. Momentan akzeptieren 9 von 16 Landesprüfungsämtern den Bachelorabschluss für die KJP-Ausbildung. Es gibt eine Anfrage der Arbeitsgemeinschaft der obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG) vom 23.03.10 an die BPtK, Stellung zu Inhalten und Umfang von Zugangsqualifikationen zu beziehen und der Bundesgesundheitsminister möchte, laut Vorstand, eine weitreichende Reform der Psychotherapeutenausbildung über die Änderung der Zugangsvoraussetzung hinaus.

Ein weiteres zentrales Thema der Reform müsse die Verbesserung der Qualität des Ausbildungsabschnittes „praktische Tätigkeit“ sein, vor allem im Hinblick auf eine angemessene Vergütung. Nach Vorlage des Forschungsgutachtens, nach vier Symposien und vier Workshops der BPtK sowie zahlreiche Foren und Diskussionen in den Verbänden seit 2004 sei es nun, laut Vorstand, höchste Zeit, endlich wegweisende Entscheidungen zu treffen.

Konkret plädierte der Vorstand für eine einheitliche Eingangsqualifikation zum Psychotherapeuten durch einen Masterabschluss mit einschlägigen und ausreichenden Kompetenzen. Er forderte die postgraduale Psychotherapieausbildung mit einem allgemeinen Teil für alle AusbildungsteilnehmerInnen (Common Trunk) und anschließend eine Spezialisierung für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen oder Erwachsenen. Ausbildungsziel soll ein gemeinsamer Approbationsberuf Psychotherapeut mit Schwerpunkt Erwachsene (EP) oder Kinder und Jugendliche (KJP) sein. Durch Zusatzqualifikation könnte man dann auch den anderen Schwerpunkt erlangen. Das Ziel des Vorstands war, die Delegierten zu überzeugen, eine weitreichende Entscheidung mit Blick auf die Zukunft der Profession heute zu fällen, um in der Politik mit einheitlicher Stimme bzw. abgestimmten Positionen für ein Gesetzesvorhaben werben zu können.

Die Vertreter der PiAs sprachen sich ganz klar für das Modell des Vorstands aus, das ihnen zur Erreichung einer angemessenen Vergütung und rechtlicher Sicherheit Erfolg versprechend erscheint. Die darauf folgenden Anträge wurden relativ klar angenommen bzw. abgelehnt. Ein Antrag zur weiteren Ausarbeitung von Details wurde mit 75 zu 27 Stimmen abgelehnt. Ein weiterer Antrag, der einen Vorschlag über den Nachweis von 260 ECTS aus den Fächern Psychologie, (Sozial-) Pädagogik etc. für die Zugangsvoraussetzung zur Psychotherapeutenausbildung beinhaltet, wurde mit 86 Stimmen angenommen. Bei einer geheimen Meinungsbilderhebung für eine gemeinsame Approbation gab es ein Ergebnis von 79 Ja-, 24 Neinstimmen und 7 Enthaltungen. Die darauf folgende Abstimmung für den Antrag der Delegierten der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer (OPK) u.a., der den Masterzugang für beide Berufe, die vorher abgestimmten ECTS, die einheitliche Approbation, das Common-Trunk-Modell mit Schwerpunktsetzung (EP und KJP), die Überarbeitung der praktischen Tätigkeit, die Beibehaltung der praktischen Ausbildung, die angemessene Vergütung der AusbildungsteilnehmerInnen und eine entsprechende rechtliche Absicherung der PiA während der Ausbildung beinhaltet, wurde sehr klar mit 87 Ja- zu 13 Neinstimmen und 3 Enthaltungen angenommen.

Nach dieser Abstimmung war die Zeit der Sitzung fast abgelaufen und die Luft raus. Letztendlich kann ich nur sagen, dass ich die ganze Sitzung sehr spannend fand und die Entscheidungsfindung gruppendynamisch interessant. Ich bin den DGVT-Delegierten sehr dankbar, dass sie sich fürsorglich um mich als Neuling gekümmert haben und schließe mich den Komplimenten an: Wolfgang Schreck als Versammlungsleiter für seine souveräne, gleichzeitig zielorientierte, aber hinreichend gelassene und humorvolle Diskussionsleitung bei einem offensichtlich höchst spannungsgeladenen Thema. Ich finde es beeindruckend, wie aktiv und engagiert die DGVTler den DPT mitgestaltet haben, auch wenn nicht jeder seine Ideen verwirklichen konnte.

Stefanie Brida, Neustadt

Antrag 1 zu TOP 6-4

Antrag 3 zu TOP 6

Antrag DGVT zu KJP-Versorgung