Erprobung Elektronische Gesundheitskarte
(nsch). Mehr als zwanzig Millionen Versicherte in Deutschland besitzen bereits eine Elektronische Gesundheitskarte (eGK), die seit dem 1. Januar 2014 die bisherige Krankenversichertenkarte ablösen soll. Im vierten Quartal 2014 sollen die Karten online erprobt werden. Die zwei Testregionen bestehen aus den Ländern Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz (Testregion Nordwest) sowie Sachsen und Bayern (Testregion Südost). Gesucht werden etwa 375 niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten, 125 Zahnärzte, vier Krankenhäuser und ein Universitätsklinikum, die sich an der Erprobung beteiligen. Die Auswahl wird durch die Hersteller der Praxis-IT-Systeme durchgeführt, die die Ärzte auf die Teilnahmemöglichkeit an der Testphase hinweisen. Zudem gibt es eine Aufwandsentschädigung, die sich an der Größe der Einrichtung orientiert. Ärzte erhalten demnach zwischen 5.000 und 12.500 Euro; Krankenhäuser zwischen 12.000 und 24.000 Euro. Hinzu kommen gestaffelte monatliche Pauschalen für die Dauer der Erprobung.
Mit dem Online-Management der Versichertenstammdaten wird der erste Schritt zur Vernetzung getestet. Während der Testphase werden die eGK der Patienten in den Arztpraxen in einem Kartenterminal eingelesen. Administrative Daten wie Name, Adresse und Versichertenstatus werden auf ihre Aktualität überprüft und falls nötig direkt online geändert. „Online“ bedeutet hier jedoch nicht via Internet, sondern durch die Telematikinfrastruktur (TI), bei der es sich um das Netz des deutschen Gesundheitswesens handelt – dieses ist vom Internet wirksam getrennt. Außerdem ist das Kartenlesegerät nicht mit der jeweiligen Arzt- oder Kliniksoftware verbunden. Lediglich die Versichertendaten werden ausgelesen; Behandlungsdaten werden nicht gespeichert. Der Zielwert für das Auslesen der Daten bei vier Sekunden liegen, maximal dürfen es dreizehn sein. Sollte es in den Testpraxen Probleme geben, hilft eine Service-Hotline.
Eine zweite Erprobungsstufe ist in Planung, da die eGK viele weitere Möglichkeiten bietet, wie beispielsweise die Hinterlegung von Daten, die in Notfallsituationen hilfreich sein können (z.B. Informationen zu Allergien oder über bestehende Medikamentationen).
Quellen: