Europäische Kommission legt Bericht über die Defizite der Flüchtlingspolitik vor
(ja). Die EU-Kommission hat neun Vertragsverletzungsverfahren wegen mangelhafter Umsetzung der EU-Asylvorschriften verschärft. In einem Schreiben an alle Mitgliedstaaten wurde die Umsetzung der EU-Umverteilungsregelung angemahnt. Die Beschlüsse treffen Deutschland (2 Fälle), Estland, Slowenien (2 Fälle), Griechenland, Frankreich, Italien und Lettland.
Deutschland, Estland und Slowenien werden von der EU-Kommission dazu aufgefordert, die nationalen Maßnahmen mitzuteilen, die sie zur vollständigen Umsetzung der Asylverfahrensrichtlinie ergriffen haben. Ein weiterer Beschluss betrifft Deutschland wegen unterlassener Mitteilung von Umsetzungsmaßnahmen zu der Richtlinie über Aufnahmebedingungen, die die Leistungen für Asylbewerber in der Zeit während der Prüfung ihres Asylantrags regelt. Am 23. September 2015 gingen bereits Aufforderungsschreiben an diese Mitgliedsstaaten, auf die sie jedoch nicht reagiert haben. Deshalb wurden mit Gründen versehene Stellungnahmen an diese Mitgliedsstaaten versendet.
Gegen Griechenland, Frankreich, Italien, Lettland und Slowenien laufen weitere Vertragsverletzungsverfahren, weil der Kommission von diesen Mitgliedsstaaten noch keine Mitteilung über die vollständige Umsetzung der Richtlinie 2011/51/EU vorliegt. Diese fünf Mitgliedsstaaten hätten ihre Umsetzungsmaßnahmen bis zum 20. Mai 2013 mitteilen müssen. Nach einem Aufforderungsschreiben im Juli 2013 wurden Einzelheiten mitgeteilt, eine Prüfung ergab jedoch, dass die Richtlinie nicht vollständig umgesetzt bzw. nicht alle Einzelheiten mitgeteilt wurden. Deshalb hatte die Kommission beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an die betreffenden Mitgliedstaaten zu schicken.
Österreich soll aufgrund seiner Notsituation teilweise und vorübergehend aus dem Umverteilungsmechanismus ausgenommen werden.
Die Gesamtzahl der Beschlüsse wegen unvollständiger oder mangelhafter Umsetzung der EU-Asylvorschriften hat sich seit dem 23. September 2015 auf 58 erhöht.
Zudem hat die Kommission auch die Bedeutung einer vollständigen Durchführung der EU-Verteilungsregelung unterstrichen. Alle Mitgliedsstaaten sind an die Beschlüsse des Rates gebunden und müssen ihren Verpflichtungen vor Ablauf der Zweijahresfrist nachkommen. Das schleppende Vorankommen der Verteilung hat mehrere Gründe. Dazu zählen fehlende Anlaufstellen für Gesundheits- und Sicherheitsüberprüfungen und unzureichende Aufnahmekapazitäten in den Aufnahmemitgliedstaaten. Verzögerungen und unzumutbare Präferenzen bei der Angabe und Festlegung verfügbarer Plätze durch die Mitgliedsstaaten muss ein Ende gesetzt werden.
Kommentar (HV): Die Flüchtlingspolitik der EU steht symbolisch für das Dilemma des Staatenbundes. Die EU ist in den 60-er Jahren angetreten als Wirtschaftsgemeinschaft („EWG“ – Europäische Wirtschaftsgemeinschaft), die den „freien“ Handel (= Abbau von Handelshindernissen) und in der Folge davon Vorteile für die Wirtschaft umfasste und auch mehr Wohlstand für die Bürger versprach. Dafür gab es eine breite Zustimmung bei den Bürgern in den beteiligten Staaten. Die EU sollte, so der Anspruch der Bürger, darüber hinaus auch gesellschaftliche Entwicklungen befördern: Mehr Bürgerrechte, mehr soziale Sicherheiten, mehr Rechtsstaatlichkeit und eine bessere Garantie von Menschenrechten – speziell auch in den Staaten der Gemeinschaft, in denen es diesbezüglich Defizite (neudeutsch: Entwicklungspotentiale) gab. Gerade die Umsetzung von Asylrecht und des Rechtes auf faire Prüfverfahren bei Asylanträgen lassen sich aber als Prüfkriterium verstehen für die Frage, wie es um die Umsetzung der o. g. Ziele steht. Die EU erweist sich hier nicht nur als zahnloser Tiger, der zwar über Jahren hinweg Missstände bei den Mitgliedsstaaten kritisiert aber offenbar keine Macht hat diese abzustellen bzw. ernsthaft zu sanktionieren. Darüber hinaus zeigt sich, was noch viel schlimmer ist, dass viele nationale Regierungen Schwierigkeiten haben, die mit der EU vereinbarten Ziele auch konsequent umzusetzen – selbst die Deutsche Bundesregierung. In mehreren Staaten zeigen sich sogar heftige Gegenbewegungen (Großbritannien, Ungarn u.a.), so dass das Fundament der EU ins Wanken gerät. Vielleicht geht es so auch nicht: Neoliberales Wirtschaften und Globalisierung ohne ökologische Nachhaltigkeit, ohne Berücksichtigung von sozialen Ansprüchen und Menschenrechten (z.B. bei den Arbeitern in den Fabriken, die von EU-Firmen beauftragt werden, z.B. in Bangladesch) oder ohne Berücksichtigung der Folgen der eigenen Produktion (z.B. von Waffenfirmen) ist nicht länger akzeptabel. Und die Augen vor diesen Problemen zu verschließen, ist kein tragfähiges Konzept für die Zukunft.
Weitere Informationen zur EU-Flüchtlingspolitik und ihren „Verbesserungspotentialen“ finden Sie hier: europa.eu/rapid/press-release_IP-16-270_de.html
Quelle: Rosa Beilage zur VPP 2/2016