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Berufsbild KJP / PP

F.D.P.-Gesetzentwurf und Bundesratsinitiative zur Vergütung psychotherapeutischer Leistungen

16. Januar 2007

(dk) Am 11. Mai 2000 wurde im Bundestag ein von der F.D.P. eingebrachter Gesetzentwurf zur "Sicherung einer angemessenen Vergütung psychotherapeutischer Leistungen im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung" in erster Lesung behandelt.

 

Der Gesetzentwurf ver-folgt zwei Ziele a) Die im Psychotherapeutengesetz vorgesehen Budgetierungsregelung für 1999 rückwirken zu ändern (Art. 1 und 2) und b) für das Jahr 2000 und folgende eine Ver-gütung der psychotherapeutischen Leistungen nach festen Vergütungssätzen außerhalb der ärztlichen Gesamtvergütung vorzusehen (Art. 3 Nr. 6). Sowohl für das Jahr 1999 als auch für die Jahre danach soll sich in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts die angemessene Vergütung der psychotherapeutischen Leistungen am ärztlichen Durchschnitts-einkommen richten. Die in diesem Zusammenhang erforderliche Erhöhung des Finanzie-rungsvolumens für die GKV soll durch Mehrleistungen der Krankenkassen und durch die Erhebung einer Selbstbeteiligung der Patienten in Höhe von 10.- DM aufgebracht werden, eine Umverteilung der ärztlichen Honorareinkommen im Rahmen der regionalen Honorarver-teilungsmaßsstäbe ist nicht vorgesehen.

Der Bundestag debattierte über den Gesetzentwurf eine knappe Stunde, was ungewöhnlich ist für die erste Lesung eines Gesetzes und immerhin verdeutlicht, dass die für die Gesundheits-politik zuständigen Abgeordneten Problembewusstsein entwickelt haben. Die von den Op-positionsparteien und den Vertretern der Regierungsfraktion vorgebrachten Argumenta-tionsmuster liessen allerdings noch wenig Bereitschaft erkennen, bei der Lösung der Hono-rarproblematik konstruktiv aufeinander zuzugehen. Die Sprecher der Opposition (für die F.D.P.: Thomae; für die CDU/CSU: Wolf), obwohl für die Budgetierungsregelung im PsychThG verantwortlich, schilderten ausführlich die in vielen Regionen desolate wirt-schaftliche Situation der Psychotherapeuten und warfen der Regierung vor, sie hielte ihre Versprechungen gegenüber den Psychotherapeuten nicht ein. Hauptangriffspunkt waren aber bei beiden Rednern die Budgetierungsregelungen der Bundesregierung, die zu einem Desaster in der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung führen würde. Thomae (F.D.P.) pries zur Lösung der Finanzierungsprobleme die Selbstbeteiligung der Patienten, die sie zu einem verantwortlichen Umgang mit den finanziellen Ressourcen der GKV anhielte. Kühn-Menge (SPD) machte darauf aufmerksam, dass der F.D.P. Entwurf die Kassenärztlichen Vereini-gungen von der Beteiligung an den Finanzierungsproblemen freistelle, obwohl nach Be-rechnungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung ein Betrag von ca. 300 Millionen, der noch 1998 für die Finanzierung psychotherapeutischer Leistungen zusätzlich zur Verfügung stand, dem Psychotherapie-Budget für 1999 vorenthalten würde bzw. an die somatisch tä-tigen Ärzte umverteilt wurde. Schaich-Walch und Schmidbauer (SPD) sowie die Abgeordnete von Bündnis 90/Grüne Göring-Eckardt betonten, dass die früheren Regierungsparteien ja die Integration der Psychotherapeuten in die Kassenärztlichen Vereinigungen gewollt haben und dass deshalb eine Honorierung der psychotherapeutischen Leistungen ausserhalb der ärzt-lichen Gesamtvergütung, die das Morbiditätsrisiko einseitig auf die Kassen überwälze, für sie nicht in Frage komme. Im übrigen habe die Koalition durch die Aufnahme einer HVM-Rege-lung für die Psychotherapeuten in das SGB V das ihrige dafür getan, dass die gemeinsame Selbstverwaltung ab dem Jahr 2000 eine angemessene Honorierung der zeitgebundenen psychotherapeutischen Leistungen gewährleisten könne. Jetzt sei abzuwarten, wie die Selbst-verwaltung diese Vorgabe des Gesetzgebers umsetze. Was das Jahr 1999 angehe, lägen längst noch nicht alle Daten vor, um adäquat beurteilen zu können, inwiefern hier noch Handlungs-bedarf bestehe. Einer Ungleichbehandlung psychisch kranker Menschen durch die Einführung einer Selbstbeteiligung werde sich die Koalition aber unter allen Umständen widersetzen. Das wars denn auch: Mit dem Schluss der Debatte wurde der Gesetzentwurf an den Gesundheits-ausschuss des Bundestages verwiesen, der noch vor der Sommerpause, wenn die Daten der vier Quartale 1999 vollständig vorliegen, erneut über die Honorarproblematik beraten soll.

In dieselbe Richtung zielt auch die Bundesratsinitiative des Landes Thüringen, das am 19. Mai 2000 einen Entschliessungsantrag in den Bundesrat einbrachte, in dem unter Verweis auf die besonders desolate Honorarsituation in den neuen Bundesländern die Bundesregierung aufgefordert werden sollte, die gesetzlichen Grundlagen für das Psychotherapie-Budget für das Jahr 1999 zu ändern. Auch dieser Antrag wurde an die zuständigen Ausschüsse des Bun-desrates weiterverwiesen.

Es bleibt abzuwarten, was aus diesen parlamentarischen Initiativen im Laufe dieses Jahres noch werden wird. Die Ausgangspositionen der Parteien zur Bewältigung der Honorarmisere der Psychotherapeuten sind aus der Sicht des DPTV in keiner Weise zufriedenstellend. Eine einseitige Benachteiligung der Psychotherapiepatienten durch die Einführung einer Selbstbe-teiligung wie im FDP-Gesetzentwurf vorgesehen, kann der DPTV nicht zustimmen. Im üb-rigen bringt der Entwurf auch für die neuen Bundesländer keine Lösung, weil die Aufstok-kung des Budgets nur greift, wenn die 10 % Differenz zu den ärztlichen Gesprächsleistungen eingetreten ist. Die Punktwerte für ärztliche Leistungen ermöglichen aber auch dort keine Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der Psychotherapeuten. Die Koalition andererseits hält nach wie vor eisern am Prinzip der Beitragssatzstabilität fest und liefert die Psychothera-peuten damit dem Honorarverteilungskampf innerhalb der Kassenärztlichen Vereinigungen aus, ohne deren Minderheitenposition durch verbesserte Mitbestimmungsmöglichkeiten zu stärken. Der Forderung des DPTV, dass sich zur Lösung der Honorarproblematik alle Be-teiligten, d.h. sowohl der Gesetzgeber als auch die Krankenkassen und die Kassenärzlichen Vereinigungen gleichermassen ihrer Verantwortung für die psychotherapeutische Versorgung zu stellen haben, wird damit nur halbherzig Rechnung getragen. Bei dieser politischen Kon-stellation gehen wir davon aus, dass den Psychotherapeuten erneut nichts anderes übrig blei-ben wird, als ihre gerechten Honorarforderungen auch weiterhin vor den Gerichten einklagen zu müssen. Der DPTV hat deshalb mit honorarrechtlich ausgewiesenen Anwälten aus dem DPTV-Anwaltsnetz Mitte Mai in Hamburg einen workshop durchgeführt, um über geeignete Prozesstrategien für die Jahre 1999 und 2000 zu beraten. Erfreulicherweise zeigten sich die Anwälte hier zuversichtlich, auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts sowohl für das Jahr 1999 als auch für das Jahr 2000 eine gerechte Honorierung für psychothe-rapeutische Leistungen vor den Sozialgerichten durchsetzen zu können. Eine Teilnahme an den Widerspruchssammelverfahren des DPTV könnte sich deshalb auszahlen...