Forderungen für angestellte PsychotherapeutInnen - Veränderung des § 107 SGB V sowie Veränderung der Psychiatriepersonalverordnung (PsychPV)
Gefordert wird die Änderung der juristischen Stellung der PsychotherapeutInnen im Krankenhaus . Approbierte PsychotherapeutInnen (Psychologische PsychotherapeutInnen und Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen) sind Fachärzten gleichzustellen. Hierzu ist es erforderlich, dass vor allen Dingen im §107 SGB V festgelegt wird, dass Krankenhäuser mit Pflichtversorgung auch von PsychotherapeutInnen geleitet werden können. Psychotherapeutische Behandlung in Krankenhäusern muss durch PsychotherapeutInnen durchgeführt und in den Stellenplänen und Verordnungen angemessen verankert werden, so z.B. in der Personalverordnung Psychiatrie (PsychPV). Im Rahmen der PsychPV ist der approbierte Psychotherapeut mit dem Facharzt, auch Oberarzt bzw. abteilungsleitenden Arzt in einer Gruppe zusammenzufassen; Psychotherapeuten in Ausbildung zum Psychotherapeuten in einer Gruppe mit dem Arzt in Weiterbildung (Assistenzarzt). Bei der Vergütung sollen PsychotherapeutInnen in Ausbildung prinzipiell den Ärzten in Weiterbildung (Assistenzärzten) gleichgestellt werden. Hier ist darauf hinzuweisen, dass PsychotherapeutInnen in Ausbildung wesentlich höhere Kosten als Ärzte in Weiterbildung (Assistenzärzte) privat aufzubringen haben. Auch im Dienst- und Tarifrecht muss die/der approbierte PsychotherapeutIn dem Facharzt gleichgestellt werden.
Heiner Vogel, Vorstandsmitglied der DGVT, stellt nach den Ausführungen von Hermes den Antrag, dass der Gesprächskreis II die Arbeitsgemeinschaft Landespsychotherapeutenkammern, die am 26./27.10. in Hannover tagen wird, auffordert, sich dem Anliegen der Angestellten anzunehmen und eine Arbeitsgruppe "Angestellte und Beamte" einzurichten, die entsprechende Forderungen erarbeitet. Herr Best, Vereinigung, (stellvertretender Vorsitzender der Kammer Rheinland-Pfalz), wird den Antrag in die Versammlung einbringen. Des weiteren wurde beschlossen, auch im Rahmen des Gesprächskreises II einen Arbeitskreis zu diesem Thema einzurichten.
In diesem Zusammenhang möchten wir auf das diesen Forderungen zu Grunde liegende Gutachten von Redeker und Bracher "Gutachterliche Äußerung zu Fragen der Berufsausübung von Psychologischen Psychotherapeuten im Krankenhaus" von 1999 hinweisen, das im Auftrag des Verbands der Krankenhauspsychologen im Landschaftsverband Westfalen Lippe e.V. erstellt und von der DGVT mit finanziert wurde. Sie finden es in der DGVT-Homepage (www.dgvt.de) unter Fachgruppen Angestellte und Beamte. Die Ausführungen im Gutachten wurden von Bracher in "Psychotherapie und Recht" unter dem Titel "Berufsausübung in zugelassenen Krankenhäusern" weiterentwickelt.