Fortbildung als Mittel der Qualitätssicherung: Leitfragen zur Entwicklung von Fortbildungsordnungen der Kammern
Nun machen sich die Kammern eilig daran, Fortbildungsrichtlinien zu erarbeiten. Die Berliner Psychotherapeutenkammer ist bereits vorgeprescht und hat ihre Fortbildungsordnung beschlossen.
Es fragt sich jedoch, ob solch eilige Setzungen an den richtigen Stellen ansetzen und den Bedingungen der Berufe PP und KJP gerecht werden.
Auf welche spezifischen beruflichen Bedingungen der PsychotherapeutInnen muss eine Fortbildungsordnung eingehen?
So zeichnen sich z. B. Psychologische Psychotherapeuten/innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/innen durch eine hohe Fortbildungsbereitschaft und -häufigkeit aus. Von daher fragt sich, wie hoch der Regelungsbedarf überhaupt ist. Vielleicht ist es vielmehr so, dass die Kolleginnen und Kollegen ihre Fortbildungsverpflichtung ohnehin erfüllen.
Dann hat sich im psychotherapeutischen Bereich durchgesetzt, dass neben der Vermittlung fachlicher Kenntnisse die Förderung persönlicher Kompetenzen eine große Rolle spielt, so¬dass Supervision, Eigenanalyse, Selbsterfahrung und Persönlichkeitsentwicklung zum Focus von Fortbildungen sich entwickelt haben. Damit sind Fortbildungsformen entstanden, in denen Lerninhalte und Lernziele anders zu beschreiben sind, als dies bei Veranstaltungen zur reinen Wissensvermittlung der Fall ist.
Es ist davon auszugehen, dass PP und KJP ihre Fortbildung entsprechend ihrem individuellen Bedarf planen und sich aus dem Bündel der Möglichkeiten das für sie geeignete Fortbildungsprogramm zusammenstellen. Grundlage dafür wird die Bewertung der eigenen beruflichen Praxis, das Interesse an fachlichen Entwicklungen und neuen therapeutischen Fragestellungen sein.
Wie lassen sich Methoden des Qualitätsmanagements für die Fortbildungsordnung nutzen?
Die Beschreibung nationaler, europäischer oder internationaler Normen zur Sicherung von Qualität stellt den Versuch dar, zwischen den verschiedenen Leistungserbringern definierte Qualitätsstandards zu sichern. Es bleibt dem Nachfrager dann erspart, jede Leistung auf ihre Qualität zu überprüfen, sondern er kann sich auf die Qualität verlassen, da der Leistungserbringer auf Grund erbrachter Belege sich im Rahmen einer Leistungsnorm bewegt. Diese Sicherung kann durch Zertifizierungen durch unabhängige Instanzen oder durch Leistungssicherungsvereinbarungen zwischen den Beteiligten erfolgen.
Das GMG versteht Fortbildung als ein Mittel der Qualitätssicherung. Bei der Ausgestaltung sollten deshalb alle Möglichkeiten von QM zur Vereinfachung der zu erbringenden Nachweise und Formalisierungen in Betracht kommen. Es ist bei der Umsetzung dann zu prüfen, wie dadurch Formalisierungen entwickelt werden können, die keinen negativen Effekt auf die hohe Fortbildungsintensität des Berufsstands haben.
Will man diese Prämisse als Ziel für eine Fortbildungsordnung formulieren, so könnte dies heißen:
So wenig Formalisierungen wie möglich, so viel Formalisierungen wie unter dem Gesichts¬punkt der Qualitätssicherung nötig.
Wie lässt sich die Qualität psychotherapeutischer Leistungen sichern?
Qualität psychotherapeutischer Leistungen wird nicht allein durch Fortbildung gesichert. Man kann das Verfahren zur Festlegung von Richtlinienverfahren auch als Mittel der Qualitätssicherung begreifen. Durch Studien wird die Ergebnisqualität des Verfahrens nachgewiesen. Durch Aus- und Fortbildung ist dann zu sichern, dass psychotherapeutische Leistungen entsprechend dem Stand der Wissenschaft erbracht werden.
Entsprechend könnte man alle bisher entwickelten Kontrollverfahren unter dem Gesichtspunkt der Qualitätssicherung durchdeklinieren. Man würde dann feststellen, dass es im Be¬reich der psychotherapeutischen Leistungen schon ein umfangreiches Inventar zur Sicherung der Qualität gibt. Dies müsste klar herausgestellt werden.
Welche Vorschläge ergeben sich konkret für die Fortbildungsordnung?
Bei der Erstellung einer Fortbildungsordnung wäre es hilfreich, auf Methoden von QM zurückzugreifen, da diese die zu treffenden Formalisierungen unter dem Gesichtspunkt von QS erleichtern können. Die Idee wäre, bisherige und neue Regelungen als Qualitätssicherungsverfahren zu beschreiben und damit den Anforderungen zu genügen. Dann wird die jetzt unter den Anforderungen des GMG mit hohem Zeitdruck zu erstellende Fortbildungsordnung nicht mit anderen Kriterien überfrachtet, die zur Qualitätssicherung irrelevant sind. Es kann eine Fortbildungsordnung entstehen, die nur das Thema QS bedient.
Es kann sich dann zeigen, dass sich der Aufbau von zusätzlichen Infrastrukturen in den Kammern in Grenzen hält, man vielmehr auf Strukturen von QM zurückgreifen kann. Dies betrifft insbesondere das Thema Zertifizierung von Fortbildungsträgern und Fortbildungsangeboten. Man könnte von den Fortbildungsträgern verlangen, dass sie sich einem Qualitätssicherungsverfahren unterziehen, mit dem sie die Qualität ihrer Leistungen nachweisen. Dies könnte eine Zertifizierung im Rahmen von QM oder auch eine QS-Vereinbarung mit der Kammer sein. Man kann dann auf aufwändige Prüfverfahren durch die Kammer verzichten. Da alle Fortbildungsangebote eines Trägers hierbei auf dem Prüfstand stehen, ist auch die Überprüfung der einzelnen Fortbildungsangebote für die Kammer verzichtbar. Das würde bedeuten, dass nur die Fortbildungen als Qualitätssicherungsmaßnahme anerkannt werden, die durch einen Fortbildungsträger durchgeführt werden, der sich einem Qualitätssicherungsverfahren unterzogen hat.
Auch die Frage, welche Inhalte und Methoden verlangt werden, lieÿe sich über Methoden von QM lösen. Dahinter steckt nämlich die Frage nach dem individuellen und fachlichen Fortbildungsbedarf. Da den aber keiner festlegen will, versucht man sich an der Erstellung von Listen, aus denen dann die Fortbildungen zusammengestellt werden sollen. Aber warum sollten PP und KJP nicht in der Lage sein, ihren jeweiligen Bedarf selbst festzustellen. Sie benötigen dazu nur ein geeignetes Gremium, das diese Feststellung absichert, wenn man so will auch überprüft. Hierzu wären regionale Qualitätszirkel geeignet, zu denen sich Kollegen/innen in der Region zusammenschließen. Diese existieren bereits, teilweise in Form von Supervisions- oder Intervisionsgruppen. In diesen Qualitätszirkeln würde man seinen Fortbildungsplan vorstellen und mit dem regionalen Bedarf abgleichen. Da man hier sehr nahe an Supervision ist, lässt sich dadurch sicherstellen, dass der Fortbildungsplan auch Schwächen oder blinde Flecken berücksichtigt. Der Qualitätszirkel sichert dann, dass Fortbildungen entsprechend der Planung besucht werden. Auch die Arbeit der Qualitätszirkel müsste qualitätsgesichert werden. Dies wird aber ein geringerer Aufwand bedeuten, als die Überprüfung der einzelnen Fortbildungen jedes Kollegen/innen.
Aufzubauen wären nach diesem Vorschlag
- die Qualitätssicherung der Qualitätszirkel,
- die Qualitätssicherung der Fortbildungsträger, wobei diese vermutlich entfallen könnte, wenn QM nachgewiesen würde,
- 3. die Zertifizierung der erfolgten Fortbildung entsprechend dem individuellen Fortbildungsplan.
Die Qualitätszirkel können auf vorhandenen Strukturen aufbauen, da davon auszugehen ist, dass ein Großteil der PP und KJP in Supervisions- oder Intervisionsgruppen organisiert sind. Um diese zu Qualitätszirkeln zu entwickeln, müssten Mindeststandards beschrieben werden. Berichtsverpflichtung wird ein mögliches Mittel der Qualitätssicherung sein.
Das derzeitige Angebot der Fortbildungsträger ist bereits auf einem hohen Niveau. Man könnte die Institute auffordern, QM einzuführen und damit ihre hohe Qualität zu sichern. Alternativ könnte ein Qualitätssicherungsausschuss der Kammern mit den Instituten Qualitätssicherungsvereinbarungen treffen. Zu regeln wäre dann noch, wie man Einzelfortbildungen zulässt, die nicht von anerkannten Instituten angeboten werden. Hier könnte man zunächst auf die regionalen Qualitätszirkel zurückgreifen oder die Zulassung über die Evaluation im Nachgang regeln.
Bei der Prüfung der erfolgten Fortbildungen könnte man wieder den Qualitätszirkeln eine entscheidende Rolle zukommen lassen, indem diese den Vergleich zum individuellen Fortbildungsplan herstellen und eine Empfehlung darüber aussprechen, ob die Fortbildungen dem Bedarf gerecht wurden. Die Zertifizierung der Fortbildung durch die Kammerverwaltung kann dann darauf aufbauen. Es müsste nur noch eine formale Überprüfung stattfinden.
Dieses Vorgehen lässt reichlich Spielraum für Eigeninitiativen der Kolleginnen und Kollegen, fördert die Organisation und Zusammenarbeit auf der regionalen Ebene und vermeidet eine Bürokratisierung.