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Fragen an die Geschäftsstelle der Gesundheitsministerkonferenz (GMK)[1] anlässlich der Beschlüsse der 85. GMK vom 28.6.2012

23. Juli 2012
 

Die GMK hatte bei ihrer Sitzung Ende Juni über zwei aus Psychotherapeutensicht zentrale Themen Beschlüsse gefasst - die Vergütung von Psychotherapeuten in der Ausbildung (PiA) und über die Zugangsvoraussetzungen zur Psychotherapeuten-Ausbildung. Beide Themen haben wir im Rahmen eines Interviews mit einem Vertreter der GMK-Geschäftsstelle aufgegriffen.

Master als Zugangsvoraussetzung

Die GMK hat beschlossen, im Vorgriff auf die beabsichtigte Novellierung zeitnah § 5 Abs. 2 PsychThG zu ändern, um eine bundeseinheitliche Regelung zur Gewährleistung der Psychotherapeutenausbildung auf Masterniveau (bzw. Diplom-Abschluss) zu fordern.

Hintergrund:

Eine Reform des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) tut Not, da die derzeitigen gesetzlichen Regelungen wegen der Bologna-Reform nicht mehr gewährleisten, dass alle AusbildungsteilnehmerInnen über die für die Ausbildung erforderlichen Kompetenzen verfügen. Mittlerweile ist eine Vielzahl von Bachelor- und Master-Studiengängen entstanden, die sich mangels bundesweit einheitlicher Rahmenstudienordnungen inhaltlich stark unterscheiden. Das PsychThG knüpft an Studieninhalte und Abschlüsse an, die in dieser Form nicht mehr existieren. Eine bundeseinheitliche Zugangsregelung zum Beruf kann mit der derzeitigen Regelung im PsychThG nicht mehr erreicht werden und wird bereits in Bezug auf die Ausbildung zum KJP von vielen Bundesländern dahingehend gehandhabt, dass Bachelor-Abschlüsse als Zugangsvoraussetzung anerkannt werden.

DGVT: Welche konkreten Schritte werden die Länder nun unternehmen, um das Ziel einer raschen Novellierung des PsychThG zu erreichen? Werden hier noch konkrete Gespräche stattfinden und hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) eventuell bereits reagiert?

GMK: Die Regelung der Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten und zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten fällt unter die Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Das BMG hat der GMK mitgeteilt, dass die Novellierung des Psychotherapeutengesetzes voraussichtlich noch in diesem Jahr in Angriff genommen wird. Zur Vorbereitung der Novellierung ist geplant, eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einzurichten, die sich insbesondere auch mit der Frage der grundlegenden Reform der Ausbildungsstruktur befassen soll. Kurzfristige Gesetzesänderungen zu einzelnen Punkten sind seitens des BMG im Hinblick auf die Novellierung nicht vorgesehen. Die Gesundheitsminister, –ministerinnen und –senatorinnen und –senatoren halten diese in einzelnen Punkten dennoch für angezeigt und haben dies über den GMK-Vorsitzenden, Herrn Minister Andreas Storm, dem Bundesgesundheitsminister mitgeteilt.

Ausbildungs-Vergütung – Tarifverträge für PiA?

Die GMK hat nun den Bund aufgefordert, mit einer Gesetzesreform auch eine tarifliche Bezahlung der Psychotherapeuten in Ausbildung zu sichern.

Hintergrund:

Die fehlende Regelung für die Vergütung der PsychotherapeutInnen in Ausbildung (PiA) war ein Konstruktionsfehler im Zuge der Verabschiedung des Psychotherapeutengesetzes 1998/99. Dies wird von der DGVT und vielen anderen Ausbildungsträgern sowie weiteren Verbänden und den Kammern seit langem kritisiert. Das Bundesgesundheitsministerium ist hier bislang trotz vielfältiger Forderungen von Verbänden/Kammern und auch Bundestagspetitionen nicht initiativ geworden. Im Gegenteil: Das BMG verweist auf die Begründung zum Psychotherapeutengesetz, die deutlich mache, dass es sich bei der PiA-Zeit um ein ausbildungsinternes Praktikum, quasi eine Hospitationszeit handle, für die ein Anspruch auf Bezahlung nicht zwingend sei.

Ein Gesetzesvorschlag der Bundespsychotherapeutenkammer für die Neufassung des PsychThG sieht in einem § 7 Abs. 2 vor, dass von „Ausbildungsteilnehmerinnen und Ausbildungsteilnehmer (…) im Rahmen der praktischen Ausbildung erbrachte Leistungen angemessen zu vergüten“ sind.

Geht man mit dem Ergebnis des Forschungsgutachtens des BMG von 2009[2] davon aus, dass PiA i. R. ihrer praktischen Tätigkeit in Kliniken bereits qualifizierte Behandlungsleistungen erbringen und berücksichtigt weiter, dass alle PiA über einen Hochschulabschlussverfügen, so ist die Forderung nach einer (adäquaten) Bezahlung nur allzu begründet.

DGVT: Gab es in der Ministerkonferenz konkrete Vorstellungen, wie die Einführung einer Vergütung der Ausbildung im Rahmen der bisherigen „Praktischen Tätigkeit“ auf gesetzlicher Ebene umgesetzt werden soll?

GMK: Nein.

DGVT: Gibt es bereits Vorstellungen, in welcher Höhe eine angemessene Vergütung liegen würde? Wie sollen die zu erwartenden Mehrkosten der Kliniken für die angemessene PiA-Vergütung im Rahmen der praktischen Tätigkeit finanziert werden?

GMK: Aus Sicht der GMK sollten die Höhe der Vergütung und die näheren Einzelheiten dazu durch die Tarifparteien in einem Tarifvertrag geregelt werden. Für die Finanzierung sind Lösungen in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Novellierung des Psychotherapeutengesetzes zu suchen.

(Die Fragen stellte Kerstin Burgdorf)


[1] Derzeit hat das Saarländische Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie den Vorsitz der GMK.

[2] Forschungsgutachten zur Ausbildung von PP/KJP im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums, Strauß/Fliegel/Willutzki et al., 2009.