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Psychotherapie BV

G-BA ändert Krankentransport-Richtlinie

16. August 2017
 

Der G-BA arbeitet Schritt für Schritt die neuen Befugnisse für VertragspsychotherapeutInnen ab: Ab sofort können Krankentransporte auch von VertragspsychotherapeutInnen verordnet werden.

§ 3 Abs. 1 Krankentransport-Richtlinie (in Kraft seit 27.5.2017):

„Vertragspsychotherapeutinnen oder  Vertragspsychotherapeuten können unter den Voraussetzungen dieser Richtlinie Fahrten verordnen, die im Zusammenhang mit einer psychotherapeutischen Leistung der Krankenkasse zwingend notwendig sind.

Dies gilt auch  für Fahrten zur stationären Krankenhausbehandlung, soweit die Vertragspsychotherapeutin oder der Vertragspsychotherapeut nach der Krankenhauseinweisungs-Richtlinie berechtigt ist, stationäre Krankenhausbehandlung zu verordnen.“