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Rosa Beilage 4/2014

G-BA erkennt EMDR als Methode an

01. Dezember 2014
 

(wd). Für die Behandlung von gesetzlich Krankenversicherten, die an einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) leiden, steht zukünftig eine weitere psychotherapeutische Methode zur Verfügung. Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sieht vor, dass Eye Movement Desensitization and Reprocessing (EMDR) als Behandlungsmethode im Rahmen eines umfassenden Behandlungskonzeptes der Verhaltenstherapie, der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie oder analytischen Psychotherapie angewendet werden kann. „PatientInnen, die durch Ereignisse und Erfahrungen, wie Vergewaltigungen, Krieg, Entführung und Folter traumatisiert sind, steht mit EMDR eine weitere Methode in der ambulanten Psychotherapie zur Verfügung“ so Dr. Harald Deisler, unparteiisches Mitglied im G-BA und Vorsitzender des Unterausschusses Psychotherapie. Der G-BA hat die Methode als „wissenschaftlich belegt“ bewertet. Wir begrüßen die Aufnahme dieser Methode in den GKV-Leistungskatalog, allerdings kritisieren die PatientInnenvertreterInnen, dass keine Einigung über die Qualitätsanforderungen erzielt werden konnten. Die Kriterien müssten nun außerhalb des G-BA in der Psychotherapie-Vereinbarung festgelegt werden.