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Gesundheitsreformen

Gegenüberstellung der wesentlichen Inhalte der Gesundheitsreformkonzepte von SPD, dem PARITÄTISCHEN und Ver.di

24. April 2007
 
Problembestimmung
Die Beitragsbemessungsgrundlage (Löhne und Gehälter) der GKV erodiert, gleichzeitig ist eine Senkung der Lohnnebenkosten notwendig. Es soll nicht länger im Belieben von Angehörigen der PKV stehen, ob sie sich an der solidarischen Finanzierung des Gesundheitswesens beteiligen. Im Gesundheitswesen ist mehr Wettbewerb notwendig. Dieser Wettbewerb muss jedoch ein Wettbewerb um beste Versorgung sein, kein reiner Preiswettbewerb.

Reformansatz
SPDBeabsichtigt ist eine reine Reform der Finanzierung des Gesundheitswesens. Die Notwendigkeit von darüber hinausgehenden Strukturreformen wird gesehen, ohne dass konkrete Vorschläge gemacht werden. Die Finanzierung soll künftig über einen einheitlichen Versicherungstarif unter Einbeziehung von zusätzlichen Einkommen erfolgen.
Übernahme des bisherigen Leistungskataloges der GKV
DerPARITÄTISCHE
Wohlfahrtsverband
Eine Reform der Finanzierungsstrukturen muss mit einer Reform der Strukturen des Gesundheitswesens selbst einhergehen. Eckpunkte dabei sind insbesondere Reformen im Arzneimittelbereich und eine Verbesserung von Prävention, Rehabilitation und Integrierter Versorgung. Bei der Reform der Finanzierungsgrundlagen soll sichergestellt werden, dass sich die Beitragserhebung künftig an der tatsächlichen Leistungsfähigkeit orientiert.
VerdiVerknüpfung mit Reformen der Strukturen im Gesundheitswesen.
  • Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung, z.B. durch mehr Prävention und Integration; Stärkung "guter Qualität"
  • Abbau von Ineffizienzen
  • Erhalt der paritätischen Finanzierung bei Krankengeld und Zahnersatz
  • Leistungsabbau verhindern, Ablehnung jeglicher Versuche, den Leistungskatalog der GKV auf eine Grundsicherung zu reduzieren
  • Abbau von Zuzahlungen
Beitragsbemessungsgrenze (BBG)
SPDDie bisherige Beitragsbemessungsgrenze, die die Berechnungsbasis für den maximal möglichen Beitrag darstellt, soll in Höhe von 3.450 Euro beibehalten werden.
DerPARITÄTISCHE
Wohlfahrtsverband
Die Beitragsbemessungsgrenze wird auf das Niveau der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung angehoben (5.150 Euro)
VerdiAnhebung
  • Höhe: Akzeptanz beachten; angemessenes Verhältnis von (Höchst-) Beitrag zu Versicherungsleistung
  • Anpassung der BBG an die Entwicklung der Arbeitsentgelte aus Vollzeitbeschäftigung
Einbeziehung anderer Einkommensarten
SPDNeben den Erwerbseinkommen und den Einkommen aus den Sozialversicherungen werden auch Kapitaleinkommen einbezogen. Dafür werden zwei Alternativen vorgeschlagen:
  1. Kapitaleinkommen über dem Sparerfreibetrag (1.340 Euro) werden bis zur Beitragsbemessungsgrenze herangezogen oder
  2. es wird eine in der Höhe unbegrenzte Abgeltungssteuer von etwa 7 Prozent auf Kapitaleinkommen erhoben, der als Zuschuss an die Krankenversicherungen fließt.
DerPARITÄTISCHE
Wohlfahrtsverband
Alle Einkommensarten werden bei der Beitragsbemessung einbezogen. Für die bisher nicht berücksichtigten Einkommensarten ist das einkommenssteuerrechtlich festgestellte Einkommen relevant, welches bis zur Beitragsbemessungsgrenze mit dem halben Beitragssatz berücksichtigt werden soll.
VerdiArbeitnehmereinkommen darf gegenüber anderen Einkommen nicht benachteiligt werden. Weitere Einkünfte außerhalb des Erwerbseinkommens sollen daher berücksichtigt werden. Es sind Freibeträge vorzusehen.

Es ist zu prüfen,

  • wie andere Einkommensarten einbezogen werden,
  • inwieweit dabei einseitige Belastungen der Versicherten kompensiert werden können,
  • wie eine besondere BBG für Vermögenserträge eingeführt werden soll,
  • wie eine Wertschöpfungsabgabe vorgesehen wird,
  • wie steuerrechtliche Fragen gelöst werden
  • wie der Einzug der Beiträge unbürokratisch gestaltet wird.
Administrative Umsetzung
SPD und PWBei der Beitragserhebung wird auf die Daten der Finanzämter zurückgegriffen. Bei der Beitragsbemessung für freiwillig versicherte Rentner wurde dies bis 04/2003 praktiziert.

Versicherungspflichtgrenze
SPDDie Versicherungspflichtgrenze wird aufgehoben. Der einkommensabhängige Bürgerversicherungstarif kann künftig von PKV und GKV - bei gleichen Wettbewerbsbedingungen - angeboten werden. Wer neu krankenversichert wird, kann zwischen gesetzlichen und privaten Bürgerversicherungstarifen wählen. Bereits privat Versicherte können zwischen der bestehenden privaten Versicherung und der Rückkehr in die GKV wählen.
DerPARITÄTISCHE
Wohlfahrtsverband
Die Versicherungspflichtgrenze wird in einem ersten Schritt auf 5.150 Euro angehoben. Eine Aufhebung der Versicherungspflichtgrenze ist denkbar, wobei dem rechtliche Bedenken entgegenstehen. Aus diesem Grund ist anzustreben, die Private Krankenversicherung in den Risikostrukturausgleich einzubeziehen, um vergleichbare Wettbewerbsbedingungen herzustellen.
VerdiAufhebung

Erwartete Beitragssatzsenkung
SPDDas Beitragssatzsenkungspotential wird - je nach Schätzung - auf 1,6 bis 1,8 Prozent geschätzt, wenn alle Bürger einbezogen werden. Dies wird jedoch erst nach und nach geschehen und kann Jahrzehnte dauern. Kurzfristig sind sogar Beitragssatzsteigerungen möglich.
DerPARITÄTISCHE
Wohlfahrtsverband
Wegen der erhöhten Beitragsbemessungsgrenze, der konsequenteren Einbeziehung anderer Einkommensarten sowie den angestrebten Strukturreformen besteht ein kurzfristiges Beitragssatzsenkungspotential von etwa 1,8 Prozent. Langfristig beträgt es ca. 3,6 Prozent.
VerdiBeiträge stabilisieren oder gar senken.
Beitragshöhe nach finanzieller Leistungsfähigkeit.