„Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ - Künftig keine psychotherapeutischen Gutachten mehr möglich?
Das Bundesinnenministerium plant weitere Verschärfungen des Asylrechts. Mitte Februar wurde ein Referentenentwurf des „Zweiten Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“, das sog. „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“, bekannt. Neben den öffentlich bereits bekannten Änderungen (wie der Einführung einer „Duldung light“, die Absenkung der Haftvoraussetzungen und der Sanktionierung der Bekanntgabe von Abschiebungsterminen) werden mit diesem Referentenentwurf auch die Möglichkeiten, Abschiebungsverbote aus gesundheitlichen Gründen geltend zu machen, weiter eingeschränkt. Der Bundesinnenminister plant, so die Bundespsychotherapeutenkammer, die Heilberufe von dieser Begutachtung auszuschließen, die bestens für die Diagnose und Behandlung psychischer Erkrankungen qualifiziert sind: die Psychologischen Psychotherapeut*innen und die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen. Die BPtK fordert deshalb, auch Psychotherapeut*innen weiter zu Stellungnahmen in aufenthaltsrechtlichen Verfahren zuzulassen. Asylsuchende dürfen nicht abgeschoben werden, wenn sich eine erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit ergeben würde. Eine solche Gefahr für Leib und Leben können schwere psychische Erkrankungen sein, insbesondere Depressionen und Posttraumatische Belastungsstörungen. Bei beiden Erkrankungen können Patient*innen suizidgefährdet sein.
Die BPtK hat gemeinsam mit der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF) Stellung zum Referentenentwurf genommen.
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