Gesetzentwurf zur Pflegereform
Der erste Referentenentwurf zur Pflegereform vom 8. April 2014 widmet sich vornehmlich den angekündigten Leistungsausweitungen für Pflegebedürftige und den Details des politisch umstrittenen „Pflegevorsorgefonds“. In diesem ersten Schritt soll die häusliche Pflege flexibilisiert und ausgebaut werden. Darunter fallen insbesondere Leistungen der Kurzzeit- und Verhinderungspflege, Tages- und Nachtpflege. Bestehende Betreuungsleistungen in der ambulanten Pflege sollen erweitert, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen entlastet und mehr Betreuungskräfte im stationären Bereich eingesetzt werden. Neue Entlastungsangebote zur Weiterführung des Haushalts sind vorgesehen sowie Zuschüsse für verbessernde Maßnahmen im Wohnumfeld und Vereinfachungen der Antragsvoraussetzungen bei der Anschubfinanzierung für ambulant betreute Wohnformen.
Wie bereits im Koalitionsvertrag vorgesehen, wird dafür der Beitragssatz in der gesetzlichen Pflegeversicherung ab dem 1. Januar 2015 um 0,3 Beitragssatzpunkte angehoben. Dies führt laut Bundesgesundheitsministerium (BMG) zu Mehreinnahmen von 3,63 Milliarden Euro. Ein Drittel dieser Summe soll in den sog. Pflegevorsorgefonds gehen. Ab dem Jahr 2034 soll der Fonds dazu genutzt werden, den Beitragssatz für die ab diesem Zeitpunkt ins Pflegealter eintretenden „Babyboomer“ (Geburtsjahrgänge 1959 bis ca. 1967) abzufedern, wie in dem Referentenentwurf erläutert wird.
Erst in einem zweiten Schritt soll 2017der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt werden, mit dem die an Defiziten orientierte Minutenpflege abgelöst werden soll und Menschen mit dementiellen Erkrankungen endlich ermöglichen soll, auch Pflegeleistungen zu erhalten. Ein weiterer Schwachpunkt bleibt die Finanzierung. Durch den Vorsorgefonds, der von der Bundesbank verwaltet werden soll, bleiben erst mal Beitragsgelder ungenutzt und werden zudem nur niedrig verzinst.
Deshalb wurde der Referentenentwurf bereits von verschiedener Seite kritisiert. Die Speerspitze der Reformgegner hat der Sozialverband VdK übernommen. Die Kritik richtet sich gegen die Verschiebung der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und gegen die Etablierung des Pflegevorsorgefonds. Der VdK hat deshalb beim Bundesverfassungsgericht (BverfG) in Karlsruhe Klage gegen „grundrechtswidrige Zustände“ im deutschen Pflegesystem erhoben. Er will damit ein „gesetzgeberisches Unterlassen“ rügen, um einen Mindeststandard in der Pflege sicherzustellen.
Aber auch der Paritätische fordert das Ende der Minutenpflege und legt eine Expertise vor, die die chronische Unterfinanzierung der ambulanten Pflege belegt.
Die Vergütungen in der ambulanten Pflege lägen im Durchschnitt um 48 Prozent zu niedrig. Die Finanzierungslücke habe bisher nur aufgefangen werden können durch eine ganz erhebliche Arbeitsverdichtung und schrittweise schlechter werdende Arbeitsbedingungen. Der Paritätische fordert deutlich höhere Vergütungen für die ambulanten Pflegedienste. Damit Mehrkosten nicht auf die Pflegebedürftigen abgewälzt werden, seien ferner auch höhere Leistungen in der Pflegeversicherung notwendig. Der Paritätische spricht von Mehrkosten in Höhe von rund einer Milliarde Euro jährlich.
„Die Rahmenbedingungen in der ambulanten Pflege sind an der Grenze des Zumutbaren. Dass das gesamte System bis heute nicht kollabiert ist, ist den Menschen zu verdanken, die vor Ort mit hohem Engagement an der Grenze zur Selbstausbeutung agieren. Es sind die Löhne für die Beschäftigten auf der einen Seite und die Zeit für Pflege und Zuwendung auf der anderen Seite, die auf der Strecke geblieben sind“, so Werner Hesse, Geschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Neben angemessenen Gehältern und der Berücksichtigung steigender Betriebskosten wie Benzin für die Einsatzfahrzeuge, seien die Kosten insbesondere durch neue Anforderungen an die Qualifikation des Personals und die Dokumentation der Leistungen massiv gestiegen. Allein der Bürokratieaufwand sei seit 1998 um 16 bis 24 Prozent angestiegen, so das Ergebnis des Gutachtens. In der Praxis bedeute die chronische Unterfinanzierung eine „Pflege im Minutentakt“, die für alle Beteiligten eine Zumutung sei. Um angesichts der aktuellen Vergütung keine Verluste zu machen und letztlich in den Konkurs zu gehen, müsse ein Pflegedienst heute beispielsweise die sogenannte „große Morgentoilette“ (Unterstützung beim Verlassen des Bettes, dem An- und Auskleiden, dem Duschen und Frisieren) in weniger als einer halben Stunde erledigen. Für die Reinigung der Wohnung dürfe eine Pflegekraft maximal 6 Minuten aufwenden, für die Hilfe beim Essen und Trinken nur noch eine viertel Stunde.
Der Paritätische fordert die Bundesregierung auf, von der geplanten Einrichtung eines Vorsorgefonds in der Pflege Abstand zu nehmen und stattdessen die rund eine Milliarde Euro jährlich in die Aufwertung der Tätigkeit von Pflegediensten zu investieren. Neben der Erhöhung der Vergütungen fordert der Verband eine Erhöhung der Sachleistungsbeträge der ambulanten Pflege, damit Mehrkosten nicht an den Pflegebedürftigen hängen bleiben. Die Finanzierung der ambulanten Pflege müsse darüber hinaus künftig nach Zeit und dürfe nicht länger nach Pauschalen und Modulen erfolgen, um den Anreiz zur Verknappung von Einsatzzeiten zu beseitigen. Schließlich sei der Leitgedanke der Menschenwürde – analog zum Sozialhilfegesetz – auch im Pflegeversicherungsgesetz zu verankern. „Die Pflege braucht wieder einen Kompass und der heißt Menschenwürde. Die soziale Pflegeversicherung hat sicherzustellen, dass jeder Mensch eine Pflege erhält, die der Würde des Menschen entspricht“, fordert Werner Hesse.
Waltraud Deubert