Gesprächspsychotherapie vom Wissenschaftlichen Beirat endgültig anerkannt
Die Gesprächspsychotherapie ist damit das erste Psychotherapieverfahren, das in vier vom Wissenschaftlichen Beirat geforderten Anwendungsbereichen durch Therapiestudien in ausreichendem Umfang seine Wirksamkeit nachgewiesen hat. Die im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) anerkannten und abrechnungsfähigen Therapieverfahren (analytisch orientierte Psychotherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Verhaltenstherapie) sind bisher vom Wissenschaftlichen Beirat noch nicht überprüft worden. Nach der nun vollzogenen vollen Zertifizierung als wissenschaftlich anerkanntes Verfahren wird jetzt auch auf der Grundlage einer Schwerpunktausbildung in Gesprächspsychotherapie eine Approbation als Psychologische/r Psychotherapeut/in möglich sein. Es bleibt abzuwarten, ob die Gesprächspsychotherapie jetzt auch vom Bundesausschuss Ärzte - Krankenkassen als weiteres Richtlinienverfahren anerkannt und damit im Rahmen der GKV abrechnungsfähig werden wird. Eine weitere Verzögerung wie in der Vergangenheit dürfte jetzt allerdings schwieriger geworden sein.