Gesundheitspolitische Notizen
Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie veröffentlicht neue Broschüre "Neuroleptika reduzieren und absetzen"
Die Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie (DGSP) hat eine neue Broschüre mit dem Titel: "Neuroleptika reduzieren und absetzen" veröffentlicht. Diese Broschüre wurde in einem längerfristigen Diskussionsprozess, in dem trialogisch besetzten Fachausschuss Psychopharmaka, entwickelt. Zielgruppen dieser Broschüre sind Psychose-Erfahrene, Angehörige und Professionelle aller in der Psychiatrie tätigen Berufsgruppen.
Die Broschüre kann in der DGSP-Geschäftsstelle unter folgendem Link bestellt werden: www.dgsp-ev.de. Die Schutzgebühr beträgt pro Exemplar 2 Euro.
Die Broschüre kann aber auch unter folgendem Link kostenlos heruntergeladen werden.
www.dgsp-ev.de/unterseite/neuroleptika-reduzieren-und-absetzen.html
Weitere Infos: Informationen des Paritätischen vom 7.11.201
World Health Summit – Nachhaltige Entwicklung durch Gesundheit
Vom 19. bis 22. Oktober 2014 fand in Berlin der 6. World Health Summit (Weltgesundheitsgipfel) statt. Dort trafen sich weit über 1.000 Teilnehmer aus rund 80 Ländern, um globale Herausforderungen im Bereich Gesundheit zu diskutieren.
Im Zentrum des Kongresses standen – neben der aktuellen Ebola-Epidemie die sogenannten nachhaltigen Entwicklungsziele (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen, die ab 2016 die „Millennium Entwicklungsziele“ ablösen sollen. Letztere waren im Jahr 2000 von Vertretern der Vereinten Nationen, der Weltbank, des Internationalen Währungsfonds und dem Entwicklungsausschuss der OECD formuliert worden. Ihre Umsetzung soll bis 2015 erfolgt sein.
Bei den neuen SDG soll künftig die Gesundheit als Schlüssel zu einer nachhaltigen globalen Entwicklung auf ökonomischer, sozialer und ökologischer Ebene im Fokus stehen, sagte Michael Gerber, der Sondergesandte der Schweiz für die Entwicklung der SDG. Schon mit den auf Gesundheit ausgerichteten „Millennium Entwicklungszielen“, habe man viel erreicht, zum Beispiel bei der Senkung der Mütter- und Kindersterblichkeit oder im Bereich HIV/Aids, Malaria und Tuberkulose. Durch die Konzentration auf einzelne Bereiche und Krankheitsbilder, habe man andere aber zwangsläufig vernachlässigt, gab Gerber zu bedenken.
Die SDG, die sich bisher nur mit gesundheitlichen Problemen befassten, seien nun umfassender ausgerichtet. Zunächst sei das Ziel, Ungerechtigkeit im Zugang zu Gesundheitsleistungen aufzuheben und Gesundheit insgesamt nicht mehr isoliert von anderen gesellschaftlichen Entwicklungen zu betrachten. Auch die Rolle sozialer Faktoren für das Entstehen von Krankheit dürfte nicht mehr ausgeblendet werden. Daneben sei es entscheidend, die neuen Gesundheitsziele nicht mehr nur für Entwicklungs- und Schwellenländer zu formulieren, sondern alle Gesundheitssysteme weltweit einzubinden. „Wir müssen uns vom krankheitsbezogenen Ansatz wegbewegen, hin zu einem Ansatz zum gesunden Leben“, sagte Gerber.
Die Finanzierung der SDG soll im Juli unter der Leitung der Vereinten Nationen bei einem Treffen in Äthiopien geregelt werden. Ein Vorschlag in Berlin lautete, dafür Institutionen, nationale Regierungen, Nicht-Regierungsorganisationen und private Unterstützer zu gewinnen, ähnlich wie im „Global Fund zur Bekämpfung von HIV / Aids, Tuberkulose und Malaria“. Die gemeinsame Konzentration auf wenige großangelegte Projekte helfe, die Finanzierung abzusichern. Die benötigten Summen „können Sie niemals einsammeln, wenn jeder rausgeht und seine eigenen Projekte auflegt“, so Christoph Benn vom Global Fund.
Quelle: aerzteblatt.de/Dr. med. Mabuse
Gerichtsurteil – Haftstrafe für HIV-infizierte Prostituierte
Das Oldenburger Landgericht hat Mitte Oktober eine Prostituierte aus Wilhelmshaven zu einer Gefängnisstrafe von vier Jahren und anschließender fünfjähriger Sicherheitsverwahrung verurteilt. Die 30-jährige Frau hatte mit ihren Freiern ungeschützten Geschlechtsverkehr gehabt, ohne diese über ihre HIV-Infektion aufzuklären. Das Gericht begründete die Entscheidung mit dem Argument, die Allgemeinheit müsse vor der Frau geschützt werden. Sie sei unbelehrbar und bereits mehrfach wegen vergleichbarer Vorfälle verurteilt worden. Nach der Ableistung der Strafen habe sie jedoch weiterhin keinen der Freier ausreichend informiert. Die Angeklagte sagte aus, sie habe jeden Freier auf ein Kondom angesprochen. Die Staatsanwaltschaft unterstrich, das entscheidende Wort habe nicht „Kondom“, sondern „Aids“ lauten müssen. Soweit bekannt, hätten sich die betroffenen Männer im aktuellen Fall nach eigener Aussage zwar nicht angesteckt, jedoch sei die genaue Zahl der Freier nicht bekannt. Möglicherweise gebe es weitere Betroffene, die sich nicht öffentlich zu erkennen geben wollen.
Manuel Izdebski vom Vorstand der Deutschen AIDS-Hilfe kommentiert: „Dieses Urteil ist ein völlig falsches Signal und schadet der HIV-Prävention. Die Verantwortung für den Schutz per Strafrecht allein HIV-Positiven aufzuerlegen, ist und bleibt ein Skandal. Haftstrafen und Sicherungsverwahrung erzeugen eine gefährliche Scheinsicherheit. Jeder muss wissen, dass er bei ungeschütztem Sex das Risiko einer HIV-Infektion eingeht, und selbst für seinen Schutz sorgen. HIV lässt sich nicht wegsperren!“ Die Kriminalisierung der (potenziellen) HIV-Übertragung ist nach Auffassung der Deutschen AIDS-Hilfe in jeder Hinsicht kontraproduktiv. Die Strafbarkeit geht zudem von falschen Voraussetzungen aus. Dazu Manuel Izdebski: „ Das Täter-Opfer-Schema des Strafrechts ist für einvernehmlichen Sex ohne Kondom völlig unpassend, schließlich gehören immer zwei dazu. Die Voraussetzung, dass einer den anderen schädigen möchte, trifft hier in aller Regel nicht zu. Die Gründe für den Verzicht auf Schutz sind viel komplexer: Zum Beispiel kann es unsagbar schwer sein, die eigene HIV-Infektion zu thematisieren, weil sie mit einem großen Stigma und der Angst vor Zurückweisung verbunden ist.“
Quellen: nwzonline.de/Deutsche AIDS-Hilfe/Dr. med. Mabuse
15. Kinder- und Jugendbericht – Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig beauftragt Sachverständigenkommission
Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig hat vor kurzem im Namen der Bundesregierung zwölf Sachverständige beauftragt, den 15. Kinder- und Jugendbericht zu erstellen. Das Thema lautet: „Zwischen Freiräumen, Familie, Ganztagsschule und virtuellen Welten – Persönlichkeitsentwicklung und Bildungsanspruch im Jugendalter“. In der Kommission ist das Fachwissen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern unterschiedlicher Disziplinen sowie von erfahrenen Persönlichkeiten aus der Praxis versammelt. Zudem wird die Expertise des Deutschen Bundesjugendrings eingebunden.
Der Kommission gehören die folgenden zwölf Sachverständigen an:
Prof. Dr. Karin Bock, Technische Universität Dresden; Stephan Groschwitz, Vorsitzender des Deutschen Bundesjugendrings; PD Dr. Cathleen Grunert, Martin-Luther-Universität Halle/Wittenberg; Prof. Dr. Stephan Maykus, Hochschule Osnabrück; Prof. Dr. Nicolle Pfaff, Universität Duisburg-Essen; Ludger Pieper, Abteilungsleiter a. D., Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft, Berlin; Prof. Dr. Thomas Rauschenbach, Direktor des Deutschen Jugendinstituts, München; Prof. Klaus Schäfer, Staatssekretär a. D., Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport, NRW; Prof. Dr. Wolfgang Schröer, Universität Hildesheim; Prof. Dr. Angela Tillmann, Fachhochschule Köln; Gunda Voigts, Lehrbeauftragte, Universität Kassel; Prof. Dr. Ivo Züchner, Philipps-Universität Marburg
Die Bundesregierung ist verpflichtet, Bundestag und Bundesrat in jeder Legislaturperiode einen Bericht über die Lage junger Menschen vorzulegen.
"Wir wollen ein aktuelles Lagebild über die Situation von Jugendlichen in Deutschland zeichnen", sagte Bundesjugendministerin Manuela Schwesig. "Deswegen wird sich der 15. Kinder- und Jugendbericht auf die wesentlichen Einflussfaktoren, die den Alltag Jugendlicher heute prägen, fokussieren. Angefangen bei Freunden und der Familie, der Schule aber auch dem Internet, in dem sich heute alle Jugendlichen bewegen." Der Bericht wird Bundestag und Bundesrat zusammen mit der Stellungnahme der Bundesregierung Anfang 2017 vorgelegt.
Weitere Infos: poststelle@bmfsfj.bund.de
Quelle: Parinews – Aktuelle Nachrichten und Informationen aus dem Verband des Paritätischen
Broschüre ‚Inklusion – Chance und Herausforderung für Kommunen‘
Der Deutsche Verein (DV) hat die Broschüre "Inklusion - Chance und Herausforderung für Kommunen", herausgegeben von Jürgen Hartwig und Dirk Willem Kroneberg, veröffentlicht. Das Hand- und Arbeitsbuch soll Wege der Steuerung und Planung des Inklusionsprozesses aufzeigen. Praxisbeispiele und Dokumente geben wertvolle Anregungen für alle, die Inklusion vor Ort gestalten wollen.
Die Broschüre kann beim Deutschen Verein für 19,80 Euro (15,80 Euro für Mitglieder des DV) bezogen werden.
Weitere Informationen können unter folgendem Link eingesehen werden:
verlag.deutscher-verein.de
Quelle: Informationen des Paritätischen vom 17.11.2014
Reha Bericht 2014 Deutsche Rentenversicherung
Der knapp 60-seitige Bericht beschreibt Umfang, Struktur und Ergebnis der Reha-Leistungen sowie die Ausgaben der Rentenversicherung für Rehabilitation, auf der Grundlage der routinemäßig erhobenen Statistikdaten und mit Schwerpunkt auf dem Jahr 2013. Die Routinedaten erlauben auch Aussagen zum Erfolg der medizinischen oder beruflichen Rehabilitation, indem der Verbleib der Rehabilitanden im Erwerbsleben dargestellt wird.
Die Leistungen zur beruflichen Rehabilitation (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder zur beruflichen Bildung) für Menschen mit chronischen Krankheiten oder Behinderungen werden auf den S. 40 ff. dargestellt.
In dem Bericht wird u. a. festgestellt, dass
- Rehabilitation bei psychischen Störungen zunimmt.
- vor allem zwei Diagnosegruppen zu beruflichen Bildungsleistungen führen - psychische und orthopädische Erkrankungen.
- die medizinischen Reha-Leistungen bei psychischen und Abhängigkeitserkrankungen mit durchschnittlich 6.254 € deutlich teurer, aber auch länger als andere medizinische Reha-Leistungen sind.
Der Bericht kann auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung eingesehen bzw. von dort heruntergeladen werden:
Weitere Infos: www.deutsche-rentenversicherung.de
Weltbevölkerungsbericht 2014
Wenn in die Bildung, Gesundheitsversorgung und Arbeitsmöglichkeiten junger Menschen investiert wird, können sie die Entwicklung armer Länder deutlich voranbringen. Das geht aus dem UNFPA-Weltbevölkerungsbericht 2014 „1,8 Milliarden junge Menschen – Potenzial für die Gestaltung der Zukunft“ hervor, den die Stiftung Weltbevölkerung am 18. November 2014 in Berlin vorgestellt hat.
Viele Länder, in denen ein besonders hoher Anteil Jugendlicher lebt, gehören heute zu den ärmsten der Welt. Vielerorts beginnen jedoch die Fertilitäts- und Sterberaten zu sinken, und viele junge Menschen kommen ins erwerbsfähige Alter. Damit ergibt sich eine aussichtsreiche demografische Lage, die Entwicklung und Wirtschaftswachstum beschleunigen kann. „Um von der günstigen Bevölkerungsstruktur zu profitieren, müssen Staaten gezielt in junge Menschen investieren – vor allem in eine hochwertige Bildung, eine umfassende Gesundheitsversorgung, inklusive Aufklärung und Verhütung, sowie menschenwürdige Arbeitsmöglichkeiten“, betont Michael Herrmann, Senior-Berater zu Bevölkerung und Ökonomie beim Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen (UNFPA). „Auch die Stärkung von Mädchen und Frauen ist maßgeblich, damit sie bewusst entscheiden können, wie viele Kinder sie bekommen, und am Erwerbsleben teilhaben können.“
„Nach wie vor werden die Rechte von jungen Menschen – vor allem von Mädchen – mit Füßen getreten“, sagt Renate Bähr, Geschäftsführerin der Stiftung Weltbevölkerung. „Jeden Tag werden 39.000 Mädchen im Kindesalter verheiratet, 57 Millionen Kinder besuchen keine Grundschule. Das ist beschämend und sollte die internationale Gemeinschaft endlich wachrütteln. Trotz aller Entwicklungserfolge reichen die Maßnahmen nicht aus, um Jugendliche zu schützen und sie angemessen zu beteiligen. Wir brauchen ambitionierte Entwicklungsziele für die Zeit nach 2015, die die Bedürfnisse junger Menschen stärker in den Mittelpunkt rücken. Denn bisher wird diese große Gruppe von 1,8 Milliarden Menschen in der Post-2015-Agenda ignoriert.“ Den Bericht finden Sie unter www.unfpa.org/webdav/site/global/shared/SWP%202014/Report%20files/SWOP2014_web%2050.pdf
Quelle: DSW-newsletter November 2014
Urteil: Steuerermäßigung nach § 35a EStG bei Inanspruchnahme des Behinderten-Pauschbetrags
Der Bundesfinanzhof hat bereits im Juni dieses Jahres entschieden, dass Menschen mit Behinderung sich bei ihrer Steuererklärung entscheiden müssen, ob sie den Behinderten-Pauschbetrag geltend machen oder für bezahlte Pflegeleistungen lieber die Steuerermäßigung als haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Zu beachten ist, dass der Behinderten-Pauschbetrag je nach Grad der Behinderung 310 bis 1420 Euro umfassen kann. Die Einkommensteuer kann sich um 20 Prozent, höchstens aber um 4000 Euro bei einer Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen, die auch Pflegeleistungen umfasst, reduzieren. Das Urteil des Bundesfinanzhof kann unter folgendem Link eingesehen werden:
http://juris.bundesfinanzhof.de
Quelle: Informationen des Paritätischen vom 26.11.2014
PSYCHiatrie Barometer 2013
Das Deutsches Krankenhausinstitut hat den aktuellen "PSYCHiatrie Barometer" mit den Umfrageergebnissen für das Jahr 2013 veröffentlicht. Hierbei handelt es sich um eine jährliche Repräsentativbefragung psychiatrischer und psychosomatischer Einrichtungen zu aktuellen Fragestellungen in diesem Versorgungsbereich. Die Ergebnisse des PSYCHiatrie Barometers 2013 beruhen auf einer Vollerhebung in den psychiatrischen und psychosomatischen Fachkrankenhäusern sowie den Allgemeinkrankenhäusern mit psychiatrischen oder psychosomatischen Fachabteilungen, welche von November 2013 bis Februar 2014 durchgeführt worden ist. Beteiligt haben sich insgesamt 140 Einrichtungen.
Die Ergebnisse beziehen sich u. a. auf die Umsetzung des pauschalierenden Entgeltsystems für die Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP), die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser, die Behandlung von voll- oder teilstationären Patienten mit Schizophrenie, schizotypen und / oder wahnhaften Störungen sowie die Unternehmensberatung im Krankenhaus.
Demnach fällt die Einschätzung der wirtschaftlichen Lage bei den psychiatrischen Fachkrankenhäusern tendenziell schlechter aus als bei den Abteilungspsychiatrien in den Allgemeinkrankenhäusern. So schätzen 42% der psychiatrischen Fachkrankenhäuser ihre wirtschaftliche Situation als eher unbefriedigend ein, während es unter den Allgemeinkrankenhäusern mit psychiatrischen oder psychosomatischen Fachabteilungen 33% sind. Nur jeweils 14% in den beiden Krankenhaustypen bewerteten ihre wirtschaftliche Situation als eher gut. Die übrigen sind in dieser Hinsicht unentschieden.
Dieser und die vorhergehenden "PSYCHiatrie Barometer" können auf der Homepage des DKI unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.dki.de/service/publikationen
Quelle: Informationen des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband vom 03.12.2014
Einfluss auf Suizide
Auf die gewichtige Rolle der Medien bei der Suizidprävention hat das Nationale Suizidpräventionsprogramm, eine Initiative der Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention, hingewiesen. Anlass ist die vermutete Selbsttötung des US-Schauspielers Robin Williams im Spätsommer dieses Jahres. Untersuchungen zeigten, dass der Suizid prominenter Persönlichkeiten weitere Suizide zur Folge haben könne, so die Experten. Einen großen Einfluss auf diese Entwicklung habe die Art und Weise der Berichterstattung in Medien. Besonders häufig werde bei Folgesuiziden die gleiche Methode angewandt, wenn diese zuvor in Berichten ausführlich beschrieben sei, unterstreicht die Initiative. Sie hat daher Empfehlungen für Journalisten zusammengestellt. Im ungünstigen Fall könne der Suizidort zur Gedenkstätte werden, die Nachfolgesuizide stimulieren.
Quelle: Gesundheit und Gesellschaft (G+G), Ausgabe 11/2014, 17. Jg.
Neues Selbsthilfegruppenjahrbuch erschienen
Die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e. V. hat das „Selbsthilfegruppenjahrbuch 2014“ herausgegeben. Wie schon die letzten fünfzehn Jahre soll die Veröffentlichung einen breiten Überblick auf das Feld der Selbsthilfegruppen in Deutschland geben. Dazu zählen Berichte aus örtlichen Selbsthilfegruppen zu verschiedenen Aspekten ihrer Arbeit, unter anderem auch zu der Frage, wie sich eine Selbsthilfegruppe nach ihrer Zweckerfüllung harmonisch auflösen könne. Weitere Beiträge beleuchten die Entwicklung größerer Selbsthilfeorganisationen im Laufe der Zeit und der sich wandelnden sozial- und gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen. Auch kommen Selbsthilfe-Kontaktstellen mit ihren Erfahrungen bei der Unterstützung und zur Weiterentwicklung von Selbsthilfe zu Wort. Das Selbsthilfegruppenjahrbuch steht auch kostenlos im Internet zur Verfügung.
Weitere Infos: www.nakos.de
Quelle: Blätter der Wohlfahrtspflege, Heft 6/2014, Jg. 161
Waltraud Deubert