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VPP 3/2022

GESUNDHEITSPOLITISCHE NOTIZEN

20. Juli 2022
 

Gewalt an Kindern und Jugendlichen mit Behinderung

Am 10. Juni 2021 ist das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) in Kraft getreten, mit dem Ziel, ein wirksameres und inklusiveres Kinder- und Jugendhilferecht zu etablieren und den Kinderschutz inklusiver auszugestalten. Damit werden Kinder und Jugendliche mit Behinderung auch im Kinderschutz explizit in den Blick genommen werden. Fachkräfte aus dem Kinderschutz, sind für die spezifischen Schutzbedürfnisse von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung zu sensibilisieren. Denn erst durch die fachliche Auseinandersetzung mit dem Thema kann Kindeswohlgefährdung erkannt werden.

Auch wenn sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend immer mehr ins gesellschaftliche Bewusstsein rückt, ist die hohe Prävalenz im Kontext einer Behinderung kaum im Fokus öffentlicher Wahrnehmung. Gewalt an Kindern und Jugendlichen mit Behinderung ist dementsprechend ein eher vernachlässigtes Thema. Studien belegen, dass Kinder und Jugendliche mit Behinderung gefährdeter sind Gewalt zu erleben: körperliche, psychische, sexualisierte und strukturelle Gewalt und Vernachlässigung.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. (BAJ) hat daher zum wiederholten Mal mit der Bundesvereinigung der Lebenshilfe e.V. ein Dossier in Leichter Sprache veröffentlicht. Zielgruppen sind neben den unmittelbar betroffenen Kindern und Jugendlichen alle, die verständlicher Informationen zum Thema „Gewalt an Kindern und Jugendlichen mit Behinderung“ bedürfen. Aber auch Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe sowie Lehrerinnen und Lehrer an Förderschulen, die mit schutzbedürftigen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen arbeiten. Auf einem Plakat im Innenteil des 8-seitigen Dossiers werden u.a. verschiedene Gewaltformen textlich und anhand von Piktogrammen veranschaulicht.

Das Dossier 1-2022 mit dem Titel „Gewalt an Kindern und Jugendlichen mit Behinderung“ steht in Kürze zum Download unter www.bag-jugendschutz.de zur Verfügung und kann kostenlos auch in höherer Stückzahl beim Herausgeber bestellt werden (ggf. fallen Versandkosten an): Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz, Mühlendamm 3, 10178 Berlin material@bag-jugendschutz.de • www.bag-jugendschutz.de

Quelle:www.bag-jugendschutz.de 

 

Studie: Lage von Wohnungslosen verschlechtert sich

Die soziale Lage von wohnungslosen Menschen in Deutschland verschlechtert sich weiter. Im Vergleich zu 2018 stieg in dieser Gruppe der Anteil der Betroffenen, die einer „schlechten oder sehr schlechten Lebenslage“ sind, um 2,6 Prozent, wie es in einer repräsentativen Studie heißt. Die Untersuchung wurde vom Evangelischen Bundesfachverband Existenzsicherung und Teilhabe (EBET) gemeinsam mit der Diakonie Deutschland und der Alice Salomon Hochschule (ASH Berlin) vorgelegt. Für die Studie waren 1.000 akut wohnungslose Erwachsene in 69 Einrichtungen der Diakonischen Wohnungslosen- und Straffälligenhilfe in Deutschland befragt worden. Dazu gehörten ambulante Dienste, Beratungsstellen und Notübernachtungen. Fas jeder neunte Befragte lebt demnach auf der Straße, in einem Zelt, Wohnmobil oder in einem Abrisshaus. Weniger als die Hälfte (45,5 Prozent) erhalte staatliche Sozialleistungen, 43,6 Prozent verfügten über kein Geld. Straßenwohnungslosigkeit kann laut der Studie als existenzielle Armutssituation betrachtet werden, die sich gegenüber der ersten Untersuchung 2018 noch einmal verschlechtert hat. Grund sei die pandemiebedingte Verringerung von niedrigschwelligen Angeboten wie Tagesaufenthalten. Der größte Teil der Befragten schätzte die eigene gesundheitliche Situation überwiegend als schlecht oder sehr schlecht ein (41,6 Prozent). Fast drei Fünftel (58,4 Prozent) erlebten in den vorangegangenen sechs Monaten mindestens einmal monatlich bedrohliche Situationen. Besonders prekär sei die Situation von betroffenen EU-Bürgern, deren Einkommen niedriger sei als das von Deutschen. Sie leben besonders häufig auf der Straße oder in Notübernachtungen und haben seltener Zugang zu medizinischer Versorgung.

Weitere Infos: https://www.ash-berlin.eu/hochschule/presse-und-newsroom/presse/pressemitteilungen/default-caea88923e 

Quelle: Blätter der Wohlfahrtspflege, Heft 3/2022

 

Ukraine-Krieg: Über vier Millionen Kinder auf der Flucht

UNICEF, das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen geht davon aus, dass mehr als 2,5 Millionen Kinder innerhalb der Ukraine vertrieben wurden. Insgesamt mussten 60 Prozent der ukrainischen Kinder ihr Zuhause aufgrund der anhaltenden Angriffe auf Städte verlassen, teilten die UN-Organisationen weiter mit. Laut Berechnungen der Vereinten Nationen sind die Hälfte aller Geflüchteten aus der Ukraine Kinder. Mehr als 1,1 Millionen seien bisher in Polen angekommen. Hunderttausende mehr seien nach Rumänien, Moldau, Ungarn, in die Slowakei und in die tschechische Republik geflohen. Um die Risiken von Menschenhandel und Ausbeutung zu mindern und geflüchtete Kinder und Jugendliche zu schützen, wollen das Kinderhilfswerk und das UN-Flüchtlingskommissariat UNHCR mit den jeweiligen Regierungen und zivilgesellschaftlichen Organisationen in den Nachbarländern sogenannte „Blue Dot“-Anlaufstellen einrichten. Diese sollen dazu beitragen, dass unbegleitete und von ihren Eltern getrennte Kinder identifiziert und geschützt werden. Die Familien erhalten dort gebündelt Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen. Darüber hinaus solle es verstärkte Kinderschutzkontrollen an den Grenzübergängen geben.

Weitere Infos: https://www.unicef.de/informieren/aktuelles/presse/2022/ukraine-mehr-als-die-haelfte-der-ukrainischen-kinder-vertrieben/264610

Quelle: Blätter der Wohlfahrtspflege, Heft 3/2022

 

Telefonseelsorge: Gute Erfahrungen mit Erweiterung auf Online-Beratung

Die Telefonseelsorge hat aufgrund der Erfahrungen während der Corona-Pandemie ihr grundsätzliches Angebot erweitert. Die Beratungsstellen der Telefonseelsorge Deutschland (TSD) wollen ergänzend an Video-Begleitung und anderen Formaten festhalten. Zwei Drittel der Klient*innen wünschten weiterhin Online- oder Telefonberatung. Längerfristige Beratungsangebote ergänzen daher weiterhin das ganztägig erreichbare telefonische Angebot zur Krisenintervention. Für solche Beratungen nutzen die Berater*innen zunehmend das Konzept des sogenannten Blended Counseling, wie die Telefonseelsorge Deutschland mitteilte. Hierbei werden die Eigenschaften der verschiedenen Medien bewusst je nach Anliegen, Umständen und Fortschritt im Beratungsprozess eingesetzt. In der Telefonseelsorge sind derzeit nach Angaben der TSD rund 7.700 geschulte Ehrenamtliche tätig. Sie stehen ganzjährig rund um die Uhr am Telefon zur Verfügung. An 25 Standorten gibt es zudem Beratung vor Ort durch hauptamtliche Kräfte mit einschlägiger Berufserfahrung, die für längerfristige Prozesse als Begleitung zur Verfügung stehen. Alle Beratungsangebote sind anonym und kostenfrei.

Weitere Infos:
https://www.telefonseelsorge.de/bedeutung-der-vor-ort-beratung-der-telefonseelsorge-in-der-pandemie-neue-wege-mit-blended-counseling 

Quelle: Blätter der Wohlfahrtspflege, Heft 3/2022

 

Psychische Leiden nach Covid häufig

Eine Corona-Erkrankung erhöht das Risiko für Depression und Angstzustände. Das geht aus einer Studie in sechs Ländern mit fast 10.000 Patient*innen hervor, deren Ergebnis in der Fachzeitschrift „Lancet“ publiziert wurde. Das Team um die Epidemiologie-Professorin Unnur Anna Valdimarsdóttir von der Universität in Reykjavik analysierte Daten aus Dänemark, Estland, Island, Norwegen, Schweden und dem Vereinigten Königreich und untersuchte die Symptomprävalenz von Depressionen, Angstzuständen, Stress und schlechter Schlafqualität bei Menschen mit und ohne Covid-19-Diagnose. Zum Teil hatten Patient*innen noch 16 Monate nach der Erkrankung vermehrt mit psychischen Leiden zu kämpfen. Diejenigen, die wegen Corona sieben Tage oder länger bettlägerig waren, litten häufiger an Depressionen und Angstzuständen als jene, die nicht das Bett hüten mussten. Noch ist unklar, welche Langfristfolgen für die Psyche Covid-19 hat.

Quelle: G+G (Das AOK-Forum für Politik, Praxis und Wissenschaft), Ausgabe 5/2022

 

Starker Einbruch bei Organspenden

Im ersten Quartal 2022 wurden fast ein Drittel weniger Organe gespendet als im Vorjahreszeitraum. Nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) sank die Zahl der Spender*innen in deutschen Kliniken in den ersten drei Monaten um 29 Prozent auf 176. „Vor dem Hintergrund, dass jedes einzelne Organ zählt und Leben retten kann, stehen wir vor einer dramatischen Entwicklung für die rund 8.500 Patient*innen auf den Wartelisten“, erklärte der Medizinische Vorstand der DSO, Dr. Axel Rahmel. Im Vergleich zu den meisten anderen Ländern sei Deutschland bisher ohne größere Einbußen bei den Organspenden durch die Pandemie gekommen. Die DSO führt die neue Abwärtsentwicklung dennoch auf Corona zurück, etwa auf die Arbeitsüberlastung in den Kliniken. Zudem seien Verstorbene mit Corona-Infektion von einer Spende ausgeschlossen.

Quelle: G+G (Das AOK-Forum für Politik, Praxis und Wissenschaft), Ausgabe 5/2022

 

Hohes Suizidrisiko bei Krebspatient*innen

Das Selbstmord-Risiko ist bei Krebskranken nahezu doppelt so hoch wie in der Normalbevölkerung, wie Wissenschaftler*innen der Universitäten Heidelberg und Regensburg ermittelten. Patient*innen mit einer besonders ungünstigen Krebserkrankung und solche, deren Diagnose weniger als ein Jahr zurücklag, zeigten in der Studie sogar ein 3,5 beziehungsweise dreifach erhöhtes Selbsttötungsrisiko. Auch der Familienstand wirkt sich aus: So wiesen verheiratete Krebskranke eine niedrigere Suizidsterblichkeit auf als unverheiratete Alleinlebende. „Die Diagnose einer Krebserkrankung ist ein gravierender Einschnitt in das bisherige Leben und kann bei den betroffenen Patient*innen zu Zukunftsängsten, psychischer Erschöpfung und depressiven Symptomen führen“, schreiben die Forscher*innen. Wichtig sei der Zugang zu professioneller Betreuung und Nachsorge. Für ihre Analyse werteten die Wissenschaftler*innen Daten von knapp 47 Millionen Patient*innen aus verschiedenen Industrienationen aus.

Quelle: G+G (Das AOK-Forum für Politik, Praxis und Wissenschaft), Ausgabe 5/2022

 

Schutz von Kindern vor Raucher*innen im Auto

Der Bundesrat will Kinder besser vor den Gefahren des Passivrauchens in Fahrzeugen schützen. Dazu legte die Länderkammer einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes vor. Demnach soll künftig in geschlossenen Fahrzeugen in Anwesenheit von Minderjährigen oder Schwangeren das Rauchen verboten sein. Erwartungen, dass auf freiwilliger Basis auf das Rauchen im Auto in Anwesenheit von Minderjährigen oder Schwangeren verzichtet werde, hätten sich nicht erfüllt.

Quelle: Highlight-Newsletter vom 29.04.2022 (hib ix)