GK II mahnt Anpassung der Psychotherapie-Honorare an
Die im GK II zusammengeschlossenen Psychotherapieverbände wenden sich mit einem Brief an den Bewertungsausschuss mit der Bitte um Auskunft darüber, " ob eine Überprüfung der Angemessenheit der Vergütung für psychotherapeutische Leistungen in den Jahren 2009 und 2010 bereits vorgenommen wurde und welches Ergebnis sie hatte bzw. wann eine solche Überpüfung geplant ist“.
Brief des Gesprächskreises der Psychotherapeutenverbände II an das Institut des Bewertungsausschusses
vom 25. März 2012
Sehr geehrter Herr Dr. Köhler, sehr geehrter Herr Dr. Partsch, sehr geehrter Herr Dr. Reschke,
in den letzten Monaten haben die Psychotherapeuten in den KVen eine Nachzahlung für das Jahr 2008 erhalten. Dies geschah aufgrund einer Überprüfung der Höhe der Kosten für eine psychotherapeutische Praxis aufgrund eines entsprechenden BSG-Urteils.
Mit dem Jahr 2009 wurde die Bewertung der psychotherapeutischen Leistungen durch einen Anpassungsfaktor auf eine bundesweit gleiche Höhe festgesetzt. Dabei wurde jedoch das o.g. Ergebnis der Überprüfung der Kosten nicht direkt umgesetzt, sondern eine Anpassung an den damals höchsten Punktwert für genehmigungspflichtige psychotherapeutische Leistungen in der KVWL vorgenommen. Dadurch ergab sich für nahe-zu alle KV-Bereiche eine Verbesserung der psychotherapeutischen Stundensätze.
Unbeschadet dieser Maßnahmen bleibt jedoch die Notwendigkeit bestehen, auch für das Jahr 2009 sowie die folgenden Jahre festzustellen, ob die Vergütung der Psychotherapeuten angemessen im Sinne des SGB V sowie der BSG-Rechtsprechung ist, d. h. ob mit einer optimal ausgelasteten psychotherapeutischen Praxis ein Gewinn erwirtschaftet werden kann, der dem Gewinn der zum Vergleich herangezogenen fachärztlichen Praxen entspricht.
Die im GKII zusammen geschlossenen Verbände hätten nun gern Auskunft, ob eine solche Überprüfung der Angemessenheit der Vergütung für psychotherapeutische Leistungen für die Jahre 2009 und 2010, für die schon alle Daten vorliegen müssten, bereits vorgenommen wurde und welches Ergebnis sie hatte, bzw. wann eine solche Überprüfung geplant ist.
Es ist die Meinung des GK II, dass die Überprüfung der Angemessenheit der Honorare möglichst zeitnah erfolgen muss. Diese Verpflichtung ergibt sich schon daraus, dass im Sozialrecht keine Zinsen für zu Unrecht einbehaltenes Honorar fällig werden.
Mit freundlichen Grüßen
Doris Müller
Für die derzeit geschäftsführenden Verbände
Antwortschreiben von Matthias Sokoll, Abteilungsleiter der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vom 17. April 2012
Überprüfung der angemessenen Höhe der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen für die Jahre 2009 ff.
Sehr geehrte Frau Müller,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 25. März 2012 an das Institut des Bewertungsausschusses, welches gemäß der Verfahrensabsprache an die Trägerorganisationen des Bewertungsausschusses weitergeleitet worden ist. In diesem Schreiben bitten Sie um Informationen zum Sachstand der Überprüfung der Angemessenheit der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen für die Jahre 2009 und 2010.
Hierzu laufen derzeit die Berechnungen und innerärztlichen Beratungen. Nach deren Abschluss wird die Ärzteseiten den Sachverhalt im Bewertungsausschuss thematisieren. Einen genauen Termin für die Aufnahme dieser Beratungen können wir Ihnen leider zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht benennen.
Wir bedauern, Ihnen zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine konkretere Nachricht zum Sachstand geben zu können und stehen für Rückfragen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
i. A.
Matthias Sokoll
Abteilungsleiter