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DGVT  • VPP 2/2019  • FG Psychosoziale Versorgung

Gründung einer FG „Psychosoziale Versorgung“ in der DGVT

09. April 2019
 

Beim Treffen aller Gremien der DGVT 2017 in Hannover kam die Idee auf, anstelle berufsständischer Subgruppen oder Klientelgruppen eine Kommission „Psychosoziale Versorgung“ zu gründen, in welcher sich niedergelassene und angestellte Kolleg*innen, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen engagieren könnten. Der Vorstand rief dann dazu auf, ein Konzept zu entwickeln worauf sich dann am 24. November 2018 eine Fachgruppe „Psychosoziale Versorgung“ gründete. Diese Fachgruppe will aktuelle und wesentliche Themen der psychosozialen Versorgung aufgreifen, um diese zum Beispiel durch Stellungnahmen zu kommentieren, aber auch um eigene Konzepte zu erarbeiten.

In den letzten Monaten wurde in der DGVT verstärkt die Weiterentwicklung der psychiatrischen, psychotherapeutischen und psychosozialen Versorgung diskutiert, so dass ein Vertreter der DGVT auch an der Auftaktveranstaltung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zum Dialog zur Weiterentwicklung der Hilfen für psychisch erkrankte Menschen teilnahm, die die Aktion Psychisch Kranke e. V. (APK) durchführte. Nach dieser Auftaktveranstaltung lud die APK nach Greifswald zu einer Tagung, um zu diskutieren, welche Fragen das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geplante Forschungszentrum zur seelischen Gesundheit insbesondere beantworten sollte. Die APK hat in ihrer Greifswalder Erklärung ihre Position deutlich gemacht. Die APK-Stellungnahme, deren Inhalte die DGVT im Wesentlichen teilt, wird in dieser VPP dokumentiert.

Die Fachgruppe Psychosoziale Versorgung nahm diese Greifswalder Erklärung zum Anlass, Forschungsministerin Anja Karliczek anzuschreiben und deutlich zu machen, dass die beiden geplanten Forschungszentren zur seelischen Gesundheit und zur Kindergesundheit psychosoziale Aspekte nicht vernachlässigen dürfen. Das Schreiben an Bundesministerin Karliczek ist im Folgenden ebenfalls dokumentiert.

Parallel zu dieser Diskussion um die geplanten Ausschreibungen zu den beiden Forschungszentren hat das Bundesgesundheitsministerium einen Dialogprozess über die „Weiterentwicklung der Hilfen für psychisch erkrankte Menschen“ begonnen. Dieser Prozess wird von der Aktion Psychisch Kranke moderiert und koordiniert. In vier großen Dialogforen sollen konkrete Handlungsempfehlungen für den Gesetzgeber erarbeitet werden, die auch zügig umgesetzt werden können. Die vier Dialogforen sind:

  • Versorgungbereiche: ambulante und stationäre Behandlung und medizinische Rehabilitation – dieses Forum ist für den 5. Juni 2019 geplant. Themen sind insbesondere:
    • ambulante psychiatrische und psychotherapeutische Versorgung einschließlich der psychiatrischen Institutsambulanzen
    • (teil)stationäre Versorgung einschließlich des Entlassmanagements
    • Notfallversorgung und Krisenmanagement
    • Medizinische Versorgung (§ 11.4 SGB V i.V.m. § 40 SGB V)

  • Selbstbestimmung und Partizipation – im Herbst 2019
    • Auswirkungen von Entwicklungen im BGB, Reform des Betreuungsrecht, Fragen der landesrechtlichen Regelungen
    • Vermeidung von Zwang, Empfehlungen des Deutschen Ethikrates zum „wohltätigen Zwang“, Urteil des BVerfG zur Zwangsbehandlung
    • Stärkung der Selbsthilfe
    • Einbeziehung der Psychiatrie-Erfahrenen

  • Zielgruppenspezifische Versorgungsfragen – im Frühjahr 2020
      • alte Menschen, Menschen mit Pflegebedarf, Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen (geistige Behinderung), Menschen mit psychosomatischen Begleiterkrankungen
      • besondere Behandlungsformen, somatische Begleit- oder Grunderkrankungen (Diabetes, Herz-Kreislauf, Krebs, …)
      • Personen mit selbst- und/oder fremdgefährdendes Verhalten oder selbstverletzendes Verhalten, suizidale Handlungen
      • übergreifende Fragestellung: regionale Pflichtversorgung vs. Spezifische Behandlungsangebote
  • Personenzentrierte Versorgung – Vernetzung und Kooperation im Herbst 2020
      • sektorenübergreifende Behandlung, integrierte Versorgungsverträge, Modelle nach § 64b SGB V
      • stationsadäquate Behandlung
      • (ambulant) abgestimmte, multiprofessionelle Hilfemixe aus einer Hand (Komplexleistungen)
      • integrierter Behandlungs- und Rehabilitationsplan, Gesamtplanung nach SGB IX

In einem weiteren Workshop mit dem Thema: Psychische Gesundheit bei Kindern und Jugendlichen sollen die Ergebnisse eines Projektes der APK zu diesem Thema aus den vergangenen Jahren in den Dialogprozess eingespeist werden.

    Die Fachgruppe Psychosoziale Versorgung hat zum ersten Dialogforum eine Stellungnahme abgegeben, die ebenfalls im Folgenden dokumentiert ist. Die Fachgruppe wird sich an dem gesamten Prozess beteiligen und dort, wo es erforderlich ist, auch die Kompetenzen anderer Fachgruppen einbeziehen.

      Schon jetzt zeigt sich, dass die Mischung aus jungen und alten Mitgliedern, aus dem angestellten und niedergelassenen Bereich, aus der Kinder- und Jugendhilfe wie aus dem Gesundheitswesen vielfältige Perspektiven in die Arbeit der Fachgruppe bringt. Die erste Stellungnahme zum Dialogprozess belegt dies.