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Juristisches  • Rosa Beilage 3/2012

Haftungsrecht: Arzt muss aktuelle Fachliteratur kennen

01. August 2012
 

(kb). Ein Arzt ist verpflichtet, sich auf seinem Fachgebiet regelmäßig weiterzubilden. Wissenschaftlich gesicherte Erkenntnisse, die in einer führenden Fachzeitschrift veröffentlicht werden, muss er zeitnah im Berufsalltag umsetzten. Versäumt er diese Pflicht und kommt es zu Behandlungsfehlern, kann dies zu einem Schmerzensgeldanspruch des Patienten führen. Dies hat der 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Koblenz entschieden (Urteil v. 20.6.2012, Az. 5U 1450/11). Der Senat sprach einer Patientin, die nach einer Operation drei Tage an einer heftigen, vermeidbaren Übelkeit litt, ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.000 Euro zu.

Die Klägerin hatte sich 2005 in einem Mainzer Krankenhaus einem Eingriff unterziehen müssen. Vor der Operation hatte sie darauf hingewiesen, dass sie die üblichen Narkosemittel nicht vertrage. Infolge der Narkose litt sie im Anschluss an die Operation drei Tage an Übelkeit mit Erbrechen. Wegen dieser und anderer Operationsfolgen klagte sie gegen das Krankenhaus und den operierenden Arzt auf Schmerzensgeld.

Laut Urteil des OLG Koblenz lag zwar kein Behandlungsfehler vor, die Anästhesistin hätte aber aus einem 2004 erschienenen Fachartikel wissen müssen, dass die Nebenwirkungen durch ein weiteres Medikament abgeschwächt werden können. Die Anästhesie war damit aus Sicht des OLG nicht mit der erforderlichen Sorgfalt durchgeführt worden.