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Thomas Bonnekamp

Hamburg: Bericht über die Arbeit des Errichtungsausschusses der Psychotherapeutenkammer

03. März 2007

Insgesamt kann man die Zusammenarbeit im EA bislang als durchaus kollegial und konstruktiv bezeichnen. Die Erfüllung der formalen Aufgabe Wahlvorbereitung steht erfreulich im Vordergrund.

 

Nur am Rande zeichnen sich wesentliche Themen ab, die berufspolitisch in der nächsten Zeit noch im Detail auch kontrovers zu diskutieren sein dürften, darunter insbesondere Fragen der Weiterbildung und der Qualitätssicherung.

Ausschüsse

  • Der Satzungsausschuss, dem auch der DGVT-Vertreter Dr. Thomas Bonnekamp angehört, hatte bisher zwei Treffen. Vorsitzender ist Rainer Ulrich (Vereinigung). Unter den Ausschussmitgliedern wurden die Aufgaben verteilt, sich mit den schon vorliegenden Psychotherapeutenkammersatzungen zu beschäftigen. Da Hamburg allerdings als einziges Bundesland ein eigenes Kammergesetz hat (sonst Heilberufegesetz), ist das Hamburger Gesetz differenzierter ausgestaltet und deshalb sind Satzungen anderer Kammern nur bedingt zu verwenden.
  • Der Haushaltsausschuss hat am 25.4.02 zum zweiten Mal getagt. Frau Niedtfeld-Kortmann (Allianz) wurde schon in der letzten Sitzung als Vorsitzende gewählt, desgleichen Herr Florschütz (Allianz) als ihr Vertreter.
    Der Haushaltsentwurf soll spezifiziert werden, da jetzt praktische Verbindlichkeiten vorliegen. Außerdem sollen ein Entwurf zum Haushaltsplan 2003 und die Beitragsordnung für die Kammer erarbeitet werde.
  • Der Wahlordnungsausschuss hat sich zweimal getroffen. Es ergeben sich Schwierigkeiten aus den gemischten Wahlmodi des Gesetzes, die mit anderen Ländern nicht vergleichbar sind. Der Wahlausschuss hat sich u. a. darüber Gedanken gemacht, wie die drei im Gesetz festgeschriebenen Kammervertreter der KJP gewährleistet werden können. Die Mitglieder haben beschlossen, eine Vorgehensweise zu entwickeln und dann juristische Beratung zu suchen, bevor der Entwurf dem EA vorgelegt wird.
    Entsprechende Kontakte sind geknüpft.

Geschäftsstelle

Der Vorstand hat zum 1.4. Räume im Falkenried 52 für die Geschäftstelle des EA angemietet. Die Miete beträgt 680 Euro warm. Der Mietvertrag ist bis Jahresende geschlossen und ist bei Bedarf verlängerbar. Die ApoBank hat einen Kredit zu 7,5% über maximal 200.000 Euro zugesagt. Dabei geht sie davon aus, dass Rückzahlungen in 2003 beginnen werden. Der vorläufige Haushaltsentwurf sieht 50.000 Euro vor, da davon ausgegangen wurde, dass bereits in 2002 Kammerbeiträge erhoben werden können.


Zeitplan zur Kammerwahl

Ausgehend vom 6.12.2002 als geplantem Tag der Wahl und Beginn der Auszählung um 12.00 Uhr desselben Tages (Tag der Wahl bedeutet letzter Tag, an dem noch Voten abgegeben werden können und Beginn der Auszählung) und großzügiger Einhaltung der vorgeschriebenen Fristen ergibt sich folgender Zeitplan:

30.9.2002 Bekanntgabe der Wahl
Erster Tag für Wahlvorschläge
Erster Tag für vorläufige Wählerliste
28.10.2002 letzter Tag für vorläufige Wählerliste
letzter Tag für Wahlvorschläge
45. Woche Erstellung der endgültigen Wahlliste
Erstellung der endgültigen Wählerliste
15.11.2002 Versenden der Wahlunterlagen
47. und 48. Woche
bis
6.12.2002, 12.00 Uhr
Wahlzeit

"Tag der Wahl"

Der Wahlvorbereitungsauschuss ist in der Hoffnung, die Wahlordnung zügig erstellen zu können.

Bündnispolitik

Zur Erinnerung: Im Hamburger Errichtungsausschuss gehört die DGVT als Mitglied in der Allianz psychotherapeutischer Berufs- und Fachverbände einem Bündnis mit den psychoanalytischen Verbänden an. Die im Bündnis zu klärenden Fragen werden bislang in sachlicher und konstruktiver Atmosphäre ausgetragen. Zuletzt ging es hier um Vorschläge für Vertreter in den Ausschüssen der Bundespsychotherapeutenkammer. In den Weiterbildungsausschuss wurden nach zeitweilig kontroverser Diskussion inzwischen vom Errichtungsausschuss zwei Vertreter des Bündnisses entsandt: Herr Wirth (Analytiker) und Frau Krause (Allianz).

Besonderes

Eine Hamburger Besonderheit soll zum Schluss nicht unerwähnt bleiben. Im Hamburger Psychotherapeutenkammergesetz (§ 10 Abs. 1, Satz 1 HmbPKG) hat sich um die Wahl oder Benennung eines Universitätsvertreters eine widersprüchliche Formulierung eingeschlichen, die den Terminplan zur Kammerwahl gefährden könnte. Hier wurde die Behörde vom Errichtungsausschuss gebeten, Klarheit zu schaffen, damit juristisch unanfechtbar gewählt werden kann.