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Migration  • Rosa Beilage 2/2016

Handlungsempfehlungen für Paritätische Mitgliedsorganisationen zur Integration von Flüchtlingen in Ausbildung und Arbeit

20. Mai 2016
 

Paritätische Werte als Hintergrund der Handlungsempfehlungen:

(wd).Integration und Teilhabe: Schutzbedürftige Menschen sollen frühzeitig und umfassend bei der Integration in den Arbeitsmarkt unterstützt werden. Außerdem sollen ihnen Aufstiegschancen ermöglicht werden.

Gleichheit und Menschenwürde: Die Ermöglichung einer sinnvollen Tagesstrukturierung und Beschäftigung für Flüchtlinge, unabhängig ihrer Bleibeperspektive.

Toleranz und Vielfalt: Arbeitsmarktpolitik ist gefordert, um Gefahren der Diskriminierung, die z. B. durch Sortierung in Gruppen oder Sonderregelungen entstehen können, zu vermeiden.

Eigeninitiative und Selbsthilfe: Die Motivation von Flüchtlingen sich zu integrieren, soll nicht überprüft oder sogar kontrolliert, sondern gefördert werden. Dies geschieht zum Beispiel durch den Abbau von Hürden im Arbeitsmarkt und die Berücksichtigung von beruflichen Wünschen und Interessen.

Solidarität: Flüchtlinge und Langzeitarbeitslose dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Die Arbeitsmarktpolitik muss zugunsten von Langzeitarbeitslosen gestärkt werden und bestehende Angebote zur Arbeitsförderung sollen nicht exklusiv für Flüchtlinge unter Ausschluss von Langzeitarbeitslosen stattfinden, sondern für beide.

Chancengerechtigkeit schaffen: Trotz unterschiedlicher Bildungssysteme in den Heimatländern von Flüchtlingen im Vergleich zu Deutschland, soll qualifikationsadäquate Arbeit vermittelt werden, statt Arbeit, die nichts mit der Qualifikation der Flüchtlinge zu tun hat. Außerdem soll besonders jungen Menschen die Chance auf Aufwärtsmobilität durch Qualifizierung gegeben werden.

Handlungsempfehlungen:

  • Chancen auf Beschäftigung eröffnen: Menschen mit vielfältigen Potentialen und Biographien soll eine Beschäftigungschance eröffnet werden. Exemplarisch ist das Projekt „Work for Refugees“ (www.work-for-refugees.de), bei dem auf einer kostenfreien Internetplattform Flüchtlinge in Arbeit vermittelt werden. Das Projekt wurde vom Paritätischen Wohlfahrtsverband Berlin e.V. und der Stiftung Zukunft Berlin initiiert.
  • Kompetenzen des Trägers in Bezug auf die Zielgruppe prüfen: Träger der Arbeitsförderung sollten sich auf ihre Kompetenzen besinnen und vorhandene Angebote in lokalen Strukturen vor Ort sichten, um neue Möglichkeiten zum Wohle der Flüchtlinge zu erarbeiten. Dabei können Mindeststandards einer notwendigen fachlichen Qualifikation und Erfahrung in der Arbeitsförderung für Flüchtlinge nicht allgemeingültig beschrieben werden.
  • Interkulturelle Öffnung vorantreiben: Die interkulturelle Öffnung sollte in allen Feldern der sozialen Arbeit, darunter Bildungs- und Beschäftigungsträger, vorangetrieben werden. Unter interkultureller Öffnung wird ein Prozess verstanden, den Einrichtungen durchlaufen, um allen Menschen einen chancengleichen Zugang zu ihren Leistungen zu ermöglichen und eine bedarfs- und zielgruppengerechte Versorgung mit Dienstleistungen zu gewährleisten. Der Paritätische stellt hierzu Informationen bereit (http://www.der-paritaetische.de/interkulturell) und bietet Fortbildungsangebote und gezielte Beratung in den Landesverbänden und Bildungswerken an.
  • Bedarfsgerechte Angebote durch Kooperation im Netzwerk machen: Die Zielgruppe der Flüchtlinge ist eine sehr heterogene Gruppe, weswegen sich gerade kleinere Träger untereinander vernetzen müssen, um eine bessere Unterstützung der verschiedenen Lebenslagen und Bedürfnisse der Flüchtlinge zu gewährleisten.
  • Zielgruppenübergreifende Konkurrenz und Sondersysteme vermeiden: Paritätische Träger können dazu beitragen, dass Flüchtlinge einbezogen und Sondersysteme vermieden werden, indem sie keine exklusiven Angebote für Flüchtlinge zur Verfügung stellen, sondern diese in die Regelangebote einbinden.
  • Stärkere Einbeziehung ehrenamtlichen Engagements in der Arbeitsförderung: Ehrenamtliches Engagement der Bevölkerung soll bei der Koordinierung von ehrenamtlicher Arbeit stärker in die Maßnahmen der Arbeitsförderung einbezogen werden.
  • Lokale Netzwerke stärken: Die Arbeitsmarktförderung von Flüchtlingen muss in die verschiedenen lokalen Netzwerke (wie z.B. Migrantenselbstorganisationen, Flüchtlingsberatungsstellen, Kommunen und Ausländerbehörden) eingebunden sein. Paritätische Träger können den Aufbau dieser Netzwerke unterstützen. Örtlichen Ligen der Freien Wohlfahrtspflege wird empfohlen auf eine Einbeziehung der Migrantenselbstorganisationen in die Beiräte der Jobcenter einzuwirken.
  • Sozialanwaltschaftliche Aktivitäten stärken: Die paritätischen Mitgliedsorganisationen, die mit der Problematik der Unterscheidung zwischen förderungs- und nicht förderungswürdigen Flüchtlingen konfrontiert sind, sollten eigene Rahmenbedingungen schaffen (z.B. durch Eigenleistungen freie Kurskapazitäten vorhalten, Kooperationen mit Bleiberechtsnetzwerken u.a. aufbauen), um zu helfen Förderlücken für Personen ohne gesicherte Bleibeperspektive zu schließen.
  • Flexible Finanzierungsstrukturen schaffen: Bei der Beschaffung von Fördermitteln sollten die Träger der Arbeitsförderung möglichst auf eine gute Mischung aus unterschiedlichen Finanzierungsquellen achten, da sich fachliche Ideen und Anforderungen nur in breit aufgestellten Finanzierungsstrukturen verwirklichen lassen.

 Quelle: Rosa Beilage zur VPP 2/2016