Honorarkürzung wird von BMG nicht beanstandet – DGVT-BV kritisiert Entscheidung scharf
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat den Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses (EBA) zur Absenkung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen um 4,5 Prozent nicht beanstandet. Damit bleibt die zum 1. April 2026 in Kraft getretene Honorarkürzung zunächst bestehen.
Der DGVT-Berufsverband kritisiert die Entscheidung des Ministeriums ausdrücklich. Aus unserer Sicht werden die bereits seit Monaten vorgetragenen fachlichen und rechtlichen Bedenken gegen den EBA-Beschluss - wie beispielsweise die unzureichende Berücksichtigung sämtlicher Datengrundlagen - nicht ausreichend beachtet.
Gegen den Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses ist bereits eine Klage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) anhängig. Per Antrag im Eilrechtsschutz versucht die KBV der Klage eine aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Ziel des Verfahrens ist es, die Umsetzung der Honorarkürzung bis zu einer gerichtlichen Entscheidung in der Hauptsache auszusetzen. Über diesen Antrag ist nach aktuellem Stand noch nicht entschieden worden. Der DGVT-BV unterstützt die KBV-Klage und geht davon aus, dass die Rechtswidrigkeit des Beschlusses festgestellt werden wird.
Der DGVT-Berufsverband wird die weiteren rechtlichen und politischen Entwicklungen aufmerksam begleiten und sich weiterhin sowohl juristisch als auch politisch für eine angemessene Vergütung psychotherapeutischer Leistungen einsetzen.