Honorierung ambulanter ärztlicher Leistungen im PKV-Basistarif
22. März 2010
Mit der Einführung des PKV-Basistarifs wurde eine vertragliche Regelung für die Vergütung der Leistungen im Basistarif erforderlich. Die vereinbarte Vergütung im Basistarif berücksichtigt allerdings nicht die GKV-Vergütungsstrukturen im Bereich Psychotherapie, Psychiatrie und Psychosomatik. Von daher fordern die Berufs- und Fachverbände im GK II eine Korrektur nach den rechtlichen und gesetzlichen Vorgaben.