Hospiz- und Palliativgesetz (HPG)
Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Hospiz- und Palliativversorgung von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) am 29. April verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist es, insbesondere die allgemeine Hospiz- und Palliativarbeit auszubauen und eine flächendeckende Versorgung zu verwirklichen. Ein zentrales Element der ambulanten Versorgung liegt in der zusätzlichen Vergütung ärztlicher Koordination der palliativ-medizinischen Leistungen. Bis zum 1. April 2016 sollen entsprechende Ziffern im einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) verankert werden. Pflegeheime werden mit dem Gesetz stärker als bisher verpflichtet, Kooperation mit niedergelassenen Ärzten einzugehen, um die medizinische Versorgung in den Heimen zu verbessern. Krankenhäuser sollen die Palliativversorgung einfacher ausbauen können. Sie können ambulante Hospizdienste, die von den Krankenkassen gefördert werden, mit der Sterbebegleitung der gesetzlich Versicherten beauftragen. Die Hospizdienste sollen zudem mehr Geld erhalten, um den wachsenden Aufgaben gerecht zu werden. Die ganzheitliche Versorgungsplanung zum Lebensende soll in Pflegeheimen als „erweitertes Leistungsspektrum“ eingeführt werden.
Die DGVT begrüßt die Ausweitung der Hospiz- und Palliativversorgung. Um sterbende Menschen begleiten zu können, müssen die MitarbeiterInnen in den ambulanten Diensten und stationären Einrichtungen über entsprechende Palliativkompetenzen und ausreichend zeitlicher Ressourcen verfügen. Bisher war die moderne Medizin schwerpunktmäßig darauf ausgerichtet, den Tod zu bekämpfen und weniger darauf sterbende Menschen gut zu begleiten. Hospiz- und Palliativversorgung leisten hierzu einen wichtigen Beitrag zum würdevollen Umgang mit Sterbenden. Da 50 – 90% der Pflegeheimbewohner auch unter einer seelischen Erkrankung leiden und nur 5 – 19% psychotherapeutisch behandelt werden[1], sollte die Bundespsychotherapeutenkammer als Vertretung der PsychotherapeutInnen bei der Ausgestaltung der Versorgung einbezogen werden (siehe Stellungnahme der BptK unter www.bptk.de/aktuell/einzelseite/artikel/psychotherap-85.html).
Waltraud Deubert
[1]Siehe hierzu auch den Tagungsbericht in der VPP 2/2015 von Eva-Marie Kessler „Dialogsymposium - Psychotherapie im Pflegeheim, 23. Januar 2015
Quelle: Rosa Beilage zur VPP 2/2015