IGeL-Leistungen unter der Lupe
Die 1998 auf den Markt gekommenen individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL-Leistungen) bieten immer wieder Anlass zu Ärgernis und politischen Diskussionen. Im Zusammenhang mit dem Patientenrechtegesetz erinnerte der Verband der Ersatzkassen (vdek) an eine ältere Forderung seiner Mitglieder: PatientInnen sollten stärker vor Leistungen geschützt werden, die die Ärzte gegen Privatrechnung erbringen und deren Nutzen nicht wissenschaftlich bewiesen ist.
2010 haben die PatientInnen rund 1,5 Mrd. EUR privat für IGeL-Leistungen gezahlt. Für viele Mediziner sind sie in der Zwischenzeit ein fester Bestandteil ihres Einkommens aus. Die Krankenkassen haben sich des Problems angenommen und ein eigenes Projekt dazu präsentiert: den IGeL-Monitor. Auf einer Internetseite des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (www.igel-monitor.de) haben Versicherte die Möglichkeit, sich über den Nutzen von angebotenen individuellen Gesundheitsleistungen zu informieren.
Es wurden Angebote bewertet wie die Glaukom-Früherkennung oder die Akupunktur zur Vorbeugung von Spannungskopfschmerzen, so dass nach und nach eine größere Datenbank entstehen soll. Die Krankenkassen werten hierzu Studien zur Wirksamkeit systematisch aus und ihre Urteile reichen von „positiv“, „tendenziell positiv“ und „unklar“ bis zu „tendenziell negativ“ und „negativ“. Von insgesamt 24 bisher untersuchten Angeboten erhielten nur zwei die Bewertung „tendenziell positiv“, und zwar die Akupunktur zur Migräne-Prophylaxe und die Lichttherapie gegen Winterdepression. Die Reaktion der ÄrztInnen ließ nicht lange auf sich warten. Der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Köhler, sieht in den IGeL-Leistungen ein Thema, mit dem die Ärzteschaft sensibel umgehen sollte und gab eine „Checkliste“ heraus, wie mit den Extraangeboten in der Praxis umgegangen werden sollte. Die SPD-Bundestags-fraktion legte am 21. März 2012 einen Antrag vor, in dem der Bundestag aufgefordert werden soll, bei den IGeL-Leistungen gesetzgeberisch aktiv zu werden (Bundestagsdrucksache 17/9061). Die SPD begründet ihren Vorstoß zum einen mit dem missbräuchlichen Verhalten in Teilen der Ärzteschaft, zum anderen mit der Gefährdung des Arzt-Patient-Verhältnisses. Die SPD fordert u. a. einen schriftlichen Behandlungsvertrag bei individuellen Gesundheitsleistungen und eine umfassende Informationspflicht, weshalb eine individuelle Gesundheitsleistung nicht GKV-Leistung ist bzw. unter welchen Bedingungen sie es wäre. Nur bei ausreichender Information und Behandlungsvertrag sollte der Patient auch verpflichtet sein, die anschließende Rechnung zu bezahlen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) soll beauftragt werden, allgemein verständliche und patientenorientierte Informationen über IGeL-Leistungen zu formulieren, die PatientInnen helfen sollen, eine fundierte Entscheidung dafür oder dagegen zu treffen.
Last but not least nehmen auch die Verbraucherzentralen die IGeL-Leistungen unter die Lupe. Mit einer Online-Befragung wollen sie nach eigenen Angaben prüfen, an welchen Stellen Regelungsbedarf besteht, um unnötige Belastungen der PatientInnen zu verhindern. Mit Unterstützung einer Online-Befragung wollen sie prüfen, wie die geltende Rechtslage von den ÄrztInnen eingehalten wird und an welchen Stellen nachgebessert werden sollte, um die Rechte der PatientInnen zu stärken. Anhand von 13 Fragen soll u. a. ermittelt werden, welche Zusatzleistungen von den Ärzten angeboten werden und welche von PatientInnen nachgefragt werden, wie über die Kosten der IGeL-Leistungen informiert wird und ob das jeweilige Angebot in eine schriftliche Vereinbarung mündet. Jeder, der gesetzlich krankenversichert ist und in den letzten zwölf Monaten IGeL-Leistungen in Anspruch genommen hat, kann sich an der Umfrage beteiligen. Die Befragung wird gefördert vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (siehe auch www.verbraucher.de).
Waltraud Deubert