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Aktuell

Informationen aus der Sitzung des Erweiterten Bewertungsausschusses am 23.10.2008 - genehmigte Psychotherapie wird 2009 mit 81,20 Euro honoriert

29. Oktober 2008

Die beiden PsychotherapeutInnenvertreter im Erweiterten Bewertungsausschuss, Jürgen Doebert und Dieter Best, haben im Wechsel für die PsychotherapeutInnen an den Sitzungen des Erweiterten Bewertungsausschusses teilgenommen, am Kompromiss mitgewirkt und berichten Folgendes:

 

Orientierungspunktwert (OPW) wird gesenkt auf 3,5001 Cent

Die Korrekturen bei der Verteilung der Gesamtsumme von ca. 2,5 Milliarden zusätzlichen Honorars durch eine Neu- Berechnung des Leistungsbedarfs waren notwendig, weil einige KVen (Baden-Württemberg, Nordrhein, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz) benachteiligt waren.  Außerdem musste der Orientierungspunktwert gesenkt werden, weil die Grundlohnsummensteigerung (als eine Grundlage zur Bestimmung des OPW) niedriger ausfiel als ursprünglich vom BMG mitgeteilt worden war. Dieser Wert geht in die Berechnung des OPW ein. Der neue Wert des OPW beträgt nun 3,5001 Cent.


Erweiterter Bewertungsausschuss korrigiert Psychotherapie-Honorar
Es  wurde eine Korrektur des Faktors vorgenommen, mit dem die EBM-Bewertungen der Leistungen der Psychotherapie (EBM-Kapitel 35.2) angehoben werden. In der Sitzung des Erweiterten Bewertungsausschusses vom Ende August war das ursprünglich vom Vorsitzenden des Erweiterten Bewertungsausschusses, Professor Wasem, verfolgte Ziel, zusätzlich 160 Mio. € für die Erhöhung der Vergütung je Sitzung zur Verfügung zu stellen, nicht umgesetzt worden. Dieser Effekt war dadurch eingetreten, dass die ursprünglich außerhalb der Morbi-Gesamtvergütung angesiedelten 35.2.-Leistungen in die M-GV einbezogen wurden. In die Erhöhung des Honorars flossen dadurch nach dem bisherigen Beschluss bundesweit nur ca. 100 Mio., der Rest sollte für die Entwicklung der Leistungsmenge zur Verfügung stehen. Dies allerdings war nicht die Absicht, weil so das Ziel „mindestens Vergütungsniveau Westfalen-Lippe 2008“ nicht erreicht worden war. Gleichwohl war das Ergebnis von ca. 79,50 € je Sitzung Einzeltherapie mit großer Zufriedenheit aufgenommen worden, weil das Honorar bundeseinheitlich gilt. In der Zwischenzeit haben Jürgen Doebert und Dieter Best auf den unterschiedlichsten Ebenen daran mitgewirkt, dass wenigstens ein Kompromiss erzielt werden konnte, der das Verhältnis  von 100 Mio. Preisanteil  und 60 Mio. Mengenteil zu Gunsten des Preises verändert. Nachdem die KBV die Argumente aufgenommen und gegenüber den Kassen entschieden vertreten hatte, ist dies am 23.10. gelungen. Der Faktor wurde nun von vorher 1,2923 auf jetzt 1,3196 angepasst. Darin enthalten ist auch der Ausgleich, der nötig war, weil der OPW abgesenkt wurde. Das Honorar errechnet sich daraus folgendermaßen (am Beispiel der Einzelsitzung zu je 50 Minuten): 

1.         1.755 Punkte x 1,3196 = 2.320 Punkte (aufgerundet)

2.         2.320 Punkte x 0,035001 € (OPW) = 81,20 €

Dies entspricht bei bundesweiter Betrachtung einem Honorarvolumen von ca. 120 Mio., das zusätzlich in den „Preis“ fließt, die weiteren 40 Mio. € sind für die Steigerung der Menge durch Leistungsausweitung.