# make optional by klaro
Zum Hauptinhalt springen
Migration

Integrationsgesetz im Bundestag verabschiedet: Keine Verbesserung der Integration von Flüchtlingen!

11. August 2016
 

Der Bundestag hat am Donnerstag, 7. Juli 2016, dem Entwurf der Bundesregierung und der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD für ein Integrationsgesetz (18/8615, 18/8829) in der vom Ausschuss für Arbeit und Soziales geänderten Fassung (18/9090) zugestimmt. Union und SPD stimmten für das Gesetz, die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen stimmten dagegen. Sie hatten eigene Anträge (18/6644, 18/7653, 18/7651, 18/6198, 18/6345, 18/6192, 18/7049; 18/9101, 18/9022) zur Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt vorgelegt, die jedoch mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen abgelehnt wurden. 

Maßnahmenpaket zur Integration von Flüchtlingen

Ziel des Gesetzes ist, mit einem umfangreichen Maßnahmenpaket die Integration von Flüchtlingen in Deutschland zu erleichtern. Unter anderem sollen für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zusätzliche Arbeitsgelegenheiten aus Bundesmitteln geschaffen werden. Angelehnt an die als Ein-Euro-Jobs bekannten Arbeitsgelegenheiten sollen für die 100.000 Arbeitsgelegenheiten für Flüchtlinge jedoch nur 80 Cent pro Stunde gezahlt werden. Zu den Maßnahmen gehört weiter, dass AsylbewerberInnen mit guter Bleibeperspektive und Geduldete leichter eine betriebliche Berufsausbildung absolvieren können. Außerdem wird eine Wohnsitzauflage für anerkannte Flüchtlinge eingeführt, um die Bundesländer bei der Steuerung der Verteilung zu unterstützen.

Geändert wurde der ursprüngliche Entwurf unter anderem beim Duldungsstatus von Auszubildenden. Die Koalition einigte sich auf eine Verlängerung des Aufenthaltsrechts einmalig um sechs Monate, wenn ein Flüchtling eine Ausbildung abbricht. Nach der bisherigen Regelung hätte ein Flüchtling die Abschiebung riskiert, wenn er eine Ausbildung abgebrochen hätte. Getrennt vom Integrationsgesetz wollen die Koalitionsfraktionen eine Änderung bei den Ehrenamtspauschalen erreichen, sodass bis zu 200 Euro dieser Pauschale nicht mit Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz verrechnet werden sollen.

Überblick:

Ausbildung ermöglichen

Junge Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive und andere Schutzsuchende sollen möglichst eine qualifizierte Berufsausbildung aufnehmen und absolvieren. Um ihnen dies zu erleichtern, wird die Ausbildungsförderung für sie ausgeweitet.  Auszubildende erhalten eine Duldung für die Gesamtdauer der Ausbildung. Wer im Betrieb bleibt, erhält ein Aufenthaltsrecht für zwei Jahre.

Frühzeitig Integrationskurse besuchen

Deutschkenntnisse und die Orientierung in unserer Gesellschaft sind nach Auffassung der Bundesregierung von zentraler Bedeutung für die Integration. Mehr Flüchtlinge sollen daher frühzeitig Integrationskurse besuchen. Deshalb werden Teilnehmerzahlen erhöht und Kursträger verpflichtet, die Angebote zu veröffentlichen.

Bessere Steuerung durch Wohnsitzregelung

Asylbewerbern kann künftig ein Wohnort zugewiesen werden. Denn ziehen beispielsweise zu viele Flüchtlinge in Ballungsräume, erschwert das das Eingliedern in die Gesellschaft. Deshalb können die Länder ihnen in den ersten drei Jahren einen Wohnsitz zuweisen.

Verzicht auf Vorrangprüfung

Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive sollen leichter eine Arbeit aufnehmen können. Deshalb verzichtet die Arbeitsagentur – abhängig von der regionalen Arbeitsmarktlage – für drei Jahre auf die Vorrangprüfung.

Arbeitsgelegenheiten für Flüchtlinge

Flüchtlinge sollen schon während des Asylverfahrens einer sinnvollen Beschäftigung nachgehen - zum Beispiel in der Unterkunft bei der Essensausgabe mitarbeiten oder Grünanlagen pflegen. Der Bund legt ein Programm "Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen" für 100.000 Asylbewerber auf.

Niederlassungserlaubnis hängt von Integration ab

Einen umfassenden Integrationsanreiz setzt die Bundesregierung mit Blick auf die Erteilung einer unbefristeten Niederlassungserlaubnis. Diese bekommt künftig nur, wer als anerkannter Flüchtling Integrationsleistungen erbracht hat.

Einheitliche Regelung zur Aufenthalts-gestattung

Die Aufenthaltsgestattung entsteht für Asylsuchende künftig mit Ausstellung des Ankunftsnachweises. Damit wird sichergestellt, dass Asylsuchende rechtssicher und frühzeitig Zugang zum Arbeitsmarkt und zu Integrationsleistungen bekommen.

Wie ist das Gesetz zu beurteilen?

Das Integrationsgesetz enthält zwar eine Reihe von Verbesserungen, die die Integration von Geflüchteten erleichtern können, es vermittelt aber nach wie vor an einigen Stellen den Eindruck, als fehle es an der Integrations- und Mitwirkungsbereitschaft der Geflüchteten. Dem wird mit Sanktionierungen bei den Asylbewerberleistungen begegnet, obwohl die bestehenden Integrationsangebote zahlenmäßig bei Weitem nicht ausreichen und oft an den besonderen Bedürfnissen der Zielgruppen vorbeigehen. Überfüllte Aufnahmeeinrichtungen, lange Trennungen von Familienangehörigen sowie Traumatisierungen nach Flucht und Vertreibung führen zu Konzentrationsstörungen, denen man mit flexiblen Angeboten begegnen sollte und nicht mit Sanktionen. Auch die geplanten Wohnsitzzuweisungen sind häufig wenig geeignet, eine nachhaltige Integration sicherzustellen. Soziale Netzwerke, Unterstützung durch Familienangehörige sowie die Arbeitsmarktsituation spielen eine wesentliche Rolle bei der Integration und Arbeitsplatzsuche.

Auch die politisch vorgenommene Unterteilung, wonach nur Asylsuchende, bei denen eine gute Bleibeperspektive angenommen wird, in Integrationskurse und Arbeitsmarktförderung einbezogen werden, wäre u. E. überdenkenswert gewesen, zumindest solange die Dauer von Asylverfahren nicht verkürzt wird.

Last but not least hat man im Integrationsgesetz wichtige Neuerungen wieder gestrichen, die noch im Referentenentwurf vorgesehen waren, und zwar die Finanzierung von Sprachmittlern, die gerade bei der Krankenbehandlung und insbesondere bei der Durchführung einer Psychotherapie  äußerst wichtig wären. Psychisch kranken Flüchtlingen sollte eine psychotherapeutische Behandlung angeboten werden können. Dafür ist in vielen Fällen aber ein Übersetzer notwendig, der sich auch mit der Kultur der Herkunftsländer der Flüchtlinge auskennt.

Die fehlenden Deutschkenntnisse kommen vor allen Dingen zu Beginn des Aufenthaltes von Geflüchteten in Deutschland zum Tragen. Deshalb wäre die Finanzierung von Sprachmittlung auch in den ersten 15 Monaten des Aufenthaltes  wichtig gewesen. Geflüchtete, die seit 15 Monaten in Deutschland sind, erhalten zwar eine Versorgung entsprechend des Leistungskatalogs der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV); Dolmetscherkosten gehören allerdings nicht zum Leistungskatalog. Da die Beantragung solcher Zusatzkosten äußerst aufwändig ist,  die Bearbeitungsdauer zudem oft mehrere Monate dauert und sie dann noch meist abgelehnt werden, können genehmigte Psychotherapien faktisch meist nicht durchgeführt werden.

Waltraud Deubert