Jahresbericht 2019 der Schlichtungsstelle BGG
Die Schlichtungsstelle nach § 16 des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG) hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen. Die Schlichtungsstelle erstellt jährlich einen Jahresbericht mit einem Überblick zu den durchgeführten Schlichtungsverfahren. Seit gut drei Jahren hilft die Schlichtungsstelle niedrigschwellig, persönlich und kostenfrei. Der jetzt vorliegende dritte Jahresbericht der Schlichtungsstelle BGG macht deutlich, dass sich das außergerichtliche Schlichtungsverfahren im Jahr 2019 weiter etablieren konnte. Mit insgesamt 177 Anträgen lag die Zahl sogar um gut 30 % über dem Durchschnitt der vorherigen Jahre. Die Schlichtungsstelle kann von Menschen mit Behinderungen eingeschaltet werden.
Den Jahresbericht von 2019 gibt es auch in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache. Hier geht es zum Jahresbericht.