Kassenzulassung als Lizenz auf Zeit?
Im Vorfeld der Verhandlungen über das Versorgungsgesetz hat der GKV-Spitzenverband einen Vorstoß gewagt und die Gültigkeitsdauer von Zulassungen für Mediziner zur Debatte gestellt. Anlass ist der Ärztemangel in ländlichen Regionen. Dort sollen zukünftig Zulassungen für Mediziner (die Situation der Praxisnachbesetzungen durch Psychotherapeuten kam nicht zur Sprache) nach dem Willen des GKV-Spitzenverbands nicht mehr unbeschränkt gültig sein.
Die Vorsitzende des Krankenkassen-Spitzenverbands, Doris Pfeiffer, will darüber verhandeln, ob eine Zulassung nicht eine Lizenz auf Zeit sein sollte. In einer Pressemitteilung Ende letzten Jahres beschrieb Pfeiffer die Problemlage wie folgt: „Es ist ein Problem, dass ein Arztsitz immer, das heißt auch in überversorgten Gebieten, weiterverkauft werden kann. So wird teure und unnötige Überversorgung auf Kosten der Beitragszahler festgeschrieben.“
In überversorgten Gebieten sind nach Angabe von Pfeiffer derzeit 25 000 Ärzte zu viel zugelassen. Dieses offensichtliche Verteilungsproblem will das Bundesgesundheitsministerium nun in den nächsten Wochen im Rahmen der Beratungen des Versorgungsgesetzes in Angriff nehmen. Ob es
allerdings zu solch drastischen Einschnitten ins bisherige System kommen wird, ist mehr als fraglich. Bislang gab es noch keine nennenswerte Resonanz aus Ärzteschaftskreisen. Der Vorschlag wird hier tendenziell ignoriert, da man nicht mit dessen Umsetzbarkeit rechnet.
Die Abschaffung der Nachbesetzbarkeit von Arztsitzen würde ein jahrzehntelanges System durchbrechen, das den Verkauf der Arztpraxis am Berufslebensende vorsieht. Die rechtliche Grundlage hierfür findet sich im Sozialgesetzbuch V. Bislang steht jedem Vertragsarzt und Vertragspsychotherapeuten auch in einem Planungsbereich, für den Zulassungsbeschränkungen angeordnet sind (sog. gesperrter Planungsbezirk), das Recht zu, seine Kassen-Praxis durch die Kassenärztliche Vereinigung zur Nachbesetzung auszuschreiben.
Dass die Zulassungen für niedergelassene Ärzte am Bedarf auszurichten sind, ist zwar eine unterstützenswerte Forderung. Ob jedoch die Politik es wagen wird, den Vermögensschutz der Arztpraxen anzugreifen, dürfte bei der aktuellen bundespolitischen Lage kaum denkbar sein. Gesundheitsminister Rösler will nun zunächst die Möglichkeiten ausloten, Anreize für Ärzte zu schaffen, sich in ländlichen Regionen niederzulassen. Ob dann ein solch dickes Brett gebohrt wird, wie Pfeiffer es vorschlägt, bleibt abzuwarten.
Kerstin Burgdorf