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Rosa Beilage 1/2016

Krankenkassenbeiträge: Rot-Grüne Bundesratsinitiative zur Wiederherstellung der paritätischen Finanzierung

11. Februar 2016
 

Zusammen mit Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen hat das rot-grün regierte Rheinland-Pfalz über den Bundesrat einen Entschließungsantrag eingereicht, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, zeitnah einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem die vollständige paritätische Finanzierung von Krankenversicherungsbeiträgen durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber wieder hergestellt wird.

Es dürfe nicht sein, dass eine Erhöhung der Beiträge allein den Beschäftigten aufgebürdet werde, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) schon vor einigen Wochen in Mainz nach einer Kabinettssitzung. „Das ist ein Gerechtigkeitsthema.“ Sie kündigte dann eine Bundesratsinitiative an, die sie am 22. Januar mit der Drucksache 40/16 umgesetzt hat.

Zwei weitere Initiativen zur paritätischen Finanzierung der Krankenkassenbeiträge liegen von der Fraktion der Linken (Drucksache 18/7237) und Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache18/7241) aus dem Bundestag vor.

Auszug aus der Begründung von Bündnis 90/Die Grünen:

„Die paritätische Finanzierung mit der jeweils hälftigen Aufbringung der Beiträge durch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einerseits und Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern andererseits wurde schon im Jahr 1951 eingeführt und hatte über 50 Jahre Bestand. Erst im Jahr 2005 kam es mit der Einführung eines Sonderbeitragssatzes zu einem ersten Ungleichgewicht. Bis 2015 zahlten die Arbeitgeber 7,3% und die Versicherten 8,2% des allgemeinen Beitragssatzes von 15,5%. Den allgemeinen Beitragssatz senkte die Regierung 2015 auf 14,6%. Die so gezielt aus dem allgemeinen Beitragssatz erzeugte Unterdeckung im Gesundheitsfonds sollte den Umstieg in einen Zusatzbeitragssatz erzwingen, den allein die Versicherten bezahlen. Auch weitere Beitragssteigerungen, die nach Verzehr der Rücklagen des Gesundheitsfonds zwangsläufig durch den demographischen Wandel und durch medizinischen Fortschritt entstehen, werden zukünftig allein von den Versicherten zu stemmen sein. Bereits ein Jahr nach Inkrafttreten des GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz zeichnet sich eine deutliche Erhöhung der ab 2015 eingeführten kassenindividuellen Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen ab. Im Durchschnitt steigen sie zum Jahr 2016 um 0,2% auf insgesamt 1,1%. Viele Krankenkassen werden einen noch höheren Zusatzbeitragssatz von bis zu 1,5% verlangen müssen, um die gestiegenen Kosten im Gesundheitswesen zu finanzieren. Und diese anstehende Erhöhung ist nur ein weiterer Schritt in einer langen Reihe an künftigen Beitragssatzsteigerungen. Der GKV-Spitzenverband rechnet damit, dass der Beitragssatz bis 2019 noch auf bis zu 16,4%ansteigen wird. Dies würde eine Mehrbelastung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von 1,8% bedeuten.

Neben der Wiederherstellung der Parität ist eine breitere, stabilere und verlässlichere finanzielle Basis für unser Gesundheitswesen durch eine Bürgerversicherung notwendig, die mehr Solidarität für alle schafft. Schon heute gehören 90% aller Deutschen dem Solidarsystem an; in anderen europäischen Ländern ist es die gesamte Bevölkerung. Insgesamt kann die Beitragsbelastung mit dem grünen Modell der Bürgerversicherung sogar gesenkt und dann stabilisiert und eine gute und hochwertige Versorgung für alle garantiert werden. Davon profitieren auch die Arbeitgeber.“

 

Waltraud Deubert