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Detlev Kommer

Kritische Fragen des Bundesgesundheitsministeriums zur neuen Rechenformel des Bewertungsausschusses für die Psychotherapiehonorare

16. Januar 2007

Nach der anhaltenden Kritik an der ersten Rechenformel des Bewertungsausschusses zur Ermittlung einer angemessenen Vergütung genehmigter psychotherapeutische Leistungen vom Februar 2000 hat dieses GremiumA bekanntlich ein neues Rechenmodell entwickelt, das ab dem 3. Quartal 2002 in Kraft treten soll.

 

Kurz nachdem die neue Rechenformel bekannt wurde, hatten der Beratende Fachausschuss für Psychotherapie bei der KBV und die Verbände der Psychotherapeuten mehrfach ihre Kritik an dem Beschluss formuliert, bis vor kurzem allerdings ergebnislos. Mit Schreiben vom 10 Juni 2002 ist jetzt das BMG erneut an den Bewertungsausschuss herangetreten und bat um Auskunft über zentrale Parameter der Rechenformel, die im Ergebnis eine adäquate Umsetzung der Honorarrechtsprechung des Bundessozialgerichtes verhindern.

Das BMG möchte wissen, auf welcher Grundlage die Praxiskosten in Höhe von 28.100 € ermittelt wurden und ob es aktuelle Erhebungen zur Kostensituation der Psychotherapeuten gibt. Implizit spielt das BMG damit auf eine Kostenstrukturanalyse des Zentralinstitutes für die Kassenärztliche Versorgung für das Jahr 1999 an, aus der hervorgeht, dass die Annahmen des BSG bei der Kalkulation eines gerechten Honorars für die Psychotherapeuten auch empirisch haltbar sind. Die Festlegung einer Obergrenze in Höhe von 28.100 € wie in der Rechenformel vorgenommen, lässt sich nämlich mit den ZI-Daten nicht begründen, wohl aber der vom BSG zugrunde gelegte prozentuale Kostenanteil in Höhe von 40,2 %.

Weiter fragt das BMG nach einer Begründung für die Festlegung der budgetierten Facharztgruppen als Vergleichmaßstab unter Ausschluss der fachärztlichen Internisten, Radiologen sowie der Laborärzte und die Zugrundelegung eines fiktiven Umsatzes anstelle der tatsächlichen GKV-Beträge. Ebenso möchte das BMG wissen, weshalb nicht alle umsatzrelevanten Leistungen einbezogen wurden und weshalb auch Ärzte einbezogen werden sollen, die weniger als 4 Quartale im Jahr 2000 abgerechnet haben.

Deutlich wird anhand der Fragen, dass das BMG die Absicht der KBV und damit des Bewertungsausschusses durchschaut, durch neue Rechenkunststücke die Rechtsprechung des BSG zu unterlaufen. Noch aber enthält das Schreiben keine förmliche Beanstandung. Es muss daher abgewartet werden, zu welchem Ergebnis das BMG kommt, wenn die Fragen von Seiten der KBV beantwortet sind. Erfreulich wäre sicherlich, wenn das BMG die Auffassung der SPD-Bundestagsfraktion übernimmt, wie sie in einer Presserklärung vom 18. Juni 2002 des MdB Horst Schmidbauer anlässlich des BMG-Schreibens zum Ausdruck gebracht wurde. Dort heißt es: "Der Beschluss in seiner bisherigen Form hat die gesetzlichen Vorgaben nicht sachgerecht umgesetzt." Dieser Bewertung ist aus der Sicht der betroffenen PsychotherapeutInnen nichts hinzuzufügen. Was letztendlich zählt, sind aber nicht wohlmeinende Worte, sondern die Konfliktbereitschaft des BMG, sich qua Rechtsaufsicht gegenüber dem Bewertungsausschuss durchzusetzen. Allzu viel Zeit, dies von Seiten des BMG noch vor der Bundestagswahl im September unter Beweis zu stellen, bleibt dafür allerdings nicht mehr.&nb


1:Abdruck erfolgt mit freundlicher Genehmigung des Deutschen Psychotherapeutenverbandes - Berufsverband Psychologischer Psychotherapeuten e.V. (DPTV)