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Psychotherapie BV  • Rosa Beilage 3/2015

Kurze Stellungnahme zum Positionspapier der BÄK zur ärztlichen Psychotherapie

12. August 2015
 

Am 24. April 2015, kurz vor dem diesjährigen Ärztetag, hat die Bundesärztekammer (BÄK), die sich gemeinhin eher wenig oder gar nicht mit Psychotherapie beschäftigt, ein ‚Positionspapier der Bundesärztekammer zur ärztlichen Psychotherapie‘ veröffentlicht. Die erste Hälfte der drei Seiten dieses Papieres stellt eine fundierte Auseinandersetzung mit der zunehmenden, auch gesundheitsökonomischen Bedeutung psychischer und psychosomatischer Erkrankungen in der Gesellschaft und mit den verschiedenen psychiatrisch-psychotherapeutischen Versorgungsfeldern im Rahmen eines gestuften Versorgungssystems dar. Es wird darauf verwiesen, dass die AWMF-Behandlungsleitlinien zu psychischen Erkrankungen einen hohen Evidenzgrad psychotherapeutischer Behandlungen und deren zentrale Bedeutung in einem Gesamtbehandlungsplan dokumentieren. Schließlich wird auf gesellschaftliche und gesundheitspolitische Trends verwiesen, die die somatisch-technischen Leistungen in den Vordergrund stellen und zu einer „Ausgliederung des Psychischen aus der Medizin“ führen, die nicht akzeptabel sei. Soweit kann man dem Papier folgen.

Schön wäre es, wenn nun untersucht würde, inwiefern die ärztliche und die kassenärztliche Selbstverwaltung diese problematischen Trends unterstützt haben oder gar einen Schrittmacher darstellen. Denn die Tatsache, dass das Interesse an den P-Fächern (Psychotherapie, Psychiatrie, Psychosomatische Medizin) innerhalb der ärztlichen Weiterbildung seit Jahren dramatisch zurück geht und dass Ärzte in der ambulanten Psychotherapie zahlenmäßig mehr und mehr an Bedeutung verlieren, hängt sicher ganz wesentlich mit der zunehmenden Marginalisierung dieser Fächer in den Medizinischen Fakultäten und damit zusammen, dass Psychiater und Psychotherapeuten in den Vergleichen der Honorare in der ambulanten Versorgung seit Jahren die letzten Rangplätze einnehmen und ihr Abstand zu den somatischen Ärzten immer größer wird. Denn die Bewertung der ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen erfolgt im Bewertungsausschuss von Krankenkassen und Kassenärztlicher Bundesvereinigung, wird also ganz zentral von Ärzten mitbestimmt. Aber mit lästiger Selbstkritik hält sich die Bundesärztekammer nicht auf, denn die Intention des Papieres ist eine andere.

In den folgenden Passagen des Papiers geht es darum, dass Psychotherapie anspruchsvoll ist und einer umfassenden Aus-/Weiterbildung bedarf. Auch da kann man wieder folgen. Richtig ist, dass die zukünftige Psychotherapeutenausbildung auch nach der Reform von hoher Qualität sein muss. Nicht logisch nachvollziehbar ist allerdings die sich anschließende Schlussfolgerung, diese Entwicklung könne dazu führen, dass der P-Bereich innerhalb der Ärzteschaft weiter zurück gehe und psychosoziale/psychosomatische Behandlungserfordernisse innerhalb der somatischen Versorgung weiter vernachlässigt würden.

Um dieser Gefahr zu begegnen, so wird geschlussfolgert, müsse unbedingt die Verpflichtung von Psychologischen Psychotherapeuten zur ärztlichen Konsultation beibehalten werden. Auch dies ist weder logisch noch zwingend: Der Berufsverband der Vertragspsychotherapeuten (BVVP), der etwa zur Hälfte Ärzte zu seinen Mitgliedern zählt, fragt in seiner Stellungnahme zum Ärztekammer-Papier, wieso solch ein genereller ärztlicher Konsiliarbericht sinnvoll sei, wenn beispielsweise dem Psychotherapeuten ein Kind vorgestellt wird, das in einer Trennungssituation der Eltern mit Leistungseinbußen in der Schule reagiert. Und er fragt weiter, wieso nicht vielleicht besser gegenseitige Konsile zwischen (somatischen) Ärzten und Psychotherapeuten, im Sinne des fachlichen Austauschs, empfohlen werden.

Beklagt wird schließlich, dass die Bundespsychotherapeutenkammer in der Politik und der Öffentlichkeit inzwischen als Ansprechpartner für Fragen der Psychotherapeutischen Versorgung wahrgenommen wird (da könnte die Bundesärztekammer auch ein wenig Selbstkritik üben – vielleicht hängt es ja auch mit ihr zusammen). Am Ende werden noch ein paar sehr sinnvolle Vorschläge zur Weiterentwicklung der Versorgung aufgeführt: Ausweitung und Differenzierung des psychotherapeutischen Versorgungsangebotes – gerade für schlecht versorgte Patientengruppen, niedrigschwelliger Zugang zu psychotherapeutischen Sprechstunden, Aufwertung der Gruppenpsychotherapie, Ausweitung des antragsfreien Leistungsrahmens für Psychotherapeuten, z.B. zur Krisenintervention und Erstdiagnostik, Vergütung fachübergreifender konsiliarischer Tätigkeiten oder Fallkonferenzen, Aufnahme weiterer Verfahren und Methoden in die Psychotherapie-Richtlinie.

Insgesamt ein bemerkenswertes Papier, in dem sich die Bundesärztekammer überwiegend differenziert und fundiert mit der Situation und Entwicklungsanforderungen der Psychotherapeutischen Versorgung beschäftigt. Berufsständisch und unsachlich wird’s leider, wenn es um die Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten geht, und damit auch um die Ängste der psychotherapeutischen Ärzte davor, in der Psychotherapie weiter an Bedeutung zu verlieren.

Heiner Vogel

Quellen:

Positionspapier der BÄK: http://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/pdf-Ordner/Psychotherapie/Positionspapier.pdf

Stellungnahme des Bundesverbandes der Vertragspsychotherapeuten (BVVP) zum Positionspapier der BÄK: http://www.bvvp.de/files/20150731_bvvp_stellungnahme_zum_positionspapier_der_baek_zur_aerztl_pt.pdf

Quelle: Rosa Beilage zur VPP 3/2015