Länderkonferenz
Die Länderkonferenz [1], der große Kreis der berufspolitisch Interessierten in der DGVT traf sich am Kongresseröffnungstag und befasste sich mit der Frage der ambulanten Psychotherapie dies- und jenseits einer KV-Zulassung. Die Einführung gestaltete Rudi Merod, Landessprecher in Bayern und stellvertretendes Mitglied im beratenden Fachausschuss der KV Bayerns. In seinem Input zum aktuellen Geschehen in Bayern lud er dazu ein, über Vor- und Nachteile der KV für die Psychotherapeuten (Psychologische Psychotherapeuten, PP und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, KJP) nachzusinnen. Aktuell fordern die bayerischen Hausärzte in der ambulanten Versorgung
- weniger Bürokratie
- mehr Geld
- mehr Zeit für ihre Patienten.
Ihre Strategie ist der sogenannte Kollektivausstieg aus der KV. Die bayerischen Hausärzte sehen, begründet durch den derzeitigen Sicherstellungsauftrag der KV, durch ihren Ausstieg Vorteile. Wenn mehr als 50% der Hausärzte – der Hausärzteverband spekuliert auf 70% - ihren Sitz zurückgeben würden, könnte die Landesregierung feststellen, dass die Sicherstellung nicht mehr gewährleistet ist und die Krankenkassen dürften mit den Berufsgruppen direkt Verträge abschließen.
Der Ausstieg hätte einen Machtverlust in der politischen Diskussion zu Folge. Die Krankenkassen würden außerdem den Fachkräften alleine nicht trauen und ein überwachendes Organ bevorzugen. „Die Chancen, die in Verhandlungen mit den Leistungserbringern liegen, sind schwer einzuschätzen“, so Merod.
In der darauf folgenden Diskussion, die von Jürgen Kuhlmann, Landessprecher in NRW und selbst Niedergelassener, moderiert wurde, mischten sich auch die angestellten Kollegen und Kolleginnen ein, als es um die Frage ging, wie die ambulante Psychotherapie aus fachlicher Sicht gestaltet werden sollte.
Hier einige Fragen, die in der Diskussion aufgeworfen wurden, aber natürlich nur schwer abschließend zu beantworten waren.
Welche Vor- und Nachteile hätte die ambulante Versorgung ohne Kassenärztliche Vereinigung?
Wer würde den Versorgungsauftrag gewährleisten?
Gäbe es keine Reglementierung durch die KV, dann gwäre eine schier „unendliche“ Ausweitung von Leistungen denkbar. Dann könnten die Krankenkassen irgendwann die Leistungen nicht mehr bezahlen.
„Frisch im System und gleich das System hinterfragen - passt das zusammen?
Die PP und KJP sind eine „junge Arztgruppe“, deren langjähriges Bestreben es war, in die KV hineinzukommen.
Sind wir als kleine Gruppe besser in der KV aufgehoben?
Die PP und KJP haben höchstrichterlich gesichert einen Anspruch auf angemessenes Honorar. Kann die KV die Belange der Psychotherapeuten gut vertreten? Psychotherapie ist Teil der Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen.
Wer übernähme die staatliche Kontrolle, wenn die KV wegfällt?
Wenn der Sicherstellungsauftrag nicht mehr bei der KV ist, werden die Krankenkassen selbst ein adäquates Leistungsangebot sicherstellen müssen. Hier werden Verträge zwischen Kassen und Leistungserbringern zu verhandeln sein. Wie dann gewährleistet werden soll, dass PP/KJP dabei auch angemessen beteiligt werden, ist noch Zukunftsmusik.
Wenn nicht mehr die KV die Mengenbegrenzungen steuert und Plausibilitäten prüft, werden es die Krankenkassen (im Rahmen der abschließenden Verträge) selbst machen müssen. Ob PP/KJP dann fairer behandelt werden, bleibt offen.
Es bestand eine große Unsicherheit darüber, ob die „kleine Gruppe der PsychotherapeutInnen“ ohne den Schutz der „großen KV“ auskommen könnte und was bei „eigenen“ Verträgen zu beachten wäre. Hier blickte die Länderkonferenz zurück auf den Beginn von Integrierten Versorgungs-Verträgen, die nur zögerlich mit der Beteiligung von PP und KJP geschlossen wurden.
Die Diskussion zeichnete sich durch die Vielfältigkeit der Beiträge aus. Ebenso heterogen setzen sich die TeilnehmerInnen der Länderkonferenz zusammen: Sie kommen aus verschiedenen Bundesländern, arbeiten in unterschiedlichen Kontexten und eben auch in unterschiedlichen Beschäftigungsverhältnissen. Gemeinsam ist Ihnen die Perspektive, die Versorgung der Patienten vorrangig vor den wirtschaftlichen Eigeninteressen im Blick zu haben.
Im Ergebnis bat die Länderkonferenz den Verein, sie über eine europäische Perspektive der Gesundheitsversorgung durch (gesetzliche) Krankenversicherungen zu informieren, auf deren Grundlage sie für sich bei ihrer nächsten Sitzung am 7. Dezember 2008 in Hamburg eingehender mit der Thematik der Honorierung ambulanter Versorgung durch die Krankenkassen beschäftigen will.
Katja Kühlmeyer
[1] Die Länderkonferenz der DGVT ist ein Forum, in dem sich Landessprecher, Kammerdelegierte und an der berufspolitischen Vertretung interessierte Mitglieder austauschen können.