Landesgesundheitskonferenz NRW - Inklusion erfordert Reform der Eingliederungshilfe[1]
In der Diskussion um eine Reformierung der Eingliederungshilfe wird immer wieder auf die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verwiesen. Diese erzwinge die Notwendigkeit, auch das Verfahren der Eingliederungshilfe inhaltlich völlig neu auszurichten. Menschen mit Behinderungen sollen weitestgehend selbstbestimmt über ihr Leben und auch über die Hilfen, die sie dafür benötigen, entscheiden können. Die sozialen Sicherungssysteme und die gesundheitliche Versorgung und Pflege müsse sich anpassen und auf die individuell sehr unterschiedlichen Bedürfnisse reagieren. Heute würden primär die Funktionsbeeinträchtigungen des einzelnen Menschen betrachtet und Teilhabebeschränkungen weitgehend ausgeblendet. Das müsse anders werden. Menschen mit Behinderungen hätten einen Anspruch auf gesellschaftliche Teilhabe.
Die UN-BRK hat einen Paradigmenwechsel eingeleitet und Deutschland hat sich mit seiner Unterschrift 2009 dazu verpflichtet, diesen zu vollziehen. Alle Menschen sollen unabhängig von einer körperlichen oder psychischen Beeinträchtigung ohne die Notwendigkeit besonderer Anpassungsleistungen und ohne Diskriminierung in einem „inklusiven Gemeinwesen“ zusammenleben können. Die soziale und physische Umwelt ist entsprechend zu gestalten. Das betrifft in hohem Maße auch das Gesundheitswesen. Dass Menschen mit und ohne Behinderungen überwiegend in gleichen Einrichtungen des Gesundheitswesens behandelt werden, sei noch nicht Inklusion. Und die UN-BRK stellt nicht nur auf von Behinderung betroffene Menschen ab. Sie bezieht ausdrücklich auch Menschen mit chronischen Erkrankungen, Pflegebedürftigkeit oder unklarer Diagnose mit ein. Und zwar unabhängig davon, ob sie sich selbst als Mensch mit einer Behinderung ansehen oder nicht.
Menschen mit Behinderungen erleben regelmäßig mehrfache Teilhabebeschränkungen. Sie haben häufig niedrigere Bildungsabschlüsse, eine niedrigere Erwerbstätigkeitsquote, sie sind häufiger von Armut betroffen – dabei Frauen mehr als Männer. Charakteristisch ist auch das Nebeneinander von akuten Gesundheitsbeschwerden und den mit der Behinderung verbundenen dauerhaften Leistungseinschränkungen. Die erhöhte Hilfebedürftigkeit in all ihrer Vielfältigkeit stellt das Versorgungssystem vor besondere Herausforderungen.
Die UN-BRK betont deshalb die Notwendigkeit, die Rahmenbedingungen der gesundheitlichen Versorgung zu überprüfen und da, wo nötig, weiterzuentwickeln. Denn Menschen mit Behinderungen drohen besondere Nachteile. Zum einen durch den zunehmenden Druck, Effektivität und Effizienz in der Leistungserbringung zu erhöhen. Die solchermaßen erzwungene Standardisierung von Prozessen wird Menschen mit Behinderungen und ihren heterogenen Bedarfslagen oft nicht gerecht. Zum anderen durch die demografische Entwicklung. Im hohen Alter treten vermehrt Funktionseinschränkungen auf. Älter werdende Menschen mit Behinderungen erfahren zusätzliche Beeinträchtigungen. Die in Deutschland in der Nachkriegszeit aufgewachsenen Menschen mit Behinderungen kommen jetzt in ein Alter, in dem sie vermehrt mit chronischer Krankheit und Pflegebedürftigkeit konfrontiert werden. Beides – Leistungsdruck und Demografie – erhöhe den Handlungsbedarf.
Die 22. Landesgesundheitskonferenz Nordrhein-Westfalen* hat sich im vergangenen Jahr intensiv mit der Frage auseinandergesetzt, welche Herausforderungen die Inklusion an alle Gruppen im Gesundheitswesen stellt. In ihrer Empfehlung „Von der Integration zur Inklusion: Gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderungen verbessern“ vom 22. November 2013 beschreibt sie auf Basis einer Defizitanalyse die Handlungsfelder, die in den Blick genommen werden müssen, um einen gleichberechtigten Zugang von Menschen mit und ohne Behinderungen zum Gesundheitssystem sicherzustellen. Barrierefreiheit sei da nur ein Thema.
Die Landesgesundheitskonferenz weist darauf hin, dass die Versorgungskonzepte in den Blick genommen werden müssen. Zu prüfen sei dabei die personelle und materielle Ausstattung der Versorgungseinrichtungen, der Ausbau von Konsiliarsystemen zur Verbesserung der Kommunikation der Behandler untereinander, aber auch der Bedarf an spezialisierten interdisziplinären Versorgungszentren. Die Aus-, Weiter- und Fortbildung der Gesundheitsberufe sollen zudem zu einem vorurteilsfreien und gleichberechtigten Umgang mit Menschen mit Behinderungen führen. So sei auch zu prüfen, ob das entsprechende Weiterbildungs-Curriculum der Bundesärztekammer (BÄK) stärker auf Kommunikation und weniger auf medizinische Fragen abstellen solle. Insgesamt müsse die Kooperation zwischen den Institutionen und Berufsgruppen verbessert werden. Die Zusammenarbeit an den Schnittstellen ließe sich zum Beispiel durch ein qualifiziertes Entlass- und Überleitungsmanagement optimieren.
Als besonders problematisch werden die Segmentierung des Gesundheitswesens und die Fragmentierung der sozialen Sicherungssysteme gesehen. Die unterschiedliche Blickrichtung von Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Eingliederungshilfe brächte erhebliche Herausforderungen hinsichtlich der Kooperation und Koordination mit sich. Hieraus leitet sich auch die Begründung der Arbeits- und Sozialministerkonferenz ab, die unterschiedlichen Leistungen in einem Bundesleistungsgesetz zu bündeln und durch die Träger der Sozialhilfe zu koordinieren (vgl. gid Nr. 2 vom 6. Februar 2014). So auch NRW: Zur Verbesserung der „disharmonischen Strukturen der Sicherungssysteme“ baue man auf die Reform der Eingliederungshilfe und der Pflegeversicherung.
*Die Landesgesundheitskonferenz ist ein gemeinsames gesundheitspolitisches Instrument aller Akteure im Gesundheitswesen in Nordrhein-Westfalen. Sie wurde 1991 ins Leben gerufen. Sie berät wichtige gesundheitspolitische Themen und verabschiedet Entschließungen, in denen sich die Beteiligten zu einer Umsetzung verpflichten.
[1]Quelle: Gesundheitspolitischer Informationsdienst (gid) Ausgabe Nr. 25 / Nr. 26, Jg. 19, vom 26.08.2014; Nachdruck mit freundlicher Genehmigung der Redaktion.