Migration • Rosa Beilage 4/2016
Leistungsberechtigung nach dem AsylblG zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung
30. November 2016
(kb). Eine gute Handreichung zu den sehr komplexen Fragen des Zugangs bzw. der Leistungsberechtigung nach dem AsylblG zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung hat die KV Bayern veröffentlicht. Dort findet sich eine Übersicht zu den Zuständigkeiten und den Rechtsgrundlagen in Bezug auf die Trennlinie "Aufenthaltsdauer kürzer/länger als 15 Monate" (Wer hat welchen Behandlungsanspruch?):
Weiterer Hinweis:
§ 264 SGB V: www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__264.html
Bei einer Aufenthaltsdauer von weniger als 15 Monaten seit Ankunft kann die Krankenkasse nach § 264 Abs. 1 SGB V eine Krankenbehandlung auftragsweise übernehmen.