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Rosa Beilage 2/2008
Leitfaden zum Datenschutz in Praxen
21. Juli 2008
Neuerungen finden sich bei der Regelung für betriebliche Datenschutzbeauftragte, der Verarbeitung elektronischer Dokumente sowie bei IT-Schutzmaßnahmen. Bisher galt: Praxisrechner, die Patientendaten verwalten, dürfen nicht ans Internet. Dies ist nun nicht mehr zwingend, sofern der Provider einen entsprechenden Schutz durch Firewalls garantiert. Anhand des Leitfadens können Ärzte und Psychotherapeuten nochmals überprüfen, was der Stand der Technik ist, welche Bereich auf ihn zutreffen und ob er seine Praxis in puncto Sicherheit richtig organisiert hat.
Weitere Informationen finden Sie unter:www.kbv.de/rechtsquellen/11958.html