Leitlinienentwicklung für die Psychotherapie – erstes Gespräch der PsychotherapeutInnen (PP/KJP) mit der AWMF am 10.11.2006
Aus psychotherapeutischer Sicht ergibt sich dabei das Problem, dass laut AWMF-Satzung nur medizinisch-wissenschaftliche Fachgesellschaften Mitglied der AWMF werden können und bislang nahezu ausschließlich Fachgesellschaften mit zumindest überwiegend ärztlichen Mitgliedern Mitgliedsgesellschaft in der AWMF sind. Wenn es aber der Anspruch moderner Leitlinien ist, dass sie multidisziplinär von allen jeweils betroffenen Fachgruppen gemeinsam entwickelt werden, einschließlich der Patienten/-vertreter, dann ergibt sich hier ein Dilemma. Vor diesem Hintergrund haben die Psychotherapeutenverbände im GK II und die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) im vergangenen Jahr den Kontakt mit der AWMF gesucht, um diese Problematik näher zu besprechen.
Nach einigen Briefwechseln und Telefonaten fand am 10. November 2006 in Frankfurt/M. ein erstes Gespräch zwischen den Vorständen von AWMF und BPtK statt. Von Seiten der AWMF waren daran Prof. Albrecht Encke als Präsident, Prof. Hans-Konrad Selbmann als Vorsitzender der Leitlinienkommission und Wolfgang Müller M.A. als Geschäftsstellenleiter der AWMF beteiligt, von Seiten der BPtK Prof. Rainer Richter als Präsident, Dipl.-Psych. Monika Konitzer als Vizepräsidentin, Dipl.-Psych. Timo Harfst von der Bundesgeschäftsstelle sowie Dr. Heiner Vogel für die Psychotherapeutenverbände.
Im Gespräch wurden zunächst die Ausgangspositionen verdeutlicht, d.h. die Ziele und das Vorgehen bei der Leitlinienentwicklung auf Seiten der AWMF, und der Anspruch der Psychotherapeuten (PP/KJP) auf gleichberechtigte Mitwirkung am Leitlinienentwicklungsprozess. Wichtig war die von der AWMF berichtete Erfahrung, dass es gesundheitspolitisch außerordentlich ungünstig ist, wenn für dieselbe Krankheit unterschiedliche Leitlinien von unterschiedlichen Gesellschaften vorgelegt werden. Offenbar neu war für den Vorstand der AWMF, dass die Psychotherapeutenkammern die Berufsaufsicht über ihre Mitglieder ausüben und von daher gesetzlich verpflichtet sind, Grundlagen/inhaltliche Vorgaben für die Qualitätssicherung vorzulegen, zu denen auch Leitlinien gehören. Und dass es in diesem Zusammenhang für die Kammermitglieder keinesfalls akzeptabel ist, wenn die Kammern dabei auf Leitlinien verweisen würden, die ohne verantwortliche PP-/KJP-Beteiligung entwickelt wurden.
Die weitere Diskussion zu diesen Punkten zeigte eine prinzipielle Offenheit der AWMF-Beteiligten für die Anliegen der PP/KJP. Hier wurden zwei Wege diskutiert: Einerseits schien es überlegenswert, die BPtK neben der Bundesärztekammer, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und anderen Organisationen in die Leitlinienkommission, einer Art „Aufsichtsrat“ für den Prozess der Leitlinienentwicklung in der AWMF, einzubeziehen. Andererseits wurde überlegt, ob die Satzungsvorschrift, dass nur überwiegend medizinisch-wissenschaftlich tätige Organisationen AWMF-Mitglied werden können, „großzügig“ so zu interpretieren sei, dass auch Fachgesellschaften mit wissenschaftlich tätigen PP/KJP hierunter zu subsumieren sind. Die angesprochenen Punkte werden jeweils weiter beraten, über Ergebnisse wird berichtet werden.