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Gesundheitsreformen  • IV und MVZ  • Rosa Beilage 1/2010

Medizinische Versorgungszentren [1]

28. Januar 2010
 

Schwarz-Gelb will „Heuschrecken“ bekämpfen

Die Koalitionsvereinbarungen von Schwarz-Gelb tragen bei den Plänen zur Änderung der Voraussetzungen für die Zulassung von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) deutlich die Handschrift der CSU. Die Pläne der neuen Bundesregierung sind eine Art „Rolle rückwärts“ gegenüber den Regelungen im Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung aus 2003.

Auch bei den geplanten Einschränkungen für die Zulassung von MVZ hat letztlich der Vorsitzende des Bayerischen Hausärzteverbandes, Wolfgang Hoppenthaler, die Feder geführt. Hoppenthaler hat in der Vergangenheit keine Gelegenheit ausgelassen, vor der Gefahr „amerikanischer Verhältnisse“ im deutschen Gesundheitswesen und einer „Industrialisierung“ der Versorgung zu warnen. Gewinnorientierte Medizinkonzerne gründeten MVZ und kauften Arztpraxen mit dem offen ausgesprochenen Ziel, die gesamte ambulante und stationäre Versorgung zu übernehmen. „Vor unseren Augen wird unser Gesundheitswesen verkauft“, so seine Sorge. Die Kassen sollten nach dem Willen einiger Politiker privatisiert werden. Dieselben Investoren, die Rhön und anderen die Mittel zur Übernahme der Praxen und Krankenhäuser zur Verfügung stellten, würden bei einer Privatisierung der gesetzlichen Krankenversicherung die AOK, die BARMER und die DAK übernehmen.

Geht es nach dem Willen der Regierungskoalition dürfte es ganz so schlimm nicht kommen.  MVZ sollen künftig nur noch unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden. Geschäftsanteile könnten demnach nur noch von zugelassenen Ärzten sowie Krankenhäusern gehalten werden. Wesentlich sei dabei, dass die Mehrheit der Geschäfts­anteile und Stimmrechte Ärzten zustehe und das MVZ von Ärzten verantwortlich geführt werde. Nur noch in unterversorgten Gebieten sind nach diesen Bestrebungen Krankenhäuser willkommen - wenn keine Interessenten aus dem Bereich der Ärzte zur Verfügung stehen.

Die überaus positive Bewertung der MVZ durch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) unter der Verantwortung von Bundesministerin a.D. Ulla Schmidt dürfte damit der Vergangenheit angehören. Schmidt sah in der Einzelpraxis der Ärzte ein „Auslaufmodell“ und setzte für die Zukunft auf  kooperative Versorgungsformen. Schmidt setzte sich damit dem Vorwurf der Ärzte aus, eine „planwirtschaftliche Staatsmedizin“ anzustreben.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat ihren Frieden mit den MVZ gemacht. Sie geht davon aus, dass sich MVZ „mittlerweile auf einem niedrigen Niveau eingependelt haben“. In Ballungsräumen könnten MVZ eine gute Ergänzung zur ambulanten Versorgung in den Praxen darstellen, erklärte der KBV-Vorstandvorsitzende, Andreas Köhler. Eine kleine Entlastung im Wettbewerb ist ihm ganz recht. Ein Dorn im Auge sind ihm allerdings MVZ, die von einer Managementgesellschaft betrieben werden: „Hier liegt auch eine Gefahr, MVZ vorrangig als Geschäfts- und nicht als Versorgungsmodell zu sehen; gewinnorientierte Kapitalgesellschaften als MVZ-Eigner könnten versuchen, aus wirtschaftlichen Gründen direkten Einfluss auf die ärztliche Tätigkeit zu nehmen.“

Schaut man auf die derzeit vorliegenden Zahlen, kann von einer übermächtigen Konkurrenz  der „Krankenhaus-MVZ“ für die niedergelassenen Ärzte in der Realität bislang nicht gesprochen werden. Zum Stichtag 30. Juni 2009 gab es gerade mal 507 MVZ an Kranken­häusern. 90.000 niedergelassenen Ärzten stehen damit 6.283 Ärzte gegenüber, die in einem MVZ arbeiten.

Medizinischen Versorgungszentren

  • Anzahl der Zulassungen: 1.325 

  • Gesamtzahl der in MVZ tätigen Ärzte: 6.283                   

  • Ärzte im Anstellungsverhältnis: 4.980                    

  • am häufigsten beteiligte Facharztgruppen: Hausärzte und Internisten
  • MVZ-Größe (durchschnittliche Arztzahl): 4,7                   

  • MVZ in Trägerschaft von Vertragsärzten: 51,3 Prozent   

  • MVZ in Trägerschaft eines Krankenhauses: 38,3 Prozent    

  • MVZ in sonstiger Trägerschaft: 17,5 Prozent

 


[1] Quelle:Gesundheitspolitischer Informationsdienst (gid) 14. Jg. Ausgabe 39; Nachdruck mit freundlicher Genehmigung der Redaktion