Mehr Therapieplätze für psychisch Kranke – DGVT fordert Nachbesserungen beim Versorgungsstrukturgesetz
„Das Versorgungsstrukturgesetz sichert auch in Zukunft die bestmögliche medizinische Versorgung aller Bürgerinnen und Bürger.“ Dies verspricht Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr auf seiner Homepage. Für die ambulante psychotherapeutische Versorgung wird dies aber mit Sicherheit nicht zutreffen.
Wenn das Gesetz, so wie es die Bundesregierung vorsieht, in Kraft tritt, könnten in den nächsten Jahren Tausende von psychotherapeutischen Praxen geschlossen werden. Das heißt, dass sich die ohnehin schon kritische Versorgungssituation dramatisch verschlechtern wird. Bekanntlich beträgt die durchschnittliche Wartezeit auf ein psychotherapeutisches Erstgespräch derzeit drei Monate. Viele Untersuchungen haben dies zwischenzeitlich belegt. In vielen Fällen führt ein verzögerter Therapiebeginn zu einer Chronifizierung, die kaum mehr ambulant zu behandeln ist. Aus der dann notwendigen stationären Einweisung resultieren erhebliche Folgekosten für die Versichertengemeinschaft.
Statt psychotherapeutische Praxen zu schließen, müsste - im Gegenteil - deren Anzahl erheblich aufgestockt werden. Seit Jahren weisen die Fachverbände und die Psychotherapeutenkammern darauf hin, dass die Verhältniszahlen, die maßgeblich dafür sind, wie viele Psychotherapeuten sich niederlassen dürfen, völlig veraltet sind und dem heutigen Bedarf in keiner Weise entsprechen. Zahlreiche Studien belegen den starken Anstieg an psychischen Erkrankungen; sie sind heute eine der Hauptursachen für Arbeitsunfähigkeit und Frühberentung in Deutschland.
Daher appelliert die DGVT an die Bundesregierung, die Forderung des Bundesrates vom 23.9.2011 aufzugreifen und die Verhältniszahlen für Psychotherapeuten neu zu berechnen. Geeignete Verhältniszahlen können – wie Prof. Dr. Jürgen Wasem und Dr. Anke Walendzik von der Universität Duisburg-Essen vorgeschlagen haben – auf zwei Wegen gewonnen werden: Entweder wird auf Basis epidemiologischer Erkenntnisse versucht, den tatsächlichen „Bedarf“ zu ermitteln. Vorläufig könnten hier die Versicherten- und Leistungsdaten der Krankenkassen genutzt werden. Oder die heutigen durchschnittlichen Ist-Zahlen für die einzelnen Regionstypen werden als bedarfsgerecht unterstellt. Die erste Variante wäre unseres Erachtens die angemessenere Lösung; die zweite entspräche einer langen Tradition von Bedarfsplanung und wäre rasch umsetzbar.
Nur wenn der Bedarfsplanung endlich aktuelle Verhältniszahlen zugrunde liegen, haben wir die Chance, die schlechte Versorgung von psychisch kranken Menschen zu verbessern. Ein Gesetz, das auf eine Verbesserung der medizinischen Versorgung abzielt, darf die psychisch Kranken nicht ignorieren.