Minderheitenvotum zum Gutachten zum Nachantrag zur Gesprächspsychotherapie
Die Minderheit ist nicht der Ansicht, dass dies durch die vorliegende Datenlage begründbar ist, weil es zur Gesprächspsychotherapie keine Wirksamkeitsstudie gibt, die den heutigen wissenschaftlichen Mindeststandards entspricht.
Nachdem der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie zunächst eine Anerkennung nicht ausgesprochen hat, ist die nunmehrige positive Entscheidung nicht dadurch zustande gekommen, dass neue klinische oder empirische Befunde vorgelegt worden wären, sondern dadurch, dass durch Veränderung der Zuordnung von Studien aus einem Indikationsbereich in den anderen schließlich die formalen Mindestkriterien notdürftig erfüllt wurden. Ein nach den Statuten vorgesehenes Gesamtvotum, das diese Veränderung einbezieht, wurde nicht erbeten. Dieses sehr formal an der Geschäftsordnung und nicht inhaltlich orientierte Vorgehen war nicht nur durch wissenschaftliche Intentionen motiviert.
Tübingen, den 30.09.2002
gez.
Prof. Dr. G. Buchkremer
Direktor der Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Tübingen