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Behandlungsleitlinien

Mitwirkung der DGVT an S2k Leitlinie „Umgang mit Anfragen nach Assistenz bei der Selbsttötung“

23. Juli 2024

Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2020 werden Psychotherapeut*innen – genau wie andere Mitarbeitende im Gesundheitswesen – zunehmend mit Anfragen nach assistiertem Suizid konfrontiert. Die DGVT unterstützt daher ausdrücklich die neu angemeldete S2k Leitlinie „Umgang mit Anfragen nach Assistenz bei der Selbsttötung“ (AWMF-Reg.Nr. 096-001). Mandatsträger der DGVT ist Thomas Heidenreich, seine Stellvertretung übernimmt Martin Wierzyk. Die Leitlinie soll beim professionellen Umgang mit Anfragen nach Assistenz bei der Selbsttötung unterstützen. 

 

Sofern die Suizidentscheidung freiverantwortlich erfolgt, haben Menschen in Deutschland rechtlich die Möglichkeit, Hilfe bei der Selbsttötung in Anspruch zu nehmen. Dies hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020 zur Verfassungswidrigkeit des Verbotes der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung klargestellt. Die Anzahl der assistierten Selbsttötungen (AS) ist seit 2020 in Deutschland gestiegen und Mitarbeitende im Gesundheitswesen unterschiedlicher Fachrichtungen werden zunehmend mit Anfragen nach AS konfrontiert. Auch für Psychotherapeut*innen stellt sich die Frage, was Anfragen nach AS für ihre psychotherapeutische Praxis bedeuten und was für den Umgang mit Suizidalität zu berücksichtigen ist. Es fehlen konkrete Standards für den Umgang aus psychotherapeutischer, medizinischer, ethischer und rechtlicher Perspektive. Vor diesem Hintergrund sollen interdisziplinär und fachgesellschaftsübergreifend professionelle Herausforderungen identifiziert und wo möglich formal konsentierte Empfehlungen formuliert werden. 

Unser Mandatsträger:
Thomas Heidenreich

Weitere Infos zur Leitlinie

DGVT-Themenbereich zur Suizidassistenz

Hinweise für Psychotherapeut*innen zur Suizidassistenz (nach Login im internen Mitgliederbereiche des DGVT-Berufsverbands)

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