Musterweiterbildungsordnung: Rechtsgutachten von Dr. Rainer Hess
22. November 2021
Damit die Qualität der zukünftigen Psychotherapieweiterbildung auf hohem Niveau erhalten bleibt, hält es die DGVT für wichtig, die inhaltliche und konzeptuelle Verzahnung der einzelnen Weiterbildungsteile sicherzustellen. Wie dies in der Musterweiterbildung (aktuelle Fassung) juristisch fundiert erreicht werden könnte, haben wir durch ein Rechtsgutachten des renommierten Medizinrechtlers Dr. Rainer Hess prüfen lassen. Das Gutachten finden sie hier.
Die DGVT-Delegierten haben auf dem 39. Deutschen Psychotherapeutentag am 19./20.11.2021 einen verbändeübergreifend unterstützten Antrag eingebracht, der die Ausführungen im Gutachten aufgreift. Dem Antrag wurde in einer leicht abgeänderten Variante (Änderungsantrag) mit großer Mehrheit zugestimmt. Hier geht es zum DPT-Beschluss.