NACHTRAG: Eckpunkte zum Präventionsgesetz
Es handelt sich um zwei Papiere – beide sind datiert vom 30.4.04 – während das Papier "Nationale Aufgabe Prävention" aus dem Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung (BMGS) stammt, handelte es sich bei dem zweiten Papier um einen "Vorschlag der Länder Baden-Württemberg, Hessen und Niedersachsen". Letzteres ist wohl als Diskussionsgrundlage im Bereich der sog. B-Länder (unionsgeführten) gedacht. In dem BMGS-Papier steht die oben erwähnte Stiftung "Prävention und Gesundheitsförderung" im Mittelpunkt, die von den Verbänden der Sozialversicherungsträger gegründet werden soll. Die Stiftung soll unter Rechtsaufsicht des Bundes stehen.
Die Aufgaben der Stiftung sind:
- Gemeinsame Präventionsziele und Umsetzungsstrategien sowie Schwerpunkte und Programme festzulegen.
- Die Leistungen der Stiftung umfassen Kampagnen, Settingmaßnahmen und Modellprojekte der Primärprävention.
Die Stiftung erhält zwei Organe und zwei zentrale Beratungsgremien:
Der Stiftungsrat entscheidet über alle Aufgaben der Stiftung. Er wählt den Vorstand und entscheidet über die Präventionsziele und die Leistungen der Stiftung. Die Vertreter der Sozialversicherung sollen 2/3 der Stimmen, die Vertreter von Bund, Ländern und Kommunen 1/3 der Stimmen im Stiftungsrat erhalten. Entscheidungen sollen mit qualifizierter Mehrheit getroffen werden.
Der Vorstand der Stiftung vertritt die Stiftung nach außen und führt die laufenden Geschäfte.
Das Kuratorium, das mit Vertretern des Deutschen Forums "Prävention und Gesundheitsförderung", des Robert-Koch-Instituts (RKI) und der Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung etc. besetzt werden soll, berät in der Funktion eines Beirates die Stiftung hinsichtlich der Aktivitäten und der Entscheidungen über das Präventionsprogramm.
Ein wissenschaftlicher Beirat berät den Stiftungsrat und den Vorstand in allen wissenschaftlichen Angelegenheiten.
In der ersten Ausbaustufe sollen die beteiligten Sozialversicherungszweige 140 Mio. EUR jährlich zur Verfügung stellen. Dieser Beitrag kann in mehreren Jahresstufen erreicht werden, heißt es in dem Papier.
Keinerlei Hinweise gibt es in dem Papier, ob und in welchem Umfang sich der Bund finanziell an der Stiftung beteiligen wird. Unter der Überschrift "Unterstützung durch den Bund" werden lediglich ein Ausbau der Gesundheitsberichterstattung durch das Robert-Koch-Institut sowie die Unterstützung bei Kampagnen durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung angeführt. Unter dem Punkt "Zusammenarbeit der Länder und Kommunen mit der Stiftung" heißt es, "die Länder und Kommunen können gegenüber der Stiftung Kampagnen, Maßnahmen oder Modellprojekte gezielt anregen und für ihre Realisierung sorgen, sofern sie sich an den Kosten beteiligen". Außerdem sind bezüglich der Kosten "Zustiftungen" möglich. "Die Zustifter sind adäquat an den Entscheidungen der Stiftung zu beteiligen." Hier könnten die Privaten Krankenversicherungen (PKV) gemeint sein, da im Folgenden zu lesen ist "Die Private Krankenversicherung (PKV) soll sich an der Stiftung beteiligen."
Im Gegensatz dazu ist in dem Vorschlag der Länder Baden-Württemberg, Hessen Niedersachsen zu lesen, dass "Ein künftiges Präventionsgesetz des Bundes aus Ländersicht als eine die Länderinteressen wahrende Regelung nur die äußeren Rahmenbedingungen der Prävention normieren darf; ein umfangreiches Gesetz mit Detailvorgaben für die Länder ist abzulehnen". Statt dessen seien "bereits bestehende, erfolgreiche Strukturen auf Bundesebene und in den Ländern zu nutzen und weiter auszubauen." Die genannten Länder schlagen statt einer Stiftung einen "Fond" auf Landesebene" vor, an den die Hälfte der von der GKV für Gesundheitsförderung und Prävention zu verwendenden Mittel abzuführen sind.
Man darf also auf die weitere Entwicklung gespannt sein.